Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 07.02.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13078
BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19 (https://dejure.org/2020,13078)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2020 - 9 B 4.19 (https://dejure.org/2020,13078)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2020 - 9 B 4.19 (https://dejure.org/2020,13078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Anfechtungsklage bei Satzungsnichtigkeit wegen zu niedrigen Beitragssatzes

  • doev.de PDF

    Anfechtungsklage bei Satzungsnichtigkeit wegen zu niedrigen Beitragssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid wegen Nichtigkeit der zugrundeliegenden Satzung; Satzungsnichtigkeit wegen zu niedrigen Beitragssatzes; Verstoß gegen ein landesrechtliches Kostendeckungsgebot

  • datenbank.nwb.de

    Anfechtungsklage bei Satzungsnichtigkeit wegen zu niedrigen Beitragssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung von Beitragsbescheiden wegen zu niedrigem Beitragssatz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung von Beitragsbescheiden wegen zu niedrigem Beitragssatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Zwar begründet dann die zur Nichtigkeit der Satzung führende Regelung möglicherweise selbst kein subjektiv-öffentliches Recht, weil sie allein dem öffentlichen Interesse und nicht zumindest auch den Interessen der Beitragspflichtigen zu dienen bestimmt ist (vgl. insoweit VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f., jeweils zum Kostendeckungsgebot).

    Dem liegt aber die Annahme zugrunde, dass der zu niedrige Abgabensatz die Wirksamkeit der Satzung unberührt lasse (VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f.), so dass der Abgabenbescheid unter dieser Prämisse gerade nicht wegen Nichtigkeit der ihm zugrundeliegenden Satzung rechtswidrig ist.

    Insoweit sei die Kontrolle vielmehr den Rechts- und Kommunalaufsichtsbehörden vorbehalten, die über ein Ermessen verfügten, ob und in welcher Weise ein Einschreiten geboten sei (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 76).

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Zwar begründet dann die zur Nichtigkeit der Satzung führende Regelung möglicherweise selbst kein subjektiv-öffentliches Recht, weil sie allein dem öffentlichen Interesse und nicht zumindest auch den Interessen der Beitragspflichtigen zu dienen bestimmt ist (vgl. insoweit VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f., jeweils zum Kostendeckungsgebot).

    Dem liegt aber die Annahme zugrunde, dass der zu niedrige Abgabensatz die Wirksamkeit der Satzung unberührt lasse (VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f.), so dass der Abgabenbescheid unter dieser Prämisse gerade nicht wegen Nichtigkeit der ihm zugrundeliegenden Satzung rechtswidrig ist.

    Insoweit sei die Kontrolle vielmehr den Rechts- und Kommunalaufsichtsbehörden vorbehalten, die über ein Ermessen verfügten, ob und in welcher Weise ein Einschreiten geboten sei (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 76).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    b) Die Revision ist auch nicht wegen einer Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188) zuzulassen.

    Den vom Beklagten zitierten Passagen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich zwar entnehmen, dass nicht vollständig durch Rechtsnormen determinierte Prognoseentscheidungen nach dem bundesrechtlichen Verwaltungsprozessrecht tatrichterlich nur eingeschränkt überprüfbar sind, dass der Landesgesetzgeber keine Prognoseentscheidungen ohne Prognosespielräume schaffen darf und dass auch der Rekurs auf betriebswirtschaftliche Abschreibungsgrundsätze es nicht rechtfertigt, eine Gemeinde bei der Ermittlung der Abschreibungen auf eine allein richtige Quote festzulegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).

    Dahinter steht die Auffassung des Beklagten, dass es im normgeberischen Ermessen des Satzungsgebers stehe, ob er eine gesetzlich zulässige Abgabenhöchstgrenze ausschöpfen wolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ), und dass die gerichtliche Kontrolle sich auf die Einhaltung dieser aus dem Kostenüberschreitungsverbot folgenden Obergrenze beschränke.

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Damit ist ausgeschlossen, dass eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - BVerfGE 139, 321 Rn. 125 und Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 - BVerfGE 147, 50 Rn. 228, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Damit ist ausgeschlossen, dass eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - BVerfGE 139, 321 Rn. 125 und Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 - BVerfGE 147, 50 Rn. 228, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    a) Dies zugrunde gelegt, weicht das Berufungsurteil nicht von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - (BVerfGE 122, 248) und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11, 12, 13/06 - (BVerfGE 126, 369) ab, soweit danach der Grundsatz des Vertrauensschutzes bei Änderung einer ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung erfordert, dass die Änderung hinreichend begründet wird und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält und dass, soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist, diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 a.a.O. S. 277 f.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    a) Dies zugrunde gelegt, weicht das Berufungsurteil nicht von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - (BVerfGE 122, 248) und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11, 12, 13/06 - (BVerfGE 126, 369) ab, soweit danach der Grundsatz des Vertrauensschutzes bei Änderung einer ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung erfordert, dass die Änderung hinreichend begründet wird und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält und dass, soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist, diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 a.a.O. S. 277 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsprechung, nach der § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA zwar eine Beitragserhebungspflicht mit grundsätzlich aufwandsdeckenden Beitragssätzen begründet, der verpflichteten Körperschaft aber einen "Sicherheitsabstand" zwischen dem festgesetzten und dem höchstzulässigen Beitragssatz von bis zu 20 % einräumt, so dass eine Deckungsquote zwischen 80 % und 100 % zulässig ist (OVG Magdeburg, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 75 f.), stellt keine abstrakten Rechtssätze zur Kontrolle von Prognoseentscheidungen, zur Zulässigkeit von Prognoseentscheidungen ohne Prognosespielräumen oder zur Festlegung fester Abschreibungsquoten auf, die den genannten Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen könnten.
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Er ordnet vielmehr die Aufhebung des auf Grundlage der nichtigen Satzung erlassenen Verwaltungsakts an (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7 f. und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20; Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
    Er ordnet vielmehr die Aufhebung des auf Grundlage der nichtigen Satzung erlassenen Verwaltungsakts an (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7 f. und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20; Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05

    Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist,

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der

  • BVerwG, 10.09.2019 - 9 B 40.18

    Anforderungen aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in

  • BVerwG, 12.03.1998 - 11 B 2.98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache einer wasserrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verwaltungsakt lediglich objektiv rechtswidrig und führt nicht zu einer Rechtsverletzung i.S.d. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn sich aus dem anzuwendenden einfachen Recht ergibt, dass eine bestimmte materiell- oder verfahrensrechtliche Anforderung, die der Verwaltungsakt verfehlt, ausschließlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4.19 -, juris, Rdnr. 18, m.w.N.).

    Dass eine subjektive Rechtsverletzung des Grundstückseigentümers vorliegt, wenn der Beitragssatz zu niedrig und die für die Beitragsfestsetzung als Rechtsgrundlage dienende Satzung deshalb nichtig ist, ist darin begründet, dass die gesetzliche Vorgabe, wonach kommunale Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden dürfen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA), nicht nur dem öffentlichen Interesse an der Deckung des Aufwands für die Herstellung öffentlicher Einrichtungen dient, sondern auch dem Individualinteresse der Beitragspflichtigen, nur nach Maßgabe einer wirksamen Satzung zu Beiträgen herangezogen zu werden (so BVerwG, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4.19 -, juris, Rdnr. 18).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Die gesetzliche Vorgabe, wonach kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden dürfen (vgl. § 2 Satz 1 KAG ), dient dabei nicht nur dem öffentlichen Interesse an der Deckung des Aufwands für die Herstellung öffentlicher Einrichtungen, sondern auch dem Individualinteresse der Beitragspflichtigen, nur nach Maßgabe einer wirksamen Satzung zu Beiträgen herangezogen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4/19 -, juris, Rn. 17 f., OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris, Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2015 - OVG 9 S 8.14 -, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Bei Adressaten von belastenden Verwaltungsakten darf grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4.19 -, juris Rn. 18).
  • VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

    Die Klägerin ist als Adressatin des rechtswidrigen Abgabenbescheides jedenfalls in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verletzt (vgl. BVerwG, B. v. 14.04.2020 - 9 B 4.19 -, Rn. 18, juris).
  • VG Arnsberg, 04.09.2020 - 12 K 5337/18
    vgl. zu dem vergleichbaren Fall einer Aufhebung eines Beitragsbescheides, der das allen Beitragspflichtigen gleichermaßen zustehende Recht, nicht rechtswidrig zu Beiträgen herangezogen zu werden, verletzt, da er aufgrund einer Satzung erlassen wurde, die allein deshalb rechtswidrig und nichtig ist, weil sie einen zu niedrigen Beitragssatz enthält: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4.19 -, juris, Rn. 17 f., m.w.N. zu seiner Rechtsprechung.
  • OVG Sachsen, 17.06.2022 - 3 A 118/21

    Tierkörperbeseitigung; Gebührenkalkulation; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Der Gebührenbescheid verletzt damit das Recht, nicht rechtswidrig zu Beiträgen herangezogen zu werden, die auf einer solchen Satzung beruhen (BVerwG, Beschl. v. 14. April 2020 - 9 B 4.19 -, juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 07.02.2020 - 9 B 4/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,57845
VG Schleswig, 07.02.2020 - 9 B 4/19 (https://dejure.org/2020,57845)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.02.2020 - 9 B 4/19 (https://dejure.org/2020,57845)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 9 B 4/19 (https://dejure.org/2020,57845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,57845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht