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   BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97   

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BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 (https://dejure.org/1998,447)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 (https://dejure.org/1998,447)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 (https://dejure.org/1998,447)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitnehmer haben bei gesundheitlichen Problemen ein Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz - Arbeitgeber haben bei gesundheitlichen Vorbelastungen einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 63
  • NJW 1999, 162
  • MDR 1999, 44
  • NZA 1998, 1231
  • BB 1998, 2113
  • BB 1998, 539
  • DB 1998, 2068
  • DB 1998, 475
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 21.10.1996 - 11 Sa 518/96

    Arbeitsbedingungen: tabakrauchfreier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 11 Sa 518/96 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1996 - 11 Sa 518/96 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Maßstab hierfür ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (vgl. BGHZ 120, 239).

    Ob die Beklagte die zutreffenden technischen oder organisatorischen Maßnahmen anordnen wird, ist im Zwangsvollstreckungsverfahren von dem Prozeßgericht als Vollstreckungsgericht (§ 888 Abs. 1 ZPO) zu entscheiden (zu den dann zu beachtenden Voraussetzungen vgl. BGHZ 120, 239, 248 zum sog. Immissionsschutz).

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig sind, können daher im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Besteht die Gefährdung in der Belastung der Atemluft durch Tabakrauch, ist dann der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, die Arbeitsplätze durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, daß Gefährdungen der Gesundheit nicht entstehen (vgl. BVerwG Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 - NJW 1985, 876; vom 16. August 1989 - 7 B 118/89 - NVwZ 1990, 165).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Beweiswert gesetzlich vorgeschriebener Bescheinigungen (vgl. BAGE 28, 144; 48, 115; BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11 zu § 3 MuSchG 1968) sind nicht anwendbar.
  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Beweiswert gesetzlich vorgeschriebener Bescheinigungen (vgl. BAGE 28, 144; 48, 115; BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11 zu § 3 MuSchG 1968) sind nicht anwendbar.
  • BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 118.89

    Gemeindevertretung - Ratssitzung - Rauchverbot - Rauchverbot in Ratssitzungen -

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Besteht die Gefährdung in der Belastung der Atemluft durch Tabakrauch, ist dann der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, die Arbeitsplätze durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, daß Gefährdungen der Gesundheit nicht entstehen (vgl. BVerwG Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 - NJW 1985, 876; vom 16. August 1989 - 7 B 118/89 - NVwZ 1990, 165).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Beweiswert gesetzlich vorgeschriebener Bescheinigungen (vgl. BAGE 28, 144; 48, 115; BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11 zu § 3 MuSchG 1968) sind nicht anwendbar.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
    Bei den ärztlichen Bescheinigungen handelt es sich um sog. individuelle Erklärungen, deren Auslegung durch das Tatsachengericht in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt darauf zu überprüfen ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln verletzt worden sind, ein Verstoß gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegt oder Umstände außer Acht gelassen worden sind, die für die Auslegung Bedeutung haben (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP Nr. 2 zu § 117 BGB).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Deren Einhaltung wird damit zugleich arbeitsvertraglich geschuldet (BAG 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP BGB § 618 Nr. 17 = EzA BGB § 618 Nr. 2; Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - BAGE 88, 63).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Ebenso kann in Fällen, in denen der Schuldner lediglich zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs verpflichtet ist, wie etwa der Bereitstellung eines tabakrauchfreien Arbeitsplatzes oder eines Raucherraums, eine weite Bezeichnung der zu erfüllenden Verpflichtung unumgänglich sein, ohne dass die hierzu erforderlichen Handlungen im einzelnen vorgeschrieben werden müssten (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - BAGE 88, 63, 65 = AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 152 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 129, zu I 2 der Gründe; 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316, 322 f. = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 24, zu A I der Gründe).

    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - aaO, zu I 2 der Gründe; 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - aaO, zu A I der Gründe).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Insoweit ist im Vollstreckungsverfahren zu prüfen, ob die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und ein "Raucherraum" ausgewiesen wurde (vgl. für den umgekehrten Fall der Schaffung eines "tabakrauchfreien Arbeitsplatzes" BAG Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - AP Nr. 26 zu § 618 BGB, unter I 2 der Gründe).

    Dabei bedarf es hier nicht der Auseinandersetzung mit der Frage, wann der Nichtraucher einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz hat (vgl. dazu zuletzt BAG Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - AP Nr. 26 zu § 618 BGB; aus der jüngeren Literatur Ahrens, Der Personalrat 1993, 532; Binz/Sorg, BB 1994, 1709; Börgmann, RdA 1993, 275; Leßmann, AuR 1995, 241; Möllers, JZ 1996, 1050; Schillo/Behling, DB 1997, 2022; Wischnath, DÖD 1994, 258; s. auch die umfassenden Darstellungen von Leßmann, Rauchverbote am Arbeitsplatz, 1991, sowie von Zapka, Passivrauchen und Recht, 1993 - alle m.w.N.).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08

    Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz

    Damit ist der Bereich bezeichnet, den die Beklagte dem Kläger als Arbeitsort zuweist und an dem er sich aufhalten muss, um die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu I 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Das ist anzunehmen, wenn am Arbeitsplatz des Klägers nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen kein Tabakrauch wahrzunehmen, also nicht zu sehen, nicht zu schmecken und nicht zu riechen ist (vgl. Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Ob die Beklagte im Fall des Erfolgs der Klage die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und damit ihre titulierte Pflicht zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung erfüllen wird, ist im Vollstreckungsverfahren nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zu entscheiden (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe mwN, BAGE 110, 252; Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Es kommt daher nicht darauf an, dass der Arbeitgeber die Belastung mit Tabakrauch nicht selbst verursacht (vgl. Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    § 618 Abs. 1 BGB wird nicht nur durch die Verhältnisse des Einzelfalls konkretisiert, sondern auch von der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 5 ArbStättV (vgl. Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Wegen des hier zu beachtenden landesgesetzlichen Rauchverbots kann offenbleiben, ob für die Zuweisung tabakrauchfreier Arbeitsplätze an dem bisher herangezogenen Kriterium der individuellen und konkreten Gesundheitsgefährdung festzuhalten ist, wenn kein gesetzliches Rauchverbot verhängt ist (zu dem Erfordernis der individuellen Gesundheitsgefährdung Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 88, 63; für die Aufgabe dieser Voraussetzung insbesondere mit Blick auf Art. 8 der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation Düwell FA 2008, 74, 77).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 427/08

    Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros

    Eine Schutzverpflichtung besteht vielmehr bereits dann, wenn bei einem Untätigbleiben eine Gesundheitsgefährdung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BAG 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 - EZA § 618 BGB Nr. 14).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Das gilt insbesondere für den Gesundheitsschutz, den der Arbeitgeber nach § 618 Abs. 1 BGB zu gewährleisten hat (vgl. Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - BAGE 88, 63).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Ob er die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um Anrufe der Betriebsräte in den einzelnen Verkaufsstellen zu ermöglichen, ist ggf. im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 11 Sa 1910/06

    Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

    Ob die Beklagte die erforderlichen technischen oder organisatorischen Maßnahmen durchführen wird, um einem gegebenenfalls obsiegenden Urteil nachzukommen, wäre vom Prozessgericht als Vollstreckungsgericht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG - 9 AZR 84/97 - vom 17.02.1998, AP Nr. 26 zu § 618 BGB; BAG - 1 AZR 499/98 - vom 19.01.1999, AP Nr. 28 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAG - 1 ABR 30/02 - vom 29.04.2004, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG Durchführung; BGH V ZR 82/91 vom 20.11.1992, NJW 1993, S. 925).

    Obwohl ein Arbeitnehmer, der wegen seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig ist, im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen kann (BAG - 5 AZR 315/95 - vom 08.05.1996, AP Nr. 29 zu § 618 BGB), im Falle der Beeinträchtigung durch Tabakrauch die Gestaltung der Arbeitsräume durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Zumutbarkeit so zu erfolgen hat, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht eintreten kann (BAG - 9 AZR 84/97 - vom 17.02.1998, AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vgl. auch BVerwG 7 B 118/89 vom 12.08.1989, NVwZ 1990, S. 165), endet der Nichtraucherschutz doch dort, wo die Möglichkeit zu rauchen zum unternehmerischen Angebot gehört (Bergwitz, NZA-RR 2004, S. 173; Lorenz, ArbRB 2007, S. 273).

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zurverfügungstellung einen tabakrauchfreien

    § 618 Abs. 1 BGB wird - neben den Umständen des Einzelfalles - auch durch die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 5 ArbStättV konkretisiert (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 24, NZA 2009, 775 ff, [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] unter Hinweis auf BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Vielmehr wird der Inhalt der vertraglichen Schutzpflicht des Arbeitgebers durch die Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses konkretisiert (so ausdrücklich BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu 2 I der Gründe, BAGE 88, 63).

  • LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger

    Der Senat folgt insoweit auch nicht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 = NJW 1999, S.162), wonach ein Arbeitgeber seiner Pflicht, Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren, soweit sie sich auf den Tabakrauch beziehen, regelmäßig schon dann genügt, wenn die Belastung der Atemluft nicht über das sonst "übliche Maß" hinausgeht und es deshalb auf die persönliche Disposition des betroffenen Arbeitnehmers ankommen soll, ob für einen rauchfreien Arbeitsplatz Sorge getragen werden muss oder nicht.
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • LAG Berlin, 18.03.2005 - 6 Sa 2585/04

    Rauchfreier Arbeitsplatz

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 9 Sa 956/03

    Gesundheitsgerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes

  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

  • LAG Hessen, 11.08.2000 - 2 Sa 1000/99

    Arbeitsverhältnis: Ausgestaltung - Nikotinverbot am Arbeitsplatz

  • LSG Hessen, 09.02.1999 - L 12 Ra 486/98
  • LAG Hessen, 28.10.1998 - 2 SaGa 1824/98

    Wirksamkeit eines Rauchverbotes; Betriebliche Übung ; Ausübung des

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.10.2001 - 6 BV 167/01

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu der

  • AG Frankfurt/Main, 24.10.2001 - 6 BV 167/01

    Rückversetzung und Zustimmung des Betriebsrats

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