Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37813
BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13 (https://dejure.org/2013,37813)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2013 - 9 B 14.13 (https://dejure.org/2013,37813)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 (https://dejure.org/2013,37813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 44 Abs 5 S 3 BNatSchG
    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches Störungsverbot; naturschutzrechtliches Verbot für die Zerstörung von Lebensstätten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Präklusion von Beanstandungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung durch einen Umweltverband

  • rewis.io

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches Störungsverbot; naturschutzrechtliches Verbot für die Zerstörung von Lebensstätten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 6
    Anforderungen an das Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Präklusion von Beanstandungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung durch einen Umweltverband

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Verkehrsprognosen als Grundlage für Verträglichkeitsprüfung geeignet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Projekte mit Bezug zu FFH-Gebieten (IBR 2014, 1123)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Überschreitet schon die Vorbelastung eines Natura 2000-Gebiets mit Schadstoffen die durch CL markierte Erheblichkeitsschwelle des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, so sind zur Beurteilung der Frage, ob Zusatzbelastungen des Gebiets durch ein zur Genehmigung gestelltes Projekt ausnahmsweise irrelevant und damit gebietsverträglich sind, neben den Auswirkungen dieses Projekts summativ auch diejenigen anderer bereits hinreichend verfestigter Projekte zu berücksichtigen (Urteil vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 68; Beschluss vom 5. September 2012 - BVerwG 7 B 24.12 - NuR 2012, 784 Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss "zweifelsfrei" sein (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 S. 36 f.; Beschluss vom 28. März 2013 - BVerwG 4 B 15.12 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Diese Prognose fällt nicht schon deshalb negativ aus, weil das Vorhaben - wie hier - im weiteren Verlauf voraussichtlich nachteilige Auswirkungen auf ein FFH-Gebiet haben kann oder haben wird; vielmehr ist auch zu berücksichtigen, ob es möglich erscheint, mit Hilfe von Schutzmaßnahmen die Verträglichkeit zu gewährleisten oder aufgrund einer Abweichungsprüfung zur Zulässigkeit des Vorhabens zu gelangen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 270 f., vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 114 ff. und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 103).

    Da solche Trassen außerhalb des Planungskorridors regelmäßig nicht im Einzelnen untersucht worden sind, reicht insoweit unter Umständen eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotenzials aus (Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 106 unter Hinweis auf Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 270).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Ein Projekt ist nur dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 41 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 35 m.w.N.; ebenso EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 20).

    Das gilt auch für die zum Artenschutz ergangene Rechtsprechung, wonach die Bestandserfassung und die daran anschließende Beurteilung, ob und inwieweit naturschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, auf ökologische Bewertungen angewiesen sind, für die der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. etwa Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Ein Projekt ist nur dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 41 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 35 m.w.N.; ebenso EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 20).

    Da solche Trassen außerhalb des Planungskorridors regelmäßig nicht im Einzelnen untersucht worden sind, reicht insoweit unter Umständen eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotenzials aus (Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 106 unter Hinweis auf Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 270).

  • BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01

    Gleichmäßigkeit der Bewertung und Berechnung der Zweitwohnungssteuer - Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Wird gerügt, das Gericht habe bei seiner Überzeugungsbildung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, müssen die Aktenteile, aus denen der Verstoß abgeleitet wird, genau bezeichnet werden (Beschluss vom 12. Februar 2001 - BVerwG 9 B 3.01 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber verletzt, wenn sich das Gericht in den Entscheidungsgründen mit zentralen Gesichtspunkten des Vorbringens eines Beteiligten nicht auseinandersetzt, sofern dieses Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 , Beschlüsse vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 29.07 - juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2012 - BVerwG 5 B 13.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.12.2012 - 5 B 13.12

    Verfahrensrüge; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber verletzt, wenn sich das Gericht in den Entscheidungsgründen mit zentralen Gesichtspunkten des Vorbringens eines Beteiligten nicht auseinandersetzt, sofern dieses Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 , Beschlüsse vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 29.07 - juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2012 - BVerwG 5 B 13.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13

    Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Zwar konkretisiert die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt damit auch auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen, falls Gesichtspunkte den Ausschlag geben, die weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden sind (stRspr, vgl. nur Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 21.12 - NVwZ-RR 2013, 719 Rn. 21 und Beschluss vom 31. Juli 2013 - BVerwG 4 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Unter diesem Gesichtspunkt verfahrensfehlerhaft ist nicht bereits eine unwahrscheinliche, sondern nur eine aus Gründen der Logik schlechthin unmögliche und damit willkürliche Schlussfolgerung (vgl. etwa Beschluss vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627).
  • BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 29.07

    Beihilfefähigkeit der Kosten zweier wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber verletzt, wenn sich das Gericht in den Entscheidungsgründen mit zentralen Gesichtspunkten des Vorbringens eines Beteiligten nicht auseinandersetzt, sofern dieses Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 , Beschlüsse vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 29.07 - juris Rn. 2 und vom 14. Dezember 2012 - BVerwG 5 B 13.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load;

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09

    Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - (NuR 2014, 361 = Langtext in juris) das Urteil des Senats vom 18. Januar 2013 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Entscheidung zurückverwiesen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (362), m. w. N.

    (1) Kein Vorhandensein eines prioritären Lebensraumtyps 91E0* In Bezug auf eine vom Kläger behauptete erhebliche Beeinträchtigung eines prioritären Lebensraumtyps 91E0* ist dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - entgegen der Auffassung des Klägers insoweit kein Versehen unterlaufen, als hierin die Präklusion wegen einer Sachprüfung durch den Senat nicht als entscheidungserheblich angesehen worden sei.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (362).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (362).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (363).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28 November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (363 ff.).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (364).

    Der Senat hat allerdings mit Blick darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers das vorgenannte Urteil wegen des Übergehens von Teilen des klägerischen Vortrags in Bezug auf den Artenschutz für Vögel auf Grund eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (366), und unter Berücksichtigung des früheren und nach Zurückverweisung erfolgten Vortrags des Klägers die streitige Maßnahme auch in Bezug auf den Artenschutz für die Avifauna nochmals umfassend geprüft.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (365 f.).

    An dieser von der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (365 f.) - unbeanstandet gebliebenen Bewertung hält der Senat fest.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (364); Bick, Die Rechtsprechung des BVerwG zum Artenschutzrecht, NuR 2016, 73 (77).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (366).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, NuR 2014, 361 (364); Bick, Die Rechtsprechung des BVerwG zum Artenschutzrecht, NuR 2016, 73 (77).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Dienen sie - wie hier die Gutachten der BAW zu den hydro- und morphologischen Auswirkungen der Vorhaben - zugleich als Grundlage der FFH-Verträglichkeitsprüfung, müssen sie aber für die Fragen, die sich im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung stellen, hinreichend belastbare Aussagen enthalten (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - NuR 2014, 361 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 -, Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1 = juris Rn. 21, unter Hinweis auf den Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004, S. 49, der allerdings von einer ausreichenden planerischen Verfestigung eines Projekts bereits dann ausgeht, wenn ein Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG oder nach der 9. BImSchV eingeleitet ist; auch Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, BVerwGE 141, 171 = juris Rn. 40 (Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet), und vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 -, DVBl 2014, 237 = juris Rn. 11 (Planfeststellungsantrag noch nicht gestellt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht