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   BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05   

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https://dejure.org/2006,335
BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 (https://dejure.org/2006,335)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 (https://dejure.org/2006,335)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 (https://dejure.org/2006,335)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf zusätzlichen, bezahlten Urlaub neben dem arbeitsvertraglich geregelten Urlaubsanspruch; Auslegung des Begriffs "Zusatzurlaub"; Persönlicher Anwendungsbereich des § 125 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Sinn und Zweck der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen bei vertraglich vereinbartem Urlaub

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 125; ; BUrlG § ... 3; ; BUrlG § 4; ; BUrlG § 5; ; BUrlG § 7; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 4; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 283 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ? Aufstockung des dem Behinderten konkret zustehenden Urlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaub - Berechnung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Menschen: Berechnung des gesetzlich vorgesehenen Zusatzurlaubs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schlappe für Arbeitgeber - Gesetzlicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Schwerbehinderte

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub - Schwerbehinderte benötigen eine längere Zeit, um sich von der Arbeit zu erholen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    5 Tage Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Urlaub ist zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Urlaub zu gewähren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.10.2006)

    Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage // Zusatztage werden nicht durch Regelurlaub abgedeckt

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte: Addition zum individuellen Urlaubsanspruch?

  • heuking.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 125 Abs. 1 Satz 1, 1. Hs. SGB IX; §§ 3, 5 Abs. 1 BUrlG
    Zusatzurlaub behinderter Beschäftigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 50
  • NJW 2007, 1083
  • MDR 2007, 530
  • NZA 2007, 330
  • BB 2007, 2295
  • DB 2007, 351
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .

  • BAG, 10.02.1956 - 1 AZR 76/54

    Gleichstellung Schwerbeschädigter mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat schon zu § 33 SchwBeschG idF vom 16. Juni 1953 erkannt, der "natürliche Anknüpfungspunkt für den Zusatzurlaub des Schwerbeschädigten ist ... derjenige Urlaub, den ein nicht schwerbeschädigter Arbeitnehmer unter sonst gleichen Bedingungen und Voraussetzungen erhält" (10. Februar 1956 - 1 AZR 76/54 - BAGE 2, 317) .

    Die erhöhte Urlaubsdauer soll seine Benachteiligung ausgleichen und damit seine Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den nicht behinderten Beschäftigten sichern (vgl. schon BAG 10. Februar 1956 - 1 AZR 76/54 - BAGE 2, 317) .

  • BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 21 Sa 120/04

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. März 2005 - 21 Sa 120/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.07.1981 - 6 AZR 898/78

    Zur Berechnung des Umfangs des Zusatzurlaubes für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Hieran hat es auch nach der Erweiterung des geschützten Personenkreises auf alle Behinderten mit einem Grad von mindestens 50 vH ohne Rücksicht auf den Grund der Behinderung durch das SchwbG 1974 festgehalten (vgl. BAG 23. Juli 1981 - 6 AZR 898/78 - AP SchwbG § 44 Nr. 2 = EzA SchwbG § 44 Nr. 2) .
  • BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62

    Gleichstellung des Schwerbeschädigten mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Es hat seine Rechtsprechung in der Folgezeit wiederholt bestätigt (4. Oktober 1962 - 5 AZR 2/62 - BAGE 13, 228 zu § 34 des Schwerbeschädigtengesetzes idF vom 14. August 1961) .
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
    Nachdem der Kläger die Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) erfüllt hatte, ist dieser Urlaubsanspruch am 1. Januar 2004 in voller Höhe entstanden (st. Rspr. seit BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    d) Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (für die st. Rspr. Senat 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - zu I 1 der Gründe noch zu § 47 SchwbG, BAGE 79, 211; ebenso Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1 zu C 2; aA Subatzus DB 2009, 510, 512).
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21

    Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung

    Auf den Zusatzurlaub sind zwar die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (sog. "urlaubsrechtliche Akzessorietät", st. Rspr. vgl. BAG 10. März 2020 - 9 AZR 109/19 - Rn. 11; 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50) .

    Er tritt jedoch dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 13, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auf den Zusatzurlaub sind mithin die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; BAG 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 - § 47 SchwbG, BAGE 79, 211).
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

    Auf den Zusatzurlaub sind mithin die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; BAG 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 - § 47 SchwbG, BAGE 79, BAGE 79 Seite 211).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - BAGE 120, 50).
  • LAG Hamm, 11.02.2021 - 5 Sa 1125/20

    Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom gesetzlichen Urlaub; Abgeltung tariflichen

    Für diese Annahme spricht, dass schon nach allgemeinem Sprachverständnis unter "Zusatz" eine weitere "Zutat", "Beigabe" oder "Zugabe" (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05; www.duden.de: "Zusatz") verstanden wird.

    Dieser Aspekt ist nicht damit zu verwechseln, dass der Zusatzurlaub nicht lediglich den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch - quasi" anrechenbar auf arbeits- und tarifvertragliche Mehrurlaubsansprüche - "aufstockt", sondern als eigener Anspruch zum Gesamturlaubsanspruch hinzutritt (hierzu umfassend: BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05; vgl. auch: Höpfner RdA 2013, 65, 73 ).

    (bb) Wird ein Blick auf den dem Kläger grundsätzlich zustehenden Anspruch auf den "Gesamturlaub" (so die Terminologie in: BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05; ggf. noch treffender: "Gesamterholungsurlaub", auch insofern in Abgrenzung zum Bildungs- oder anderem Sonderurlaub) geworfen, ergibt sich folgendes Bild:.

    Hierdurch ergibt sich angesichts der gegebenen Akzessorietät - auch wenn der Zusatzurlaub den gesetzlichen Mindesturlaub nicht lediglich "aufstockt" (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05) - ein zusammenhängender Anspruch von 25 Tagen, den die Tarifvertragsparteien um zehn bzw. zwölf weitere Tage erhöht haben.

    Hinzu kommt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ggf. vorhandenen Identität von gesetzlichem Mindesturlaubsanspruch und arbeits- oder tarifvertraglichem (Mehr-) Urlaubsanspruch (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14; BAG 17. November 2015 - 9 AZR 275/14; BAG 7. August 2012 - 9 AZR 760/10), zur grundsätzlichen Natur des schwerbehindertenrechtlichen Zusatzurlaubsanspruchs (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05) sowie zur Akzessorietät des Zusatzurlaubs (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 und 9 AZR 149/17; BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09) nach Auffassung der Kammer nur im Rahmen der vorstehend gefundenen Lösung dogmatisch in Übereinstimmung bringen lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 4 S 1124/17

    Anspruch auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung

    An diesen knüpft die zusätzlich zu gewährende Leistung an (BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 -, Juris Rn. 16).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    b) Der Erfüllungsanspruch des Klägers bezüglich des geltend gemachten und ihm zustehenden Zusatzurlaubsanspruchs für die Jahre 2006 und 2007 ist zwar jeweils mit Ende des Kalenderjahres und den sich anschließenden Übertragungszeiten nach § 27 Abs. 5 iVm. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD untergegangen (vgl. nur BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 14 ff., BAGE 120, 50) .
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Er entsteht daher nicht nur zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub nach § 3 Abs. 1 BUrlG, sondern auch zu dem aufgrund Arbeitsvertrags zu gewährenden Urlaub (BAG 24.10.2006, NZA 2007, 330).

    Er wird deshalb nur dann und insoweit erworben, wie ein Hauptanspruch auf Erholungsurlaub entstanden ist (BAG 24.10.2006, NZA 2007, 330; ErfK/Rolfs SGB IX § 125 Rn. 1-4; Neumann/ Pahlen/ Majerski-Pahlen SGB IX, § 125, Rn. 10).

  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

    Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer

    Auf den Zusatzurlaub sind mithin die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; BAG 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 - § 47 SchwbG, BAGE 79, 211).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • BVerwG, 07.05.2014 - 2 B 75.12

    Anspruch einer schwerbehinderten fachleitenden Lehrerin auf Reduzierung der

  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 5 Sa 1861/06

    Zusatzurlaub nach § 125 SGB 9 - Werkstatt für Behinderte

  • ArbG Nienburg, 19.12.2013 - 2 Ca 257/12
  • ArbG Aachen, 06.04.2016 - 1 Ca 3951/15

    Tarifliche Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Urlaubstage über den

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