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   BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98   

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https://dejure.org/1999,3372
BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98 (https://dejure.org/1999,3372)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 9 AZR 922/98 (https://dejure.org/1999,3372)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 9 AZR 922/98 (https://dejure.org/1999,3372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitsentgelt - Ausübung anderweitiger Arbeit während einer Freistellung - Anrechnung des Verdienstes - Auslegung einer Vereinbarung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Urlaubsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - AP Bundesurlaubsgesetz § 8 Nr. 3 = EzA BUrlG § 8 Nr. 2).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 10).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung durch das Tatsachengericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Der ohne Anrechnung geschlossene Vertrag ist nicht lückenhaft (vgl. BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.).
  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 1476/97

    Bestehenbleiben einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung trotz vorliegender

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 1998 - 11 Sa 1476/97 - im Kostenausspruch und zu Ziffer 2 aufgehoben.
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
    Das gilt auch, soweit Erklärungen der Parteien auszulegen sind (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

    Eine Freistellungsvereinbarung ohne Anrechnungsregelung ist nicht lückenhaft (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - zu II 2 der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 4 der Gründe) .

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Fehlt es daran, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt); auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Dazu bedarf es der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht; ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers erlischt nur durch den Abschluß eines Erlaßvertrages iSv. § 397 BGB oder durch den Abschluß eines Änderungsvertrages iSv. § 305 BGB (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Eine Anrechnung von Zwischenverdienst kommt dann nur in Betracht, wenn sie vertraglich vorbehalten wurde (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Denn einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung kann der Arbeitnehmer regelmäßig entnehmen, daß der Arbeitgeber es ihm überläßt, die zeitliche Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraumes festzulegen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von weiterer Arbeitsleistung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche freistellt, hat die Möglichkeit, sich dem vertraglichen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber die Anrechnung von Zwischenverdienst vorzubehalten (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahin gehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - mwN).

    In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).

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