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   VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14   

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https://dejure.org/2014,38322
VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14 (https://dejure.org/2014,38322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.09.2014 - 9 B 1450/14 (https://dejure.org/2014,38322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. September 2014 - 9 B 1450/14 (https://dejure.org/2014,38322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, Art 8 EMRK, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
    Ausländerrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft (hier: Trennung eines ausländischen Vaters von der Kindsmutter)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft (hier: Trennung eines ausländischen Vaters von der Kindsmutter)

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft (hier: Trennung eines ausländischen Vaters von der Kindsmutter)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 06.01.2010 - 2 B 476/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keinen Versuch unternommen, diese Vorwürfe zu entkräften, obwohl schon das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der vom Antragsteller geltend gemachte Duldungsgrund in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wenn überhaupt - bisher meist in Fällen anerkannt worden ist, in denen die Gründe für das Fehlen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung nicht in die Sphäre des ausländischen Elternteils gefallen waren (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, juris Rdnr. 7; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 2 B 476/09 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 5. März 2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 28 ff.).
  • OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer Eltern-Kind-Beziehung -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keinen Versuch unternommen, diese Vorwürfe zu entkräften, obwohl schon das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der vom Antragsteller geltend gemachte Duldungsgrund in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wenn überhaupt - bisher meist in Fällen anerkannt worden ist, in denen die Gründe für das Fehlen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung nicht in die Sphäre des ausländischen Elternteils gefallen waren (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, juris Rdnr. 7; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 2 B 476/09 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 5. März 2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 28 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 19 E 1356/05

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keinen Versuch unternommen, diese Vorwürfe zu entkräften, obwohl schon das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der vom Antragsteller geltend gemachte Duldungsgrund in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wenn überhaupt - bisher meist in Fällen anerkannt worden ist, in denen die Gründe für das Fehlen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung nicht in die Sphäre des ausländischen Elternteils gefallen waren (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, juris Rdnr. 7; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 2 B 476/09 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 5. März 2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 28 ff.).
  • OVG Saarland, 05.03.2001 - 9 W 7/00
    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keinen Versuch unternommen, diese Vorwürfe zu entkräften, obwohl schon das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der vom Antragsteller geltend gemachte Duldungsgrund in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wenn überhaupt - bisher meist in Fällen anerkannt worden ist, in denen die Gründe für das Fehlen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung nicht in die Sphäre des ausländischen Elternteils gefallen waren (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, juris Rdnr. 7; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 2 B 476/09 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 5. März 2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 28 ff.).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Es ist daher im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris).
  • EGMR, 11.07.2000 - 29192/95

    Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Doch beanstandet der Gerichtshof dies in dem zugrunde liegenden Fall deshalb, weil die verantwortlichen Behörden nicht so gehandelt hätten, dass eine Fortentwicklung der bestehenden familiären Bindung zwischen Vater und Kind erfolgen könne (EGMR, Urteil vom 11. Juli 2000 - 29192/95 -, juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 87), weshalb sich ein ausländischer Sorgeberechtigter in seinem aufenthaltsrechtlichen Verfahren grundsätzlich nur dann auf Art. 6 GG berufen kann, wenn er nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt.
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Es ist daher im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10

    Berufung; Erweiterung des Klageantrags; Klageänderung; Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14
    Es ist daher im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 11 S 276/24
    Dass der Antragsteller ernsthaft die Wiederanbahnung von Umgangskontakte verfolgt, ist nicht glaubhaft gemacht (vgl. zu den Anforderungen auch HessVGH, Beschluss vom 17.09.2014 - 9 B 1450/14 - juris Rn. 6 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 31.07.2006 - 19 E 1356/05 - juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2018 - 2 M 127/18

    Abschiebung während eines umgangsrechtlichen Verfahrens

    Vor diesem Hintergrund kann einem Ausländer auch zur Durchsetzung seines Umgangsrechts bis zum rechtskräftigen Abschluss eines familiengerichtlichen Verfahrens ein Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK zustehen (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 05.03.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 37; BayVGH, Beschl. v. 29.09.2005 - 10 CE 05.2067 -, juris RdNr. 4; VG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 8 L 668/10 -, juris RdNr. 19; HessVGH, Beschl. v. 17.09.2014 - 9 B 1450/14 -, juris Rdnr. 19; VG Cottbus, Beschl. v. 19.12.2016 - 4 L 639/16 -, juris Rdnr. 9; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 26.09.2016 - 10 B 13.1318 -, juris Rdnr. 40).

    Hierzu hat der Betroffene darzulegen, bis wann eine familiäre Lebensgemeinschaft bestanden habe und wieso sie unterbrochen worden sei bzw. aus welchen Gründen sie bisher nicht bestanden habe, weshalb sie gerade jetzt angesichts einer drohenden Abschiebung (wieder) hergestellt werden solle und woraus sich ein tragfähiger Ansatz für den Aufbau einer gelebten Vater-Kind-Beziehung ergeben solle (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.09.2014 - 9 B 1450/14 -, a.a.O. RdNr. 9).

    Ist - wie hier - nicht glaubhaft gemacht, dass ein Umgangsrechtsverfahren das Ziel verfolgt, künftig (wieder) von Art. 8 EMRK geschützte Elternrechte- und -pflichten wahrnehmen zu können, und nicht lediglich aufenthaltsrechtliche Wirkungen zeitigen soll, besteht keine Verpflichtung der Ausländerbehörde, die persönliche Mitwirkung des Antragstellers am Verfahren zu gewährleisten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.09.2014 - 9 B 1450/14 -, a.a.O. RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408

    Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und

    Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (B.v. 17.9.2004 - 9 B 1450/14 - juris) lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde; dort ging es um ein zwischen getrenntlebenden Ehegatten geteiltes Sorgerecht, zudem war der ausländische Elternteil nicht ausgewiesen worden.
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