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   BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11   

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https://dejure.org/2013,16496
BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Ausschlussfrist; Betriebsübergang; Urlaubsabgeltung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 6 BGB, § 613a Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den bisherigen Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers bei Widerspruch gegen den Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Zweistufige Ausschlussfrist bei Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Ausschlussfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den bisherigen Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruch gegen Betriebsübergang: Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist ? Lauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung ab Zeitpunkt des Zugangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und tarifliche Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Rückwirkung des Widerspruchs - Urlaubsabgeltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist kann ab Zugang eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses laufen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang und Ausschlussfristen Urlaubsabgeltung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen laufen im Falle eines Widerspruchs, den ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang erklärt, erst ab Zugang des Widerspruchs beim Betriebsveräußerer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 8
  • ZIP 2013, 1783
  • MDR 2013, 1289
  • NZA 2013, 850
  • BB 2013, 1779
  • DB 2013, 1672
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Der Anspruch des Klägers auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 1 BUrlG aus dem Jahr 2008 ist trotz seiner Arbeitsunfähigkeit entstanden (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN) und war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 23. Oktober 2009 nicht verfallen.

    Der Urlaubsanspruch ging daher nach unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht am 31. März 2009 unter (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32) .

    Mangels Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre ein Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung nicht entstanden, geschweige denn fällig gewesen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 45 mwN) , sodass die tarifliche Ausschlussfrist nicht zu laufen begonnen hätte.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Das gilt auch für den revisionsrechtlichen Prüfmaßstab (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    Für die Geltendmachung eines Anspruchs genügt die Erklärung einer Partei, mit der klargestellt wird, sie stelle an die Gegenseite einen näher bestimmten Anspruch (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 a der Gründe; Steffan in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 5 (22) Rn. 9) .

    Der Kläger verlangt auch nicht nur Abrechnung (vgl. dazu BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 b der Gründe; enger Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1776) , sondern forderte die Beklagte ausdrücklich auch zur Auszahlung des Nettobetrags auf.

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Ein Zwang zur Anrufung des Arbeitsgerichts ist allerdings nur sinnvoll, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auch durchsetzbar ist (vgl. BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - zu II 3 a der Gründe) .

    So läuft die Frist für die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 2 a dd der Gründe, BAGE 112, 351; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 a der Gründe mwN; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - aaO; Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 5 Rn. 66 und Kap. 7 Rn. 17) .

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    aa) Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91; vgl. auch MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 122; KR/Treber 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 116; ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 105) .

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, aaO) .

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71; Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16) .
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    cc) Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zum 1. Oktober 2009 hätte die von der Beklagten am 6. Oktober 2009 erklärte Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, weil die Beklagte zum Kündigungszeitpunkt nicht mehr Arbeitgeberin des Klägers, sondern Dritte gewesen wäre (vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - Rn. 26; MüKoBGB/Müller-Glöge § 613a Rn. 209) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Es bedarf daher keiner weiteren Prüfung, ob sich die Beklagte in den Tatsacheninstanzen ausreichend gemäß § 138 Abs. 2 ZPO zu der Behauptung des Klägers, es habe ein Betriebsübergang vorgelegen (zum Betriebsübergang als Tatsachen einkleidenden Rechtsbegriff: vgl. BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 28 f. mwN) , erklärt hat, oder ob der Umstand als zugestanden zu gelten hat (§ 138 Abs. 3 ZPO) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71; Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16) .
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Der bisherige Arbeitgeber hat es mithin selbst in der Hand, den Arbeitnehmer durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung zu einer zeitnahen Erklärung zu veranlassen (zu den Folgen einer fehlerhaften Unterrichtung: vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11

    Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Das Vertrauen des anderen am Rechtsverhältnis beteiligten Teils, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben sei, ist vor allem dann schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist und im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat (BAG 22. August 2012 - 5 AZR 526/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

  • ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10

    Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Klage bei

  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Zwar sind dem Arbeitsrecht Gestaltungsrechte mit Rückwirkung nicht fremd (vgl. zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Rechtsfolge des Rückkehrrechts wäre nach § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 ÜTV eine Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten, während ein wirksamer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB das "alte" Arbeitsverhältnis ex tunc weiterbestehen ließe (vgl. BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 34; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 259/19

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers -

    Die Frist zur schriftlichen und gerichtlichen Geltendmachung begann nicht vor Fälligkeit des Anspruchs zu laufen (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 27, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Ein Zwang zur Anrufung des Arbeitsgerichts ist allerdings nur sinnvoll, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auch durchsetzbar ist (BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 27, BAGE 145, 8) .

    Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung iSv. § 18 Abs. 6 HTV begann dementsprechend nach der am 12. September 2012 erfolgten Zustellung des Auflösungsantrags an den Kläger für zu diesem Zeitpunkt bereits fällige Ansprüche zu laufen, für die übrigen Ansprüche - so die hier streitgegenständlichen - mit deren Fälligkeit (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 27, BAGE 145, 8; 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 29, aaO) .

    Ausgehend von den Ausführungen in Rn. 36 bis 38 wurde die zweite Stufe der Ausschlussfrist im Zeitpunkt der Fälligkeit der Ansprüche für Juli und August 2013 in Lauf gesetzt (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 27, BAGE 145, 8; 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 29, BAGE 150, 88) .

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Auffassung im Schrifttum ist das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB ein Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. zuletzt BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 29; 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 80; 2. April 2009 - 8 AZR 178/07 - Rn. 28; 19. Februar 2009 - 8 AZR 176/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 129, 343) .
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., vgl. nur BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 juris; BAG 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 51, BAGE 131, 258-276; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, AP BGB § 613a Nr. 312).

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, juris; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, juris) mit der Folge, dass kein Arbeitsverhältnis zu dem Betriebserwerber bestanden hat.

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    aa) Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 32, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag -

    Der Kläger war nicht gehalten, die Urlaubsabgeltungsansprüche zu beziffern (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

    Für die revisionsrechtliche Überprüfung kommt es daher nur darauf an, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer nichttypischen Erklärung rechtlich möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (vgl. ua. BAG 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 - Rn. 15; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 18; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 889/08 - Rn. 57 mwN; 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Von der Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann jedoch abgesehen werden, wenn dem Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiters errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkannbar davon ausgeht (BAG, Urt. v. 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21, juris = BAGE 145, 8 - 817 = NZA 2013, 850 - 853).

    Allerdings kann von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21; BAG, Urteil vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - Rn. 30; BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - Rn. 30, juris).

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 975/13

    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 03.05.2023 - 5 AZR 268/22

    Ausschlussfrist - Lohnforderung - Aufrechnung

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 619/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

  • LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 967/13

    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 398/14

    Übergangsversorgung - Kabinenpersonal - Altersbefristung

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12

    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • ArbG Hamburg, 10.05.2016 - S 1 Ca 272/15

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Urlaubsanspruchs - Arbeitsunfähigkeit -

  • ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Widerspruchs

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2022 - 3 Sa 831/21

    Auslegung eines Tarifsozialplans im Kleinbetrieb; betriebsbedingtes Ausscheiden

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.04.2016 - 5 Ca 1796/15

    Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs im Rahmen von vertraglichen

  • ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1217/15

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Widerspruchs

  • ArbG Minden, 27.08.2019 - 1 Ca 73/19

    Höhergruppierung nach EG 11 TVöD; Verfall

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