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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11)   

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BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,8082)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,8082)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,8082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen abweichender Beurteilung der Rechtslage

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen abweichender Beurteilung der Rechtslage

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen abweichender Beurteilung der Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11
    Das gilt insbesondere für den Vorwurf, der im Rahmen der Gehörsrüge nach § 152a VwGO zu behandeln sein wird, der Richter habe die einschlägigen, vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 12. Januar 2005 - Vf. 3-VII-03 - nicht zur Kenntnis genommen oder sich bewusst über sie hinweggesetzt und deshalb nicht darauf abgestellt, dass Bundesverfassungsrecht selbstverständlich revisibles Bundesrecht sei, auch wenn hier eine gemeindliche Satzung in Rede stehe.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11
    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 82.11 u.a. - juris Rn. 3).

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen

    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 82.11 u.a. - juris Rn. 3).

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb

    Eine andere Beurteilung der Rechtslage genügt daher regelmäßig nicht, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 20.10.2011 - 9 B 82.11, Rdnr. 5 ).
  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
    Nachw. und 20.10.2011, Az. 9 B 82.11, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 8 LA 60/19

    Ausgeschlossensein; Befangenheit; Selbstanzeige

    Maßgebend ist, ob vom Standpunkt des betreffenden Beteiligten aus genügende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Betrachters geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters zu begründen (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2011 - 9 B 82.11 u.a. -, juris Rn. 3; Beschl. v. 28.7.1996 - 6 B 70.85 -, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 26.02.2020 - 1 LA 344/19

    Möglichkeit der Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im

    Damit folgt das Verwaltungsgericht der in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretenen Rechtsauffassung (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2011 - 9 B 82.11 u.a., juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 01.12.2009 - 4 BN 58.09 u.a., juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 82.11 (9 B 48.11)   

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BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,6246)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2011 - 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,6246)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2011 - 9 B 82.11 (9 B 48.11) (https://dejure.org/2011,6246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 82.11
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11, BVerwG 9 VR 3.11 - wird zurückgewiesen.

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11, BVerwG 9 VR 3.11 - ist unbegründet.

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 51.11

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Verwerfung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 82.11
    Dort hat der Kläger als Prozessbevollmächtigter im Parallelverfahren BVerwG 9 B 51.11 als Anlage zu seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2011 u.a. ein Schreiben an den Verwaltungsgerichtshof vom 20. Mai 2011 vorgelegt, in dem er (als Prozessbevollmächtigter sämtlicher Kläger) in allen vier beim Verwaltungsgerichtshof parallel geführten Berufungsverfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet und gleichzeitig seine "Beweisanträge" aus dem Berufungsschriftsatz vom "04.04.2010" (richtig: 4. Oktober 2010) wiederholt hat.
  • BVerwG, 31.05.2012 - 9 KSt 2.12
    Soweit das Erinnerungsvorbringen des Klägers überhaupt das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (und nicht das vor dem Verwaltungsgerichtshof) betrifft, hat der Senat zu den angeblichen Verfahrensmängeln des hiesigen Verfahrens ("weitere Grundrechtsverletzung") in seinem Beschluss vom 3. November 2011 - BVerwG 9 B 82.11 - Stellung genommen.
  • BVerwG, 25.06.2012 - 9 KSt 5.12
    Dass im Streitfall keinerlei Anhaltspunkte für eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG i m B e s c h w e r d e v e r f a h r e n vor dem Bundesverwaltungsgericht gegeben sind, ist im Beschluss vom 31. Mai 2012 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 3. November 2011 - BVerwG 9 B 82.11 - ausgeführt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11), 9 B 82.11 (9 VR 3.11)   

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BVerwG, 22.11.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11), 9 B 82.11 (9 VR 3.11) (https://dejure.org/2011,10266)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11), 9 B 82.11 (9 VR 3.11) (https://dejure.org/2011,10266)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2011 - 9 B 82.11, 9 B 82.11 (9 B 48.11), 9 B 82.11 (9 VR 3.11) (https://dejure.org/2011,10266)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897

    Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegrund; Darlegung; Verwerfung durch Beschluss

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil mit Beschluss vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 - zurückgewiesen; eine Anhörungsrüge und ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht blieben ebenfalls ohne Erfolg (Beschlüsse vom 3.11.2011 und 22.11.2011 - BVerwG 9 B 82.11).
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