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BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitsentgelt - Ausübung anderweitiger Arbeit während einer Freistellung - Anrechnung des Verdienstes - Auslegung einer Vereinbarung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 24.07.1997 - 14 Ca 2201/97
- LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 1476/97
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen …
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Urlaubsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - AP Bundesurlaubsgesetz § 8 Nr. 3 = EzA BUrlG § 8 Nr. 2). - BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 10). - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91
Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Revisionsrechtlich ist die Auslegung durch das Tatsachengericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
- BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Der ohne Anrechnung geschlossene Vertrag ist nicht lückenhaft (vgl. BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.). - LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 1476/97
Bestehenbleiben einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung trotz vorliegender …
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 1998 - 11 Sa 1476/97 - im Kostenausspruch und zu Ziffer 2 aufgehoben. - BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, …
Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Das gilt auch, soweit Erklärungen der Parteien auszulegen sind (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11).
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung
Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232;… 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .Eine Freistellungsvereinbarung ohne Anrechnungsregelung ist nicht lückenhaft (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - zu II 2 der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 4 der Gründe) .
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Fehlt es daran, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt); auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).Dazu bedarf es der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht; ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).
Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers erlischt nur durch den Abschluß eines Erlaßvertrages iSv. § 397 BGB oder durch den Abschluß eines Änderungsvertrages iSv. § 305 BGB (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).
Eine Anrechnung von Zwischenverdienst kommt dann nur in Betracht, wenn sie vertraglich vorbehalten wurde (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).
Denn einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung kann der Arbeitnehmer regelmäßig entnehmen, daß der Arbeitgeber es ihm überläßt, die zeitliche Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraumes festzulegen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).
Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von weiterer Arbeitsleistung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche freistellt, hat die Möglichkeit, sich dem vertraglichen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber die Anrechnung von Zwischenverdienst vorzubehalten (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit
Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahin gehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - mwN).In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …
Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahingehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (…Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 2 b aa der Gründe). - BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug
Dabei ist auch die Vorfrage, ob ein Verhalten als Willenserklärung angesehen werden kann, nach den Auslegungsmaßstäben der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen (BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 19. August 1982 - 2 AZR 116/81 - BAGE 39, 306; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. §§ 549, 550 Rn. 35). - BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten
Ausgehend von dem in § 11 BUrlG geregelten Referenzprinzip (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 301) ist als Geldfaktor für die Ermittlung der Höhe des Anspruchs - entgegen der Berechnung des Klägers - nicht auf seinen Durchschnittsverdienst in den letzten drei Abrechnungsmonaten abzustellen, sondern auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Kläger in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unter Außerachtlassung anderweitigen Verdienstes (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 b aa der Gründe) - beanspruchen konnte (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13; zur Bemessung des gewöhnlichen Arbeitsentgelts vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) . - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug
Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 1996 - 9 AZR 554/93 - AP BUrlG § 5 Nr. 10 = EzA BUrlG § 5 Nr. 16; vgl. auch 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.;… 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - aaO). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Urlaubsgewährung während der …
Auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).Dem Arbeitgeber fehlt dadurch die Gläubigerstellung; er befindet sich daher nicht im Annahmeverzug (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 23.01.2001, 9 AZR 26/00; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).
Eine Anrechnung von Zwischenverdienst hätte nur erfolgen können, wenn sie vertraglich vorbehalten worden wäre (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).
Bei fehlender Festlegung des Urlaubszeitraums während einer Freistellung kann der Arbeitnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichten will, weil er entweder es dem Arbeitnehmer überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98), oder weil er ihm die gesamte Zeit als Urlaub gewährt (BAG, Urteil vom 14.03.2006, 9 AZR 11/05).
Während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Urlaubsentgelt nicht anzurechnen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).
Denn der ohne Anrechnung geschlossene Vertrag ist nicht lückenhaft (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).
- LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19
Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel
Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11; BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01; BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00; BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98). - LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris; BAG v. 09.11.1999 - 9 AZR 922/98, juris). - BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 10 Sa 23/23
Urlaub - Verfall - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Betriebsferien
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit
- LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
- BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
Arbeitspflicht - Direktionsrecht
- LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2011 - 6 Sa 298/11
Gehaltsansprüche, Vergütungspflicht, Annahmeverzug, Freistellung von der Arbeit, …
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 6 Sa 162/07
Keine Anrechung anderweitig erzielten Verdienstes bei widerruflicher Freistellung …
- BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 22 Sa 35/08
Betriebliche Übung - konkludente Vertragsänderung - Jahresbonus - freiwillige …
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger …
- LAG Hessen, 11.09.2020 - 14 Sa 349/20
"Bestätigt" ein Schreiben des Arbeitgebers eine zuvor von einem nicht …
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09
Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne …
- LAG Köln, 07.02.2014 - 4 Sa 811/13
Zwischenverdienst in Freistellungsphase
- LAG Thüringen, 16.06.2003 - 8 Sa 43/03
Anzeigen der Masseunzulänglichkeit; Gewährung der Urlaubsvergütung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2006 - 8 Sa 920/05
Vergütungsanspruch: Nichtleistung der vereinbarten Dienste
- LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02
Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit
- LAG Köln, 29.10.2009 - 7 Sa 592/09
Erholungsurlaub bei unwiderruflicher Freistellung infolge unwirksamer …
- LAG Hessen, 29.01.2007 - 17 Sa 2220/05
Auslegung der Tarifvereinbarung Krisenbewältigung Cockpit-Personal- Annahmeverzug
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 11 Sa 511/10
Bindungswirkung eines gerichtlichen Vergleichs - Annahmeverzug - …
- LAG Sachsen, 16.09.2003 - 7 Sa 93/03
- ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2009 - 7 Ca 4108/09
Kündigung unter Verstoß von Treu und Glauben; Annahmeverzug bei unwiderruflicher …
- LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AL 169/07