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   BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93   

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https://dejure.org/1995,236
BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 (https://dejure.org/1995,236)
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Jahresurlaub nach Kündigung

Auch für den Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG gilt die Verfallsvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG, §§ 284, 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286, 288 BGB <Fassung seit 1.1.02>) , Schadenersatz für den verfallenen Abgeltungsanspruch, wenn der Abeitgeber vor Verfall in Verzug war, Kündigungsschutzklage steht Mahnung nicht gleich;

§ 7 Abs. 4 BUrlG gilt auch für den vertraglichen Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 2, Abs. 4
    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 2, Abs. 4
    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 92
  • NJW 1995, 2244
  • MDR 1995, 1042
  • NZA 1995, 531
  • BB 1995, 1039
  • BB 1995, 1485
  • BB 1995, 259
  • DB 1995, 1287
  • DB 1995, 277
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Dazu bedarf es der fristgerechten Geltendmachung des Urlaubs- oder Abgeltungsanspruchs (Anschluß an BAG Urteil vom 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (BAGE 44, 278, 282 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 a der Gründe; BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. September 1991 wandelte sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Klägers, ohne daß es dafür weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedurfte, in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Auch wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ungewiß ist, obliegt es dem gekündigten Arbeitnehmer, für die Wahrung seiner vermeintlichen Urlaubsansprüche zu sorgen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - n.v.).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Dieser Abgeltungsanspruch ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern erfaßt auch den vertraglichen Urlaub des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist (BAGE 66, 134 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß -

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (BAGE 44, 278, 282 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 a der Gründe; BAGE 52, 405 = AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist für das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld davon auszugehen, daß die Grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAGE 22, 140, 144 = AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Dem stehe nicht entgegen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzrechtsstreit offen sei, ob der Arbeitgeber Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung schulde (vgl. 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Anderenfalls gehe er ebenso wie der Urlaubsanspruch ersatzlos unter (zB BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Dazu gehört beispielhaft der Einwand, dass er einen vom Arbeitnehmer verlangten Urlaub entgegen § 7 Abs. 1 BUrlG rechtsgrundlos abgelehnt hat und er deshalb zur unbefristeten Nachgewährung dieses Urlaubs nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug verpflichtet war (vgl. dazu BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 -BAGE 79, 92).
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