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   BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89   

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https://dejure.org/1989,74
BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89 (https://dejure.org/1989,74)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 (https://dejure.org/1989,74)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 (https://dejure.org/1989,74)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere Kulturkreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 171
 
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Wird zitiert von ... (1590)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180) ab, weil es die Auffassung vertrete, daß die Glaubhaftmachung von Asylgründen im Fall von Asylbewerbern aus fremden Kulturkreisen geringeren Anforderungen genügen müsse und selbst dann noch gelingen könne, wenn Widersprüche im Vorbringen des Asylbewerbers nicht aufgelöst werden könnten und obwohl der Asylbewerber zu einem nachvollziehbaren Vortrag unfähig sei.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
    Daran kann er sich wegen erheblicher Widersprüche im Vorbringen des Asylbewerbers gehindert sehen, es sei denn, die Widersprüche und Unstimmigkeiten können überzeugend aufgelöst werden (vgl. hierzu das oben zitierte Urteil vom 16. April 1985 sowie Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79).
  • BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
    Das Berufungsgericht hat demnach in einer jedenfalls nachvollziehbaren Weise (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 2) im Rahmen der ihm obliegenden tatsächlichen Feststellungen begründet, warum es bei Abwägung aller Umstände von der Wahrheit des wesentlichen Teils des klägerischen Sachvortrags überzeugt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Dazu BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, juris Rn. 3 und 4; OVG NRW, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A -, BeckRS 2013, 55090 juris Rn. 59.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Dazu BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, juris Rn. 3 und 4 sowie auch OVG NRW, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A -, BeckRS 2013, 55090 juris Rn. 59.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Vor diesem Hintergrund kommt dem persönlichen Vorbringen des Klägers und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zu, weswegen allein der Tatsachenvortrag des Schutzsuchenden zum Erfolg der Klage führen kann, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne glaubhaft sind, dass sich das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - juris Rn. 16 und Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.11.2019 - A 11 S 2376/19 - juris Rn. 55 und vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - juris Rn. 32).

    Erhebliche Widersprüche oder Unstimmigkeiten im Vorbringen können dem entgegenstehen, es sei denn, diese können überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris Rn. 3).

    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigt werden (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.11.2019 - A 11 S 2376/19 - juris Rn. 55 und vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - juris Rn. 36; dazu BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris Rn. 3 und 4; OVG NRW, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A - juris Rn. 59).

    Erhebliche Widersprüche und Unstimmigkeiten im Vorbringen können dem entgegenstehen, es sei denn, diese können überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris Rn. 3).

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