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   BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11   

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BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 (https://dejure.org/2013,21380)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 (https://dejure.org/2013,21380)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 (https://dejure.org/2013,21380)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

  • openjur.de

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wie verklage ich eine Kunsthochschule? - die Konkurrentenklage des übergangenen Bewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2015, 49
  • NZA-RR 2014, 52
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Sie darf nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden (siehe hierzu BVerwG 9. Mai 1985 - 2 C 16.83 -) .

    Ausschlaggebende Bedeutung kommt ihm nicht zu (vgl. BVerwG 9. Mai 1985 - 2 C 16.83 - mwN) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Der am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Anspruch auf Besetzung (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 15, BAGE 130, 107) .

    Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet den öffentlichen Arbeitgeber, jede Bewerbung nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Bewerbers zu beurteilen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 15, BAGE 130, 107) .

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 100/82
    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Denn an eine stattgebende Gerichtsentscheidung gegen die Kunsthochschule wäre das Land Nordrhein-Westfalen nicht gebunden (vgl. BAG 4. April 1984 - 4 AZR 100/82 -) .
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 347/09

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Abbruch

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 347/09 - Rn. 26, BAGE 135, 213, unter Hinweis auf BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe) .
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes ist Ausfluss des staatlichen Justizgewährleistungsanspruchs (vgl. BVerfG 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - zu IV 1 a der Gründe, BVerfGE 80, 103) .
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 347/09 - Rn. 26, BAGE 135, 213, unter Hinweis auf BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - zu 1 der Gründe) .
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Dieser garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächliche und wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - zu B I 1 b der Gründe) .
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 233/82
    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Dies rechtfertigt aber noch nicht Schluss, die Kunsthochschule trete in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, deren Gegenstand eine staatliche Angelegenheit bildet, als gesetzliche Prozessstandschafterin für das Land auf (vgl. BAG 7. September 1983 - 7 AZR 233/82 -) .
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Erweist sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft und ist die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt, hat der zurückgewiesene Bewerber Anspruch auf die erneute Auswahl eines Bewerbers (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 104, 295) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
    Eine ungenaue oder ersichtlich falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit - von Amts wegen - richtiggestellt werden (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 17 Sa 722/11

    Passivlegitimation bei Konkurrentenklage zur Übertragung einer Professur für

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Das Revisionsgericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .

    Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes als Ausfluss des staatlichen Justizgewährleistungsanspruchs garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächliche und wirksame gerichtliche Kontrolle (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 837/13

    Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren

    Ist die Bezeichnung der beklagten Partei nicht eindeutig, ist diese durch Auslegung zu ermitteln (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 9 mwN) .

    Sofern auf das Rechtsverhältnis Arbeitsrecht anzuwenden ist, richtet sich der grundrechtsgleiche Anspruch allein gegen denjenigen, der durch den Vertragsschluss, den der Bewerber im Wege der Konkurrentenklage erstrebt, rechtlich gebunden werden soll (vgl. zum Besetzungsanspruch BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 16) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 Sa 418/23

    Kündigung wegen Betriebsübergang - Anderweitige Kündigungsbegründung - Auslegung

    Bei der Auslegung prozessualer Willenserklärungen ist entsprechend der für die Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen geltenden Regelung des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht am buchstäblichen Sinn einzelner Bezeichnungen zu haften, sondern unter Berücksichtigung der Klagebegründung sowie sonstiger Erklärungen im Verfahren der wirkliche Wille zu ermitteln (BAG, 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11, juris Rn 9).
  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) -

    (1) Das Gericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13; BAG, 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13, Juris ).

    Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten ( vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13 ).

  • LAG München, 09.07.2014 - 5 Sa 712/13

    Konkurrentenklage, Schadensersatz, Neuverbescheidung

    Der hiernach am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Anspruch auf Besetzung (BAG v. 11.06.2013 - 9 AZR 668/11, Rn. 16).

    Ein solcher Antrag ist nur begründet, wenn sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt ist (BAG vom 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 19; BAG vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 Rn. 37).

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 6 C 19.2409

    Rechtsweg bei Klage gegen Anlassbeurteilung im Rahmen von angestrebter

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 6 C 19.2407

    Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Arbeitnehmerbeurteilung aus Anlass einer

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 6 C 21.1279

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei der Prüfung einer Auswahlentscheidung

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VG Karlsruhe, 21.10.2015 - 4 K 4108/15

    Arbeitsrechtsweg für Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer

    Dies gilt auch für Streitigkeiten, die im Rahmen einer Stellenbewerbung entstehen, sofern ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll (LAG München, Beschl. v. 10.12.2008 - 3 Ta 467/08 - juris), und zwar - entgegen der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung - auch dann, wenn der Einstellungsanspruch auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützt wird (vgl. BAG, Urt. v. 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 - juris).
  • VG Ansbach, 16.04.2021 - AN 16 K 21.00118

    Rechtsweg für die Überprüfung einer Anlassbeurteilung einer Tarifangestellten im

  • VG Gera, 17.05.2016 - 2 K 574/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Bewerbungsverfahrensanspruch bei Anbahnung

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