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   BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82   

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https://dejure.org/1983,37
BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82 (https://dejure.org/1983,37)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1983 - 9 B 2597.82 (https://dejure.org/1983,37)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1983 - 9 B 2597.82 (https://dejure.org/1983,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 64
  • NVwZ 1983, 413
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.1977 - I C 20.74

    Klageabweisendes Sachurteil - Unzulässigkeit des Rechtsweges - Anschlußrevision -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
    Dabei bedarf es weder für den Vertreter des öffentlichen Interesses im allgemeinen noch für den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten im besonderen einer Beschwer, so daß es auf eine Beteiligung - schon - in der Vorinstanz nicht ankommt (vgl. Urteil vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164 S. 33, 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
    Dies kann er auch nach der Verkündung oder Zustellung eines Urteils und zum alleinigen Zweck der Einlegung eines Rechtsmittels jedenfalls solange, als den anderen Beteiligten gegenüber die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (BVerwGE 16, 265, 267 f.) [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 59/62].
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
    Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unterliegt er dabei nicht dem Vertretungserfordernis nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 31, 5).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine solche Erklärung noch nach der Verkündung oder Zustellung des Berufungsurteils und zum alleinigen Zweck der Einlegung des Rechtsmittels abgegeben werden, solange für die anderen Beteiligten die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (BVerwGE 16, 265 ; Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 1; Beschluß vom 28. November 1986 - BVerwG 1 C 20.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 83).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Allerdings setzt nach bisheriger Rechtsprechung die Beschwerde eines Vertreters des öffentlichen Interesses keine formelle Beschwer voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1983 - 9 B 2597.82 - BVerwGE 67, 64 ; Urteil vom 19. Januar 1987 - 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 337 ).
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