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   BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89   

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https://dejure.org/1989,91
BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89 (https://dejure.org/1989,91)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 (https://dejure.org/1989,91)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 (https://dejure.org/1989,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - Abänderungsantrag - Einlegung eines Anschlussrechtsmittels - Berufung - Asylkläger - Verfolgungsgeschehen - Anschlussberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 594
  • NVwZ-RR 1990, 379
  • NVwZ-RR 1990, 380
 
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Wird zitiert von ... (1514)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Hierzu gehört, daß der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - a.a.O.; vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Hierzu gehört, daß der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - a.a.O.; vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.).

  • RG, 11.11.1921 - VII 199/21

    Eidesurteil; Reformatio in pejus

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
    Zwar ist für den Zivilprozeß der von der Beschwerde der Sache nach erwähnte Grundsatz anerkannt, daß jede Erklärung des Berufungsbeklagten, die sich sinngemäß als Begehren auf Abänderung des Urteils erster Instanz darstellt, als Anschlußberufung anzusehen ist (vgl. RGZ 103, 168 ff. ); Stein-Jonas-Grunsky, Zivilprozeßordnung, § 522 a Rdz. 4).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf, an, ob das Berufungsgericht die beantragte Vernehmung des Zeugen B. O. durch die deutsche Auslandsvertretung in O. auch aus sonstigen Gründen ablehnen durfte, sei es, weil der Aufenthalt des Zeugen unbekannt war und von der Botschaft hätte ermittelt werden müssen, sei es, weil der deutschen Botschaft in A., G., die Vernehmung des togolesischen Staatsangehörigen B. O. völkerrechtlich verwehrt war (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz § 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
    Denn ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (ständ. Rspr. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, juris, Rn. 8; Beschl. v. 15.08.2003 - 1 B 107/03, 1 PKH 28/03 -, juris Rn. 5).

    Ein solcher tatsächlicher Anlass besteht im Prozess wegen Anerkennung als Asylberechtigter dann nicht, wenn der Kläger unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht in schlüssiger Form vorträgt (BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, a.a.O., Rn. 8; Beschl. v. 26.11.2007 - 5 B 172/07 - , juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 - juris Rn. 8).

    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden persönlichen Umständen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 - juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349 (juris Rn. 3 f.), vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38 (juris Rn. 8), und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 225 (juris Rn. 2).
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