Rechtsprechung
   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,861
BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 (https://dejure.org/1999,861)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 (https://dejure.org/1999,861)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 AZR 912/98 (https://dejure.org/1999,861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; SozplKonkG § 1; ; KO § 59 Abs. 1; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 139; ; KO § 146 Abs. 1; ; KO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenausgleich und Sozialplan im Konkurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Sozialplan in der Insolvenz ohne Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 846
  • NZA 2000, 662
  • NZI 2000, 337
  • NZI 2001, 88
  • NZI Beilage 2001, 88
  • BB 1999, 2247
  • BB 2000, 1245
  • DB 1999, 2014
  • DB 2000, 1230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98

    Feststellung einer Sozialplanforderung zur Konkurstabelle; Möglichkeit im

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 3 Sa 561/98 -.

    9 AZR 912/98 3 Sa 561/98.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 1998 - 3 Sa 561/98 - aufgehoben.

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88

    Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Eine personenbedingte Benachteiligung und ein entsprechender Prüfmaßstab sind dann gegeben, wenn die Benachteiligten durchgängig von der Ungleichbehandlung belastet werden, weil sie den begünstigten Sachverhalt in ihrer Person nicht oder nur schwer erfüllen können (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 80/88 - BAGE 63, 162).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84

    Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Fehlt diese von Amts wegen zu berücksichtigende Sachurteilsvoraussetzung, ist die Klage als zur Zeit unzulässig zurückzuweisen (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 - BAGE 50, 221).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Andere Ansprüche von Arbeitnehmern auf Abfindung oder Nachteilsausgleich nach §§ 9, 10 KSchG, § 113 BetrVG oder einer Individualvereinbarung sind nach den allgemeinen konkursrechtlichen Bestimmungen zu behandeln (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10).
  • BAG, 19.12.1979 - 5 AZR 96/76

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10).
  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01

    Abfindung aus einem vom Konkursverwalter mit den Arbeitnehmern eines

    Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 21. September 1999 (- 9 AZR 912/98 - AP SozplKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105) ab.

    Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, der Geltendmachung der Abfindung als Masseforderung stehe die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) nicht entgegen.

    a) Geht man von der Wirksamkeit einer solchen Rangrücktrittsvereinbarung aus (so wohl BAG 21. September 1999 aaO), wäre die Rechtsfolge, daß die Forderung ihre Eigenschaft als Masseforderung auf Grund der Vereinbarung verliert und zur Konkursforderung wird, die nur zur Konkurstabelle angemeldet werden und gemäß § 146 KO festgestellt werden könnte.

    Selbst wenn man den Hilfsantrag, entgegen der erklärten Intention des Klägers, als Feststellungsantrag im Sinne von § 146 KO auffassen würde, wäre deshalb die Klage weiterhin aus den im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) genannten Gründen unzulässig (vgl. zur entgegenstehenden Rechtskraft eines Prozeßurteils BGH 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535).

    So verstanden ist der Hilfsantrag genauso unzulässig wie ein Antrag auf Feststellung zur Konkurstabelle trotz abweichender Anmeldung nach § 139 KO gemäß § 146 Abs. 4 KO (vgl. insoweit BAG 21. September 1999 aaO).

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00

    Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des

    Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98 , AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) ab.

    Die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98 , AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) steht der vorliegenden Klage aus einer Masseschuld nicht entgegen.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98 , AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) entfaltet für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bindungswirkung.

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01

    Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

    Der Konkursverwalter muß lediglich klarstellen, ob er die ins Auge gefaßte Abfindung als Masseverbindlichkeit oder im Rang einer Konkursforderung befriedigen will, denn es ist den Parteien unbenommen, für die Abfindung einen Rangrücktritt auf den Rang einer Konkursforderung zu vereinbaren (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 912/98 - AP SozPlKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105).
  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 2 Sa 1571/05

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die erforderlichen Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt, denn die Forderung ist zuvor ordnungsgemäß angemeldet, geprüft und bestritten worden (vgl. BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 - DB 2000, 1230 und BGH vom 21.02.2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 705).
  • LAG Hamm, 06.07.2005 - 2 Sa 1541/04

    Zur Zulässigkeit der Berufung eines Streithelfers, Aufhebung eines

    Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der Insolvenzfeststellungsklage sind erfüllt, denn die Forderung des Klägers ist zuvor ordnungsgemäß angemeldet, geprüft und bestritten worden (BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 - DB 2000, 1230 sowie BGH vom 21.02.2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 705).
  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 2 Sa 1340/00

    Konkursrechtlicher Rang von Ansprüchen aus konzernrechtlicher Durchgriffshaftung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht