Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3080
BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90 (https://dejure.org/1991,3080)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1991 - 9 B 244.90 (https://dejure.org/1991,3080)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 9 B 244.90 (https://dejure.org/1991,3080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewohner der früheren DDR - SED - Festigung des Herrschaftsanspruchs - Unterdrückung des Widerstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1211
  • NVwZ 1991, 894 (Ls.)
  • DÖV 1991, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 80.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90
    Demgegenüber ist der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG, der in gleicher Weise wie § 3 Abs. 2 Nr. 1 BVFG auszulegen ist (vgl. Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 80.65 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 2), bezogen auf die frühere DDR, jedenfalls dann erfüllt, wenn der später Inhaftierte freiwillig ein Amt oder einen sonstigen Tätigkeitsbereich übernommen hat, deren wahrzunehmende Funktionen dazu bestimmt und geeignet waren, in nicht unerheblicher Weise den Herrschaftsanspruch der früheren SED und das von ihr getragene System zu festigen, auszudehnen oder den Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, sofern er die ihm übertragenen Aufgaben wahrgenommen, ihm gegebene Weisungen befolgt und damit dem System und seinen Zielen in der Tat nachhaltig gedient hat, was z.B. nicht der Fall zu sein braucht, wenn er seine Stellung dazu benutzt hat, diese Ziele zu unterlaufen oder Systemgegner zu schützen (vgl. Urteil vom 28. Januar 1965.

    - BVerwG 8 C 80.65 - a.a.O., Urteil vom 22. Mai 1969.

  • BVerwG, 01.12.1966 - VIII C 27.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang die Bedenken anspricht, die in dem Urteil vom 1. Dezember 1966 - BVerwG 8 C 27.65 - (Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 45) unter Hinweis auf einen Aufsatz von Arndt in NJW 64, 1776 gegen die Verfassungsmäßigkeit der mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG wortgleichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BVFG geäußert worden sind, hat der damals für das Vertriebenen- und Häftlingshilferecht zuständige 8. Senat diese Zweifel letztlich nicht als durchgreifend erachtet.

    - BVerwG 8 C 27.65 - a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1969.

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90
    In deren Genuß sollen diejenigen nicht kommen, die zwar Opfer des im Gewahrsamsstaat herrschenden politischen Systems geworden sind, aber zuvor durch nachhaltige Unterstützung eben dieses Systems dazu beigetragen haben, daß andere aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen werden konnten (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Daraus hat das Verwaltungsgericht zu Recht entnommen, dass an die zu den entsprechenden Vorschriften ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden kann (so zu bisherigen Ausschlusstatbeständen u.a. Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG VIII C 80.65 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 2 und Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3).

    a) Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist in objektiver Hinsicht, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten (vgl. u.a. Urteil vom 1. Dezember 1966 - BVerwG VIII C 27.65 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 345 und daran anschließend für § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG u.a. Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG VIII C 80.65 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 2 und Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3; zu § 6 Abs. 1 BEG: BGH, Urteile vom 4. August 1958 - IV ZR 56/58 - RzW 1958, 405 und vom 10. Juli 1986 - IX ZR 55/86 - BGHR BEG § 6 Abs. 1 Nr. 1).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Eine bloße innere Reserviertheit oder Abneigung gegenüber dem System, die sich nicht in nennenswerten Handlungen nach außen manifestiert hat, genügt insoweit ebenso wenig wie eine im Zeitablauf lediglich nachlassende Unterstützung oder eine Abwendungen von den Systemzielen in späteren Phasen des nationalsozialistischen Regimes (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 2009 - 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 Rn. 14 ff. und vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11, die insoweit u.a. Bezug nehmen auf BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 und BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377).

    Damit könnten solche Fallkonstellationen der Unternehmensunwürdigkeit vergleichbar sein, in denen der Anteilseigner, auf dessen Beteiligung der geltend gemachte Anspruch zurückgeht, seine Stellung im Unternehmen nachweislich genutzt hat, um dem nationalsozialistischen System zu schaden oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Schädigung dieses Unrechtssystems ausgerichtet waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11; s.a. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 und BGH, Urteil vom 26. April 1961 - IV ZR 303/60 - RzW 1961, 377).

  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - (Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3) dargelegt, dass ein Vorschubleisten nicht vorliegen muss, wenn der Betroffene seine freiwillig übernommene (das System an sich fördernde) Stellung dazu benutzt hat, die Ziele des Unrechtssystems zu unterlaufen oder Systemgegner zu schützen.
  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - (Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3) dargelegt, dass ein Vorschubleisten nicht vorliegen muss, wenn der Betroffene seine Stellung dazu benutzt hat, die Ziele des Unrechtssystems zu unterlaufen oder Systemgegner zu schützen.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.09

    Ausschluss von Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - (Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3) dargelegt, dass ein Vorschubleisten nicht vorliegen muss, wenn der Betroffene seine freiwillig übernommene (das System an sich fördernde) Stellung dazu benutzt hat, die Ziele des Unrechtssystems zu unterlaufen oder Systemgegner zu schützen.
  • VG Greifswald, 21.04.2009 - 2 A 2004/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Ausgleichsleistungen nach den

    Deshalb kann an die zu den entsprechenden Vorschriften ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden ( BVerwG, Urt. v. 17.03.2005 - 3 C 20/04 -, zitiert nach [...]; zu bisherigen Ausschlusstatbeständen u.a. Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG VIIIC 80.65 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 2 und Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHGNr. 3).

    Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist in objektiver Hinsicht, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1966 - BVerwG VIII C 27.65 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 345 und daran anschließend für § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG u.a. Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG VIIIC 80.65 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 2 und Beschluss vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3; zu § 6 Abs. 1 BEG : BGH, Urteile vom 4. August 1958 - IV ZR 56/58 -RzW 1958, 405 und vom 10. Juli 1986 - IX ZR 55/86 - BGHR BEG § 6 Abs. 1 Nr. 1).

  • VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10

    Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schon bei einem lediglich beiläufigen, gelegentlichen Verhalten der Fall (vgl. BVerwG, Buchholz, 412.6 § 2 HHG Nr. 2; BVerwG, DÖV 1991, 508; vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 15. Januar 1992, - 7 B 10.90 -, juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 K 3084/02.NW).
  • VG Magdeburg, 06.07.2016 - 8 A 54/16

    Ausgleichsleistungsrecht: Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens

    Eine bloße innere Reserviertheit oder Abneigung gegenüber dem System, die sich nicht in nennenswerten Handlungen nach Außen manifestiert hat, genügt insoweit ebenso wenig wie eine im Zeitablauf lediglich nachlassende Unterstützung oder eine Abwendung von den Systemzielen in späteren Phasen des nationalsozialistischen Regimes (vergleiche BVerwG, Urteile vom 18.09.2009, 5 C 1.09 und vom 30.06.2010, 5 C 9.09; Beschluss vom 12.02.1991, 9 B 244.90 und BGH, Urteil vom 26.04.1961, IV ZR 303/60; alle juris).

    Dies kann daher nur für solche Fälle gelten, wenn der Unternehmer seine Stellung im Unternehmen nachweislich genutzt hat, um dem nationalsozialistischen System zu Schaden oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Schädigung dieses Unrechtsystems ausgerichtet waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010, 5 C 9.09; Urteil vom 12.02.1991, 9 B 244.90 und BGH, Urteil vom 26.04.1961, IV ZR 303/60; alle juris).

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96

    Volksdeutscher aus der früheren Sowjetunion (Kirgisien); gehobene berufliche

    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 1. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 2. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes -), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion

  • VG Berlin, 01.11.2017 - 9 L 228.17

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Einziehung der Häftlingshilfebescheinigung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 6 S 485/99

    Statusausschluß nach BVFG § 5 Nr 1 Buchst d wegen gehobener beruflicher oder

  • VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12

    Rücknahme Häftlingshilfebescheinigung Ausschlussgründe des "erheblichen

  • VG Hannover, 09.02.2011 - 5 A 2522/09

    Rücknahme einer Häftlingsbescheinigung und der darauf beruhenden Gewährung von

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 1763/15
  • VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 4768/05

    Häftlingshilfebescheinigung; IM; MfS; Stasi-Tätigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2013 - 6 K 2063/11

    Stasi; Zelleninformant; Zelleninformator; MfS; Spitzel; Häftlingshilfegesetz;

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 719/15
  • VG Frankfurt/Oder, 16.10.2008 - 4 K 1114/06

    Antrag auf Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht