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   AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11   

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https://dejure.org/2012,1460
AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11 (https://dejure.org/2012,1460)
AG Bremen, Entscheidung vom 09.02.2012 - 9 C 566/11 (https://dejure.org/2012,1460)
AG Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 9 C 566/11 (https://dejure.org/2012,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arzttermin - Schadensersatzpflicht bei Stornierung?

  • rabüro.de

    Patient darf Arzttermin jederzeit stornieren, ohne Arzthonorar schuldet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Patienten dürfen Arzttermine jederzeit stornieren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Termin abgesagt - Keine Stornogebühr für Patienten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Patienten dürfen Arzttermine jederzeit kostenlos stornieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arzttermin versäumt - Muss der Patient zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patienten dürfen Arzttermine jederzeit kostenlos stornieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geld zahlen für abgesagten Arzttermin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt hat keinen Anspruch auf Honorar nach kurzfristiger Terminabsage durch Patienten - Patient kann vereinbarten Termin jederzeit stornieren, ohne dass er dem Arzt eine Vergütung schuldet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch eines Arztes bei kurzfristiger Absage des Behandlungstermins durch den Patienten

Besprechungen u.ä.

  • lexmedblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Terminabsage beim Arzt - Kostenfrage?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Andernach, 11.08.1993 - 6 C 377/93

    Anspruch auf Vergütung einer krankengymnastischen Behandlung aus einem

    Auszug aus AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
    Die Tätigkeit einer Naturheilkunde praktizierenden Ärztin begründet Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden (vgl. AG Andernach, NJW-RR 1994, 121 für krankengymnastische Behandlung).
  • AG Calw, 16.11.1993 - 4 C 762/93

    Annahmeverzug Honorarausfall

    Auszug aus AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
    Im Übrigen wäre der über Rückenschmerzen klagende Beklagte nach § 627 BGB berechtigt gewesen, einen etwaigen Vertragsabschluss mit der Klägerin jederzeit zu kündigen (vgl. AG Calw, NJW 1994, 3015).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
    Eine Schadensersatzpflicht nach §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB besteht ausnahmsweise nur dann, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie zuvor in zurechenbarer Weise besondere Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat (BGH NJW 75, 1774; 80, 1683; 96, 1884).
  • AG Nettetal, 12.09.2006 - 17 C 71/03

    Privatliquidation - Ausfallhonorar wegen Nichterscheinen zum "Exklusivtermin"

    Auszug aus AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
    Somit kann - unabhängig von der Frage der wirksamen Stellvertretung gemäß § 164 BGB - dahinstehen, ob die Sekretärin der Klägerin während des Telefonats tatsächlich darauf hingewiesen hat, dass der Beklagte bei Nichtwahrnehmung des Termins Vergütung zu leisten habe und der Termin kostenfrei nur bis zum 09.06.2011 storniert werden könne (a.A.: AG Bremen, Urteil vom 20.07.2005, Az.: 23 C 0419/2004; anderer Sachverhalt: AG Nettetal, NJW-RR 2007, 1216: schriftliche Vereinbarung einer Vergütungspflicht nach § 615 BGB im Behandlungsvertrag).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
    Eine Schadensersatzpflicht nach §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB besteht ausnahmsweise nur dann, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie zuvor in zurechenbarer Weise besondere Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat (BGH NJW 75, 1774; 80, 1683; 96, 1884).
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