Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6165
BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16 (https://dejure.org/2017,6165)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2017 - 9 AZR 7/16 (https://dejure.org/2017,6165)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 (https://dejure.org/2017,6165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 S 2 BUrlG, § 26 Abs 1 S 3 TVöD vom 31.03.2012, § 26 Abs 1 S 4 TVöD vom 31.03.2012, § 26 Abs 1 S 2 TVöD vom 31.03.2012
    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • IWW

    § 287 Satz 2, § ... 249 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 26 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 5 TVöD, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 TVöD, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 TzBfG, § 22 TzBfG, § 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Keine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Urlaubsanspruch; Tarifliche Gleichwertigkeitsklausel bezüglich des Jahresurlaubs bei Abweichung vom Normalfall der 5-Tage-Woche im TVöD; Anteilige Urlaubsberechnung bei unterjährigem Wechsel des ...

  • Betriebs-Berater

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • bag-urteil.com

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • rewis.io

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Urlaubsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterjährige Veränderung der Wochenarbeitstage - und die Anzahl der Urlaubstage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Kreuz mit der Berechnung des Urlaubanspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1288
  • BB 2017, 1205
  • NZA-RR 2017, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    Für die weitgehend wortgleiche Vorgängerregelung hat der Senat bereits entschieden, eine Aufteilung des Urlaubsanspruchs in einen vor der Änderung des Arbeitszeitregimes entstandenen Anspruch und einen weiteren danach entstandenen Anspruch sei im Tarifvertrag nicht angelegt (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 29, BAGE 150, 345) .

    § 4 TzBfG schützt dabei vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 f., BAGE 150, 345) .

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    bb) Sinn und Zweck der in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF angeordneten Umrechnung ist es, die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage sicherzustellen (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) .

    Danach ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der Wochenarbeitstage die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs erforderlich ist (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) , wobei Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag gemäß § 26 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 TVöD aF unberücksichtigt bleiben.

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    bb) Sinn und Zweck der in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF angeordneten Umrechnung ist es, die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage sicherzustellen (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) .

    Soweit infolge der Rundungsvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD aF geringfügige Abweichungen zugunsten oder zulasten eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auftreten, handelt es sich um unbedenkliche Randunschärfen (vgl. dazu BAG 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 26) , die darin begründet sind, dass die Tarifvertragsparteien den Urlaubsanspruch entsprechend dem Tagesprinzip (vgl. hierzu BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 10 ff.) in ganzen Tagen berechnet sehen wollen.

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    Im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung kann § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch in Zeitabschnitte fragmentiert und damit als Summe mehrerer (Teil-)Urlaubsansprüche zu berechnen ist (zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    Um die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer unabhängig von der Anzahl der Wochentage mit Arbeitspflicht zu gewährleisten, ordnet § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF in den Fällen, in denen die Arbeit abweichend auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, eine Umrechnung an (vgl. bereits BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    Soweit infolge der Rundungsvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD aF geringfügige Abweichungen zugunsten oder zulasten eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auftreten, handelt es sich um unbedenkliche Randunschärfen (vgl. dazu BAG 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 26) , die darin begründet sind, dass die Tarifvertragsparteien den Urlaubsanspruch entsprechend dem Tagesprinzip (vgl. hierzu BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 10 ff.) in ganzen Tagen berechnet sehen wollen.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2015 - 11 Sa 15/15

    Teilzeitbeschäftigung - Urlaubsabrechnung bei Reduzierung der wöchentlichen

    Auszug aus BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 3. August 2015 - 11 Sa 15/15 - aufgehoben.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist nicht nach der zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung geltenden Arbeitszeitregelung zu bemessen (so noch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 17) , sondern grundsätzlich bezogen auf das gesamte Urlaubsjahr - dh.

    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    aa) Nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) entsteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres in voller Höhe (vgl. BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Dieser ist nicht nach der zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung geltenden Arbeitszeitregelung zu bemessen (so noch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 17) , sondern grundsätzlich bezogen auf das gesamte Urlaubsjahr anhand der arbeitsvertraglichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu berechnen.

    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 6 A 2122/17

    Verpflichtung des Dienstherrn zum Gutschreiben von Erholungsurlaub auf einem

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 3.15 -, ZBR 2016, 138 = juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2014 - 6 A 2680/12 -, juris Rn. 21, und vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, juris Rn. 8, BAG, Urteile vom 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 -, NZA-RR 2017, 376 = juris Rn. 22, und vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 -, BAGE 150, 345 = juris Rn. 13.
  • ArbG Aachen, 25.10.2018 - 2 Ca 4094/16
    Zwar hat das BAG in seiner Entscheidung eine Berechnungsmethode für die Anzahl der Urlaubstage für einen unterjährigen Wechsel von Teil- auf Vollzeitarbeit entwickelt: "Ändert sich die Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht, bevor der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub in Anspruch genommen hat, ist nach der tariflichen Regelung der verbleibende Urlaubsanspruch unter Berücksichtigung des bereits vom Arbeitgeber gewährten Urlaubs wie folgt zu berechnen: Die Anzahl der zum Zeitpunkt des Wechsels noch nicht genommenen Urlaubstage wird mit dem Quotienten multipliziert, der sich aus der Anzahl der Wochenarbeitstage unter dem neuen Arbeitszeitregime (Divident) und der Anzahl der Wochenarbeitstage unter dem alten Arbeitszeitregime (Divisor) ergibt" (BAG, Urteil vom 14.03.2017, 9 AZR 7/16, Rn. 17).

    Dabei ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruches auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Gewährung abzustellen: "Der für die Berechnung maßgebliche Zeitpunkt ist der, zu dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt"(BAG vom 14. März 2017, 9 AZR 7/16, Rn. 17).

  • LAG Köln, 06.06.2019 - 8 Sa 826/18

    Urlaub; Dauer und Entgelt

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze in seiner Entscheidung vom 14.3.2017 (9 AZR 7/16), der keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zugrunde gelegen hat, bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht