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   BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13, 9 B 20.13, 9 B 21.13   

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BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13, 9 B 20.13, 9 B 21.13 (https://dejure.org/2013,26967)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13, 9 B 20.13, 9 B 21.13 (https://dejure.org/2013,26967)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13, 9 B 20.13, 9 B 21.13 (https://dejure.org/2013,26967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung

  • rewis.io

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1
    Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung

  • datenbank.nwb.de

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.; Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3; Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Dem steht jedoch die Aussage in Randnummer 36 der Urteile entgegen, wonach "jedenfalls mit der Abwassersatzung vom 15. Januar 2004 eine nach Auffassung des Senats in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 - wirksame satzungsrechtliche Grundlage für die Heranziehung des hier streitgegenständlichen und vollentsorgten Grundstücks besteht".
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.; Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3; Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Vor diesem Hintergrund ist die Begründung in Randnummer 44, warum keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, rational nicht nachvollziehbar und daher unbrauchbar, das Urteil zu tragen (vgl. zu diesem Kriterium Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 32).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.; Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 23).
  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3; Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 16 , vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 100.83 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 16 , vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 100.83 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 100.83

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13
    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 16 , vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 100.83 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 4).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

  • BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 - juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Sie weisen allenfalls auf eine mangelnde Sorgfalt bei der Abfassung der Entscheidung hin, sind aber als primär formale Fehler nicht vergleichbar etwa mit gravierenden inneren Widersprüchen und logischen Brüchen des Urteils, die zusammen mit einem erheblichen Zeitablauf zu einem Verlust des Zusammenhangs zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen führen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 - juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, dass im öffentlichen Recht die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 10.9.2013 - BVerwG 9 B 20.13 u. a. -, juris Rn. 11; Urteil vom 24.7.2014 - BVerwG 3 C 23.13 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Urteil vom 27.6.2006 - 5 LC 260/04 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LA 21/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2023 - 11 LA 376/23

    Fünfmonatsfrist; Zur Fünfmonatsfrist für das Absetzen von Urteilen

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist ( BVerwG, Beschl. v. 19.9.2013 - 9 B 20/13, 9 B 21/13 - juris Rn. 4 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 17.2.2023 - 4 LA 127/22 - juris Rn. 13).

    Wird - wie hier - die Frist von fünf Monaten, wenn auch denkbar knapp, gewahrt, so kann ein Urteil zwar auch dann als nicht mit Gründen versehen gelten, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist ( BVerwG, Beschl. v. 22.9.2022 - 5 B 33/21 - juris Rn. 39 und v. 19.9.2013 - 9 B 20/13, 9 B 21/13 - juris Rn. 3 m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 17.2.2023 - 4 LA 127/22 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Das trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchen besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3, vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f., vom 3. Februar 2005 - 1 B 100.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 300 S. 135 f. und vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Die nunmehr vertretene Auslegung folgt aus dem allgemeinen beitragsrechtlichen Grundsatz, dass eine Beitragsschuld, d.h. die sachliche Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. September 2013 - 9 B 20/13, 9 B 21/13 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 92 ff.) nur dann entsteht, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach unveränderbar ist.
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte, § 157 BGB (BVerwG, B.v. 19.9.2013 - 9 B 20/13, 9 B 21/13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17

    Rechtsschutzinteresse; "Untertauchen"; Aufenthaltserlaubnis; Studium; auflösende

    Eine äußerste Grenze ist erreicht, wenn ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).

    Wird - wie hier - die Frist von fünf Monaten gewahrt, kann ein Urteil als nicht mit Gründen versehen gelten, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 CS 21.109

    Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie

    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, B.v. 19.9.2013 - 9 B 20.13 u.a. - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 11; U.v. 28.11.2019 - 5 A 4/18 - BVerwGE 167, 163 Rn. 22; BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 1 ZB 20.789 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162

    Frage der Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas in der Ostukraine

    Umstände, die bereits wegen des langen Zeitablaufs zwischen Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle am 9. März 2018 und Übergabe des abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am 18. Juli 2018 bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; U.v.19.9.2013 - 9 B 20.13 u.a. - juris Rn. 4), liegen nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 127/22

    Besetzungsrüge; Geschäftsverteilungsplan; Besetzungsrüge

  • VG Regensburg, 11.03.2021 - RO 5 E 21.412

    Einstweilige Anordnung, Verwaltungsgerichte, Statthafter Rechtsbehelf,

  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 20 CS 21.706

    Bitte im Rahmen der Corona-Pandemie um Auskunft zu Aufenthaltszeiten von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

  • VG Karlsruhe, 29.07.2021 - 1 K 2328/21

    Erteilung einer aktiven Duldung für eine Spielstätte im einstweiligen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - 12 A 2580/15

    Rückzahlung der gewährten Ausbildungsförderung als Darlehen und Zuschuss

  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 117/16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kommunalabgabenbescheid; Aussetzung der Vollziehung;

  • VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

  • VG Karlsruhe, 04.08.2021 - 1 K 2349/21
  • VG Magdeburg, 18.09.2017 - 8 A 737/16

    Trennungsgeld (Höchstbetragsberechnung)

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13 (https://dejure.org/2015,15935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2015 - 9 B 20.13 (https://dejure.org/2015,15935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 9 B 20.13 (https://dejure.org/2015,15935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 GUVG BB, § 2a GUVG BB, § 80 WasG BB, § 85 WasG BB
    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Gewässerunterhaltung; Gewässer II. Ordnung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; Grundstückseigentümer; Umlagesatzung; Durchgriffsrüge; Verbandserrichtung; Verbandsgebiet; Bestimmtheit; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 GUVG BB, § 2a GUVG BB, § 80 WasG BB, § 85 WasG BB
    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Gewässerunterhaltung; Gewässer II. Ordnung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; Grundstückseigentümer; Umlagesatzung; Durchgriffsrüge; Verbandserrichtung; Verbandsgebiet; Bestimmtheit; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2013 - 9 N 103.13

    Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Durchgriffsrüge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Das gilt ungeachtet der Frage, ob der gegenüber der Gemeinde erlassene Beitragsbescheid bestandskräftig geworden ist (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - OVG 9 N 103.13 -, juris, Rdnr. 9, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14

    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeitrag; Verbandsbeirat;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu dessen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2014 - 9 N 182.12

    Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Allerdings wird die abgabenrechtliche Legitimation der Gewässerunterhaltungsumlage als nichtsteuerliche Abgabe nicht dadurch in Frage gestellt, dass aus Gründen der Praktikabilität gewisse Abstriche von der Deckungsgleichheit gemacht werden (vgl. zu Fragen des Verbandsgebiets etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Januar 2014 - OVG 9 N 182.12 -, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 10. Januar 2013 - OVG 9 N 2.12 -, juris, Rdnr. 12 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15

    Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Vielmehr sind weitere Gesichtspunkte wie etwa unterschiedliche tarifliche Bindungen und die Nachteile, insbesondere die Risiken der Vorhaltung eigenen Personals und eigener Maschinen einzubeziehen (vgl. hierzu schon OVG Bln-Bbg, a. a. O., sowie Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, UA S. 5, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 9 N 50.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit aus Gründen der Gewaltenteilung auf die Einhaltung der äußersten Vertretbarkeitsgrenze beschränkt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rdnr. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 9 N 2.12

    Wasser- und Bodenverband; Gewässer II. Ordnung; Gewässerunterhaltung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
    Allerdings wird die abgabenrechtliche Legitimation der Gewässerunterhaltungsumlage als nichtsteuerliche Abgabe nicht dadurch in Frage gestellt, dass aus Gründen der Praktikabilität gewisse Abstriche von der Deckungsgleichheit gemacht werden (vgl. zu Fragen des Verbandsgebiets etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Januar 2014 - OVG 9 N 182.12 -, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 10. Januar 2013 - OVG 9 N 2.12 -, juris, Rdnr. 12 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Aus Gründen der Praktikabilität können gewisse Abstriche von der Deckungsgleichheit gemacht werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Allerdings ist der gerichtliche Prüfungsmaßstab auch insoweit auf die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren beschränkt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris, Rn. 27; Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 1.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als

    Entscheiden sich die Gemeinden dafür, die festgesetzten Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, umzulegen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG), können die Grundstückseigentümer gegen die Gewässerunterhaltungskosten einwenden, dass schon die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages auf der Ebene des Wasser- und Bodenverbandes die hierfür geltenden Maßstäbe verfehle (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. -, juris Rn. 39, OVG Bln-Bbg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris Rn. 17).

    Der Umstand, dass das nur innerhalb der Landesgrenzen und mit hinreichend großen Wasser- und Bodenverbänden möglich gewesen ist, gehört mit zu der Last, die die Grundstückseigentümer zu tragen haben (OVG Bln-Bbg, Urteile vom 7. Juli 2015, a.a.O. juris Rn. 26 und vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris Rn. 22).

  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.2015 - 5 K 159/12

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    (vgl. hierzu die Ausführungen in: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, Rn. 28, juris; Urteil vom 07. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 juris Rn. 34).

    Es ist jedenfalls für das hier streitige Jahr 2012 weder substantiiert vorgetragen noch sonst für die erkennende Kammer ersichtlich, dass ein anderes Vorgehen zu einem für die beitragspflichtige Gemeinde und letztlich für die Umlagepflichtigen günstigeren Ergebnis geführt hätte (siehe auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, Rn. 28, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als

    Entscheiden sich die Gemeinden dafür, die festgesetzten Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, umzulegen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG), können die Grundstückseigentümer gegen die Gewässerunterhaltungskosten einwenden, dass schon die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages auf der Ebene des Wasser- und Bodenverbandes die hierfür geltenden Maßstäbe verfehle (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. -, juris Rn. 39, OVG Bln-Bbg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris Rn. 17).

    Der Umstand, dass das nur innerhalb der Landesgrenzen und mit hinreichend großen Wasser- und Bodenverbänden möglich gewesen ist, gehört mit zu der Last, die die Grundstückseigentümer zu tragen haben (OVG Bln-Bbg, Urteile vom 7. Juli 2015, a.a.O. juris Rn. 26 und vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris Rn. 22).

  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 4 K 1530/15
    Die Gewässerunterhaltungsumlage wird mithin zusammenfassend sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, Rn. 21, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2018 - OVG 12 B 3.18 -, Rn. 24, juris).
  • VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Die Beseitigung von Abflusshindernissen in Gestalt von Biberburgen und -dämmen in Gewässern II. Ordnung gehört zur Unterhaltung dieser Gewässer (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13, juris Rn. 25).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen an einen Gewässer- und Deichverband: Festlegung

    Sind solche satzungsrechtlichen Verbandsgebietsänderungen erfolgt, hat auch das wiederum eine "statische" Verbandsgebietsfestlegung bewirkt, die von gemeindlichen Gebietsabtretungen, Gemeindezusammenschlüssen oder Eingemeindungen nicht berührt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, Rn. 18f., juris).
  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Die Beseitigung von Abflusshindernissen in Gestalt von Biberburgen und -dämmen in Gewässern II. Ordnung gehört zur Unterhaltung dieser Gewässer (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13, juris Rn. 25).
  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Die Beseitigung von Abflusshindernissen in Gestalt von Biberburgen und -dämmen in Gewässern II. Ordnung gehört zur Unterhaltung dieser Gewässer (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13, juris Rn. 25).
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