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   BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88   

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BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88 (https://dejure.org/1988,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1988 - 9 B 30.88 (https://dejure.org/1988,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1988 - 9 B 30.88 (https://dejure.org/1988,2180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche Volkszugehörige - Vertriebenenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 1031
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 64.75

    Vertriebenenausweis - Aussiedlergebiete - D1-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88
    Es gilt insoweit nichts anderes als für im Notaufnahmeverfahren (vgl. Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 - BGBl. I S. 367 - in der Fassung des Art. 11 des Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts vom 18. Februar 1986 - BGBl. I S. 265) oder im sog. D 1-Verfahren getroffene Entscheidungen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG 4 C 60.54 - BVerwGE 1, 283 ; Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 64.75 - BVerwGE 51, 101).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88
    Eine solche verbindliche feststellende Regelung kommt nicht einmal den Staatsangehörigkeitsausweisen bzw. den Ausweisen über die Rechtsstellung als Deutscher zu, die in § 39 RuStAG in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen vom 18. Juni 1975 (GMBl. 1975 S. 462) in der Fassung vom 15. Juli 1977 (GMBl. 1977 S. 314) vorgesehen sind (vgl. Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 52.82 - BVerwGE 71, 309 ).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88
    Vielmehr hat die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung - wie bereits im Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51) dargelegt - lediglich die Verteilung der in den Durchgangslagern vorläufig untergebrachten Personen auf die Länder zum Gegenstand.
  • BVerwG, 17.12.1954 - IV C 60.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88
    Es gilt insoweit nichts anderes als für im Notaufnahmeverfahren (vgl. Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 - BGBl. I S. 367 - in der Fassung des Art. 11 des Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts vom 18. Februar 1986 - BGBl. I S. 265) oder im sog. D 1-Verfahren getroffene Entscheidungen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG 4 C 60.54 - BVerwGE 1, 283 ; Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 64.75 - BVerwGE 51, 101).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94

    Verletzung der richterlichen Begründungspflicht als Verfahrensmangel - Anspruch

    Der in einen Registrierschein des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler aufgenommene Vermerk über die deutsche Staatsangehörigkeit des Aussiedlers entfaltet keine Bindungswirkung in einem Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 39 RuStAG (im Anschluß an Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

    Die im Verteilungsverfahren ermittelten und im Registrierschein vermerkten weiteren tatsächlichen Umstände bilden lediglich den Grund für die Verteilungsentscheidung und entfalten deshalb weder eine Bindungswirkung im Verwaltungsverfahren noch im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren (Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

    Dies entspricht dem Regelungsgehalt des Registrierscheins, der sich in der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung des Antragstellers in die Verteilung erschöpft (Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 1 B 143.94 - Buchholz 130 § 39 RuStAG Nr. 1 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55; zur fortdauernden Bedeutung unter geltendem Recht Haberland, in: Das Deutsche Bundesrecht, V F 10, Erl. 2 zu § 8 BVFG).
  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

    Für die Registrierung in dem Registrierungsverfahren nach der Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) ist dabei geklärt, dass der Entscheidung über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Bundesländer keine Bindungswirkung im Verfahren über die Ausstellung des Vertriebenenausweises (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1987 BVerwG 9 B 157.87 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51) zukommt und auch in dem Vermerk Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler in einem Registrierschein keine staatsangehörigkeitsrechtliche Statusfeststellung in dem Sinne liegt, dass nunmehr abschließend feststehe, dass eine Person Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG geworden sei (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1988 BVerwG 9 B 30.88 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55), weil im Registrierungsverfahren lediglich zur Vorbereitung der Verteilungsentscheidung als Vorfrage zu prüfen sei, ob die vorläufig untergebrachte Person aufgrund ihrer Anhörung oder sonstiger im Durchgangslager zur Verfügung stehender Erkenntnisquellen zu dem in § 1 der Verteilungsverordnung genannten Personenkreis gehören, u.a. also auch, ob sie als deutsche Volkszugehörige angesehen werden kann (vgl. Beschluss vom 17. Juli 1998 BVerwG 1 B 73.98 Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 1 S 1311/95

    Einziehung des Personalausweises eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis vor

    Welche Anforderungen an ein "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG im einzelnen zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.1992 - 1 C 54.89 -, Buchholz 11 Art. 116 Nr. 22), kann der Senat offen lassen, da, wie bereits ausgeführt, die Erteilung eines Registrierscheins allein keine Aufnahme im Bundesgebiet darstellt (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1988 - 9 B 30.88 -, Buchholz 412.3, § 6 BVG Nr. 55); hinzu kommt, daß die Antragsteller nicht "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit" oder als "dessen Ehegatte" Aufnahme gefunden haben, da gerade die Vertriebeneneigenschaft des Antragstellers zweifelhaft ist.

    Die entgegenstehende Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach die Registrierscheinentscheidung nicht nur einen Rechtsschein setze, sondern sie "echte Rechtswirkung" des Inhalts erzeuge, der Betroffene habe als Aussiedlungsbewerber Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gefunden, steht mit der aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Regelungsinhalt des Registrierscheins in Widerspruch und trägt auch dem Gesichtspunkt nicht hinreichend Rechnung, daß die Feststellungen des Bundesverwaltungsamts im Registrierschein hinsichtlich der Eigenschaft, Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit zu sein, nur vorläufigen Charakter besitzt (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1988, a.a.O.) und diese Vorläufigkeit mit der Entscheidung nach § 15 BVFG endet, mag auch die im Registrierschein getroffene Entscheidung über die Verteilung der Aussiedler weiterhin Bestand haben.

  • FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01

    Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer

    Sie hat im Verfahren auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises keine verbindliche Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 25.04.1988 9 B 30/88, Beschluss vom 21.11.1994 1 B 143/94).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96

    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von

    Die Beklagte war berechtigt, dies bei der im Rahmen des Verteilungsverfahrens anzustellenden, lediglich vorläufigen, auf die Verwertung der Angaben des Verteilungsbewerbers und sonstiger präsenter Erkenntnismittel beschränkten Prüfung der Vertriebeneneigenschaft (Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVfG Nr. 55) zu berücksichtigen, von der Erteilung eines Registrierscheins abzusehen und den Kläger damit zur abschließenden Prüfung seiner Vertriebeneneigenschaft - einschließlich der Klärung der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schwierigen Frage, ob die Mutter des Klägers den Umsiedlerstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG a.F. erworben hat und sich der Kläger hierauf nach § 7 BVFG a.F. berufen kann - auf das von der dazu berufenen Behörde durchzuführende Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises zu verweisen.
  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

    Eine für das Ausweisverfahren bindende Wirkung kommt der Entscheidung über die Verteilung und der Ausstellung des Registrierscheins unbeschadet der indiziellen Bedeutung der im Verteilungsverfahren ermittelten tatsächlichen Umstände nämlich nicht zu, weil dem nur eine vorläufige und nicht zum Regelungsinhalt gehörende Prüfung vorausgeht, ob die im Durchgangslager untergebrachte Person als deutscher Volkszugehöriger angesehen werden kann (BVerwG, Be. v. 26. Mai 1987 -- 9 B 157.87 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51, u. v. 25. April 1988 -- 9 B 30.88 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55, sowie U. v. 17. Oktober 1989 -- 9 C 26.89 --, BVerwGE 84, 23 = NJW 1990, 1127).
  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung

    Einem weiteren Verlängerungsantrag nach Erfolglosigkeit des ersten wurde der vorläufig erlaubte Aufenthalt nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen generell (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]) und im Übrigen jedenfalls dann zuerkannt, wenn in ihm nicht nur eine Wiederholung des bereits zurückgewiesenen Aufenthaltsbegehrens lag (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.01.1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Hamb. OVG, Beschl. v. 05.01.1990 - Bs V 484/89 -, HmbJVBl. 1991, 13 [14]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.01.1988 - 1 B 105/87 -, juris), sondern ein neuer Aufenthaltszweck geltend gemacht wurde (Hess. VGH, Beschl. v. 10.07.1989 - 12 TH 1938/89 -, InfAuslR 1989, 302 ff.; Beschl. v. 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, NVwZ-RR 1989, 432 [433]; Hamb. OVG, Beschl. v. 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65 [66]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris) oder eine Änderung der Sach- oder Rechtslage vorlag (OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 21.07.1988 - 13 B 105/88 -, InfAuslR 1989, 44 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 11.12.1987 - Bs V 336/87 -, DVBl 1988, 1031 [1032]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 9 B 630.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis oder dessen Einbeziehung in das Verteilungsverfahren von Gesetzes wegen keine Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 26.03.1993 - 9 B 333.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 19 A 199/01

    Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises für einen polnischen

  • BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 654.93

    Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste - Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 14.03.1996 - 9 B 79.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertrauensschutz wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 2 A 4245/94

    Geltendmachung eines Verteilungsverfahrens i.R.d. Gesetzes über die

  • BVerwG, 01.02.1994 - 9 B 653.93

    Eintragung in die deutsche Volksliste als ausdrückliches Bekenntnis zum deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1998 - 2 A 1384/95

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Erteilung eines

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