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   BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99   

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BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99 (https://dejure.org/1999,8251)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1999 - 9 B 188.99 (https://dejure.org/1999,8251)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1999 - 9 B 188.99 (https://dejure.org/1999,8251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs mangels Übermittlung einer Berufungsbegründung - Zulassungsfähige Divergenz bei bloßer Nichtanwendung oder auch unrichtiger Anwendung eines Rechtssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
    Nach Auffassung der Beschwerde weicht der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts von dem Urteil des beschließenden Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - dadurch ab, daß es die Prüfung einer inländischen Fluchtalternative im Nordirak umgehe und so auch nicht untersuche, ob dem Kläger die Rückkehr dorthin zumutbar sei oder ob an dem in Betracht kommenden Zufluchtsort andere Gefahren drohten als am Herkunftsort, die eine inländische Fluchtalternative zunichte machten.

    Für die Zukunftsprognose, ob dem Kläger bei der Rückkehr in den Irak Verfolgung droht, ist das jeweilige Staatsgebiet in seiner Gesamtheit - also auch außerhalb seiner Herkunftsregion - in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 16.Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160); hierbei ist nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - auch zu prüfen, ob der Kläger durch Anschläge des irakischen Geheimdienstes im Nordirak politische Verfolgung zu befürchten hat.

    Auf etwaige anderweitige, nicht verfolgungsbedingte Gefahren im Nordirak, die die Rückkehr des Klägers dorthin als unzumutbar erscheinen ließen und damit die Eignung dieses Gebiets als inländische Fluchtalternative ausschließen könnten, kann sich der Kläger nicht berufen, da er aus dem Nordirak kommt, die Anforderungen an die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative den Ausländer aber nicht vor ihm an seinem Herkunftsort auch ohne politische Verfolgung drohenden Gefährdungen schützen wollen (stRspr vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., UA S. 11 f.; Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
    Auf etwaige anderweitige, nicht verfolgungsbedingte Gefahren im Nordirak, die die Rückkehr des Klägers dorthin als unzumutbar erscheinen ließen und damit die Eignung dieses Gebiets als inländische Fluchtalternative ausschließen könnten, kann sich der Kläger nicht berufen, da er aus dem Nordirak kommt, die Anforderungen an die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative den Ausländer aber nicht vor ihm an seinem Herkunftsort auch ohne politische Verfolgung drohenden Gefährdungen schützen wollen (stRspr vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., UA S. 11 f.; Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
    Für die Zukunftsprognose, ob dem Kläger bei der Rückkehr in den Irak Verfolgung droht, ist das jeweilige Staatsgebiet in seiner Gesamtheit - also auch außerhalb seiner Herkunftsregion - in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 16.Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160); hierbei ist nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - auch zu prüfen, ob der Kläger durch Anschläge des irakischen Geheimdienstes im Nordirak politische Verfolgung zu befürchten hat.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
    Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997 S. 3328).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
    Auf etwaige anderweitige, nicht verfolgungsbedingte Gefahren im Nordirak, die die Rückkehr des Klägers dorthin als unzumutbar erscheinen ließen und damit die Eignung dieses Gebiets als inländische Fluchtalternative ausschließen könnten, kann sich der Kläger nicht berufen, da er aus dem Nordirak kommt, die Anforderungen an die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative den Ausländer aber nicht vor ihm an seinem Herkunftsort auch ohne politische Verfolgung drohenden Gefährdungen schützen wollen (stRspr vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., UA S. 11 f.; Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Zur schlüssigen Erhebung einer Gehörsrüge gehört jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen worden und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nrn. 44 und 26).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    (2) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen voraus, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. etwa Beschlüsse 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 = juris Rn. 6 m.w.N., vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 = juris Rn. 7, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = juris Rn. 4, vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 = juris Rn. 3 und vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung von Voraussetzungen für den angefochtenen Widerruf geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Februar 2007 - BVerwG 1 B 15.07 - juris Rn. 7 und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
    Die Gehörsrüge scheitert ferner daran, dass die Antragsgegnerin nicht substanziiert darlegt, was sie im Falle der vermissten Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 BVerwG 9 B 188.99 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Erstreckung der

    7 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - juris Rn. 4; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

    Wenn sich die Rüge - wie hier - auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht, erfordert sie die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44; Beschluss vom 18. Juli 2002 - BVerwG 4 BN 17.02 -).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 4 B 51.14

    Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des

    Im Übrigen legt die Beschwerde nicht dar, was sie bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (siehe hierzu etwa Beschlüsse vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 = juris Rn. 6 m.w.N., vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 = juris Rn. 7, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = juris Rn. 4, vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 = juris Rn. 3, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53 = juris Rn. 4 und vom 28. März 2013 - BVerwG 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 14).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte ohne den von ihm beanstandeten Verstoß noch vorgetragen hätte und inwiefern das weitere Vorbringen zur Erreichung des von ihm verfolgten Prozessziels geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und 44).
  • BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung,

    Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2003 BVerwG 4 B 4.03 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53; Beschluss vom 22. April 1999 BVerwG 9 B 188.99 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 4 BN 4.11

    Gehörsverletzung bei deutlichem Hinweis der Kenntnisnahme durch das Gericht auf

    Unabhängig davon scheitert die Gehörsrüge daran, dass die Antragsgegnerin nicht substanziiert darlegt, was sie im Falle eines ausdrücklichen Hinweises im Rahmen der Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über

  • BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07

    Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die ortsklimatischen Auswirkungen und

  • BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02

    Vorliegen einer revisionsbegründenden Überraschungsentscheidung - Wirksamkeit

  • BVerwG, 04.02.2013 - 4 BN 28.12

    Überprüfung eines naturschutzrechtlichen Düngeverbots bei Differenzierung

  • BVerwG, 05.11.2003 - 9 B 32.03

    Verfassungsmäßigkeit der Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch -

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 6.03

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahmen -

  • BVerwG, 11.12.2013 - 10 B 22.13

    Asylschutz und Flüchtlingsschutz bei Ausreise aus der Türkei wegen Verfolgung

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 20 ZB 15.50187

    Nichtzulassung der Berufung bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der

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