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   BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06   

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https://dejure.org/2007,285
BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 (https://dejure.org/2007,285)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 (https://dejure.org/2007,285)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 (https://dejure.org/2007,285)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer angestellten Lehrerin auf Abschluss eines "beamtenähnlichen" Arbeitsvertrags in einem heilpädagogischen Kinderheim und Jugendheim bei einer Stiftung; Berücksichtigung des Geschlechts eines ausgeschlossenen Arbeitnehmers zu dessen Lasten bei ...

  • Betriebs-Berater

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Gewährung freiwilliger Leistungen

  • hensche.de

    Gleichbehandlung, Diskriminierung: Geschlecht

  • Judicialis

    BGB § 611a; ; BGB § 612 in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung; ; AGG § 33; ; EG Art. 141; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot - Anspruch auf Gleichbehandlung; geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei freiwilligen Leistungen ? Arbeitgeber muss bei generalisierenden Kriterien von sich aus Benachteiligungen aus sachfremden Kriterien vermeiden ? Anspruch auf Abschluss vorenthaltenen Änderungsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gleichbehandlung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung einer Lehrerin bei Versorgungsansprüchen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Geschlechterbenachteiligungen verstoßen gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Gleichbehandlung der Geschlechter: Wenn Lehrer bessere Verträge haben als Lehrerinnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht gewährt Anspruch auf Gleichbehandlung bei geschlechtsbezogener Benachteiligung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 358
  • MDR 2008, 327
  • NZA 2008, 99
  • DB 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr. vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 11, NZA 2006, 1217; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 37, BAGE 113, 327).

    Ob die Arbeit "gleich" ist, muss durch einen Gesamtvergleich der Tätigkeiten ermittelt werden (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 28, NZA 2006, 1217).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch wird stets verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine die sachfremde Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern ausdrücklich verbietende Norm, wie hier § 611a BGB, verstößt (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 12, NZA 2006, 1217).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Erforderlich ist ein enger Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitsleistung und der Höhe des Arbeitsentgelts (st. Rspr. vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Rn. 28, EuGHE I 2002, 2891; 30. März 2000 - C-236/98 - [Jämo] Rn. 59, EuGHE I 2000, 2189; 15. Juni 1978 - 149/77 - [Defrenne III] Rn. 21, EuGHE 1978, 1365).

    Keine Regelung im Hinblick auf das Entgelt ist es beispielsweise, wenn der Arbeitgeber vorrangig weiblichen Arbeitnehmern subventionierte Kindertagesstättenplätze anbietet (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] aaO).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Gilt eine Maßnahme in gleicher Weise für Männer und Frauen, kann darin gleichwohl eine mittelbare Benachteiligung liegen, wenn das benachteiligende Merkmal zwar nicht direkt an das Geschlecht anknüpft, das Merkmal tatsächlich jedoch überwiegend von nur einem Geschlecht verwirklicht wird (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 - Rn. 27, BAGE 105, 123).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 1032/00

    Zum Schutz vor Geschlechterdiskriminierung bei der Arbeitsplatzsuche

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Besteht kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung, verstößt der Arbeitgeber schon dann gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn in dem Motivbündel, das seine Entscheidung beeinflusst, das Geschlecht des abgewiesenen oder - hier - nicht in die Auswahl einbezogenen Arbeitnehmers als negatives oder aber das andere Geschlecht als positives Kriterium enthalten ist (vgl. zu Einstellungsentscheidungen BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - Rn. 49, BVerfGE 89, 276; dazu auch BVerfG 23. August 2000 - 1 BvR 1032/00 - Rn. 4, AP BGB § 611a Nr. 19).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Die Auslegung der Norm darf nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber es in der Hand hat, durch eine geeignete Verfahrensgestaltung die Chancen von Bewerbern um Arbeitsplätze oder um Besserstellungen im bestehenden Arbeitsverhältnis wegen ihres Geschlechts so zu mindern, dass seine Entscheidung praktisch unangreifbar wird (vgl. in einer Einstellungskonstellation BVerfG 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 - Rn. 12 f., AP BGB § 611a Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 4).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Besteht kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung, verstößt der Arbeitgeber schon dann gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn in dem Motivbündel, das seine Entscheidung beeinflusst, das Geschlecht des abgewiesenen oder - hier - nicht in die Auswahl einbezogenen Arbeitnehmers als negatives oder aber das andere Geschlecht als positives Kriterium enthalten ist (vgl. zu Einstellungsentscheidungen BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - Rn. 49, BVerfGE 89, 276; dazu auch BVerfG 23. August 2000 - 1 BvR 1032/00 - Rn. 4, AP BGB § 611a Nr. 19).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Prozesshandlungen unterliegen der uneingeschränkten Auslegung durch das Revisionsgericht (für die st. Rspr. BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16, EzA KSchG § 4 nF Nr. 76; 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 - Rn. 33, BAGE 109, 47).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 468/99

    Klage aus einem Vorvertrag

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Für einen Antrag auf Abgabe eines Angebots hätte dagegen kein Rechtsschutzbedürfnis bestanden (zu einem bereits im Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag BGH 12. Januar 2001 - V ZR 468/99 - Rn. 11, NJW 2001, 1272).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig davon, ob sie auf Grund eines Arbeitsvertrags, kraft einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] Rn. 19, EuGHE I 1999, 7243; 4. Juni 1992 - C-360/90 - [Arbeiterwohlfahrt] Rn. 12, EuGHE I 1992, 3589, jeweils noch zu Art. 119 EG-Vertrag (jetzt Art. 141 EG)).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
    Erforderlich ist ein enger Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitsleistung und der Höhe des Arbeitsentgelts (st. Rspr. vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Rn. 28, EuGHE I 2002, 2891; 30. März 2000 - C-236/98 - [Jämo] Rn. 59, EuGHE I 2000, 2189; 15. Juni 1978 - 149/77 - [Defrenne III] Rn. 21, EuGHE 1978, 1365).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2006 - 3 Sa 1688/05

    Zulässigkeit einer Besserstellung abkehrwilliger Arbeitnehmer unter dem

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Eine Unverzichtbarkeit im weiteren Sinne ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in den Konstellationen zu bejahen, in denen ein Angehöriger eines bestimmten Geschlechts die Arbeitsleistung zwar erbringen kann, jedoch schlechter als der eines anderen Geschlechts, und dieser Qualifikationsnachteil auf biologischen Gründen beruht (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 36, BAGE 123, 358 = AP AGG § 33 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Die Rechtslage ist nach dem am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beurteilen, da die Beförderung von Herrn R. im Dezember 2006 erfolgte (Vgl. BAG vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 - NZA 2008, 99, 101 Rn. 28).

    Auch das BAG ist bei dieser Linie geblieben (vom 14.8.2007 - 9 AZR 943/06 - NZA 2008, 99 Rn 47).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    IdR ist die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich, etwa die Entscheidung, einen Bewerber nicht einzustellen (vgl. zu dem aufgehobenen § 611a BGB Senat 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5; allgemeiner zu der Geltung alten Rechts im Zusammenhang mit § 17 BErzGG/BEEG 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - Rn. 10, NZA 2008, 1237).
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