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   BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91   

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https://dejure.org/1992,88
BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91 (https://dejure.org/1992,88)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1992 - 9 B 142.91 (https://dejure.org/1992,88)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1992 - 9 B 142.91 (https://dejure.org/1992,88)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asyl - Abschiebungsschutz - Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Anhörungsgebot - Rechtliches Gehör - Anhörungsmitteilung - Beweisantrag - Vorabentscheidung über einen Beweisantrag - Abschiebungsschutz - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Bürgerkrieg - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3315 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 890
 
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Wird zitiert von ... (143)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in den Fällen, in denen das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten will, die der Berufungsführer erst nach der Anhörungsmitteilung stellt, in der Regel genügt wird, wenn der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung über das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit auch darauf hingewiesen wird, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.).

    Aus den Entscheidungsgründen eines gemäß § 130 a VwGO ergangenen Beschlusses muß allerdings erkennbar sein, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und, wenn sie Beweisanträge gestellt haben, diese vorher auf ihre Erheblichkeit überprüft hat (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Vor der Sachentscheidung bedarf es keines gesonderten Beschlusses über einen vor der Anhörungsmitteilung gestellten Beweisantrag (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Verneint das Berufungsgericht derartige oder andere Gesichtspunkte, kann im Revisionsverfahren nur geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 = NVwZ 1992, 890; Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NVwZ-RR 1993, 165; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).

    § 130 a VwGO widerspricht jedenfalls nicht bereits als solches den Erfordernissen des Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 = NVwZ 1992, 890).

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