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   BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 491.99   

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BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 491.99 (https://dejure.org/1999,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1999 - 9 B 491.99 (https://dejure.org/1999,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 9 B 491.99 (https://dejure.org/1999,12382)
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124a Abs. 6 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (stRspr; vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13 und das Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Dies genügt dem Zweck der Berufungsbegründungspflicht, durch klare prozessuale Kriterien zu einer Verkürzung und Beschleunigung der Berufungsverfahren beizutragen (vgl. dazu BVerwGE 107, 117 ; zu erleichterten Begründungsanforderungen nach gerichtlicher Vorabprüfung vgl. etwa Urteil vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21; Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und ebenso - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315).
  • BVerwG, 07.01.2008 - 1 C 27.06

    Berufung; Begründung; Berufungsbegründung.

    Es dient in erster Linie der Klarstellung durch den Berufungsführer, ob, in welchem Umfang und weshalb er an der Durchführung des Berufungsverfahrens ggf. auch unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen festhalten will (Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

    Es dient in erster Linie der Klarstellung durch den Berufungsführer, ob, in welchem Umfang und weshalb er an der Durchführung des Berufungsverfahrens ggf. auch unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen festhalten will (Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - A 5 S 1251/06

    Rechtswidriger Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AusG 1990 im Falle

    In asylrechtlichen Streitigkeiten genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124a Abs. 6 VwGO regelmäßig dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch eine Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.1999 - 9 B 491.99 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13, Urt. v. 23.04.2001 - 1 C 33.00 -, BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch nur durch Verweisung auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss wie im Ausgangsverfahren - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - <NVwZ 2000, 315 = InfAuslR 2000, 98> unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117, 121; ebenso Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 9 B 491.99 - ; vgl. ferner Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - <NVwZ 2000, 912>).
  • OVG Thüringen, 27.07.2004 - 2 KO 239/03

    Recht des Zivildienstes; Anspruch des anerkannten Kriegsdienstverweigerers auf

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann nämlich grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117 [121], und vom 23. April 2001 - 1 C 33.00 -, BVerwGE 114, 155 [157 ff.] m. w. N., sowie die Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33/03 - und vom 15. Oktober 1999 - 9 B 491.99 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 45.14

    Erfordernis einer fristgebundenen und nach Zulassung der Berufung einzureichenden

    Es dient in erster Linie der Klarstellung durch den Berufungsführer, ob, in welchem Umfang und weshalb er an der Durchführung des Berufungsverfahrens ggf. auch unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen festhalten will (Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 44.14

    Erfüllung der Mindestanforderungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es dient in erster Linie der Klarstellung durch den Berufungsführer, ob, in welchem Umfang und weshalb er an der Durchführung des Berufungsverfahrens ggf. auch unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen festhalten will (Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 43.14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Unklarheit über die Art der

  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 42.14

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 40.14

    Erfordernis einer fristgebundenen nach Zulassung der Berufung einzureichenden

  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 41.14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Unklarheit über die Art der

  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 39.14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Unklarheit über die Art der

  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 38.14

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen der Revision gem. § 132 Abs. 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 29.00

    Ablehnung eines Asylantrags und Erfüllung der Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 04.04.2001 - 4 B 27.01

    Nichteinhalten der Berufungsbegründungsfrist

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