Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.06.1983

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   BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81   

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BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,1816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche Verfahrensgewährleistung - Rechtliches Gehör - Verfahrensgrundrecht - Bindungswirkung - Sachentscheidung - Recht zur eigenen Äußerung im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 625
  • DÖV 1984, 67
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Ihre Verletzung - wenn sie vorliegen sollte - würde daher zwar einen Verfahrensmangel bedeuten, nicht aber eine - die Durchbrechung der Bindungswirkung des § 318 ZPO allenfalls rechtfertigende - Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 [310 f.]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Erhält dieser - was in der vorliegenden Sache vom Kläger nicht in Frage gestellt wird - vor dem Revisionsgericht hinreichend Gelegenheit, durch seine Ausführungen auf den Verfahrensverlauf und die Willensbildung des Revisionsgerichts Einfluß zu nehmen, so ist den Anforderungen des rechtlichen Gehörs für den Beteiligten in aller Regel Genüge getan (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 27. September 1978 - 1 BvR 570/77 - BVerfGE 49, 212 [215]; Beschluß vom 16. April 1980 - 1 BvR 505/78 - BVerfGE 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78] [116 f.]; Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 - S. 18 ff. des Beschlußabdrucks).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Für die vorliegende Entscheidung bedarf es dabei keiner abschließenden Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein im Revisionsverfahren in der Tat unterlaufener Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör dem Revisionsgericht die prozessuale Möglichkeit eröffnet, unter ausnahmsweiser Durchbrechung der mit dem Erlaß des Revisionsurteils gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 318 ZPO eintretenden Bindungswirkung die Grundrechtsverletzung durch eine neue Sachentscheidung selbst zu beseitigen (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 - BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; Beschluß vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 475/78 - BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [258 ff.]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Auf ein mündliches Rechtsgespräch unter ihrer Beteiligung hat eine Prozeßpartei schon allgemein keinen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch (BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] [370]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Erhält dieser - was in der vorliegenden Sache vom Kläger nicht in Frage gestellt wird - vor dem Revisionsgericht hinreichend Gelegenheit, durch seine Ausführungen auf den Verfahrensverlauf und die Willensbildung des Revisionsgerichts Einfluß zu nehmen, so ist den Anforderungen des rechtlichen Gehörs für den Beteiligten in aller Regel Genüge getan (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 27. September 1978 - 1 BvR 570/77 - BVerfGE 49, 212 [215]; Beschluß vom 16. April 1980 - 1 BvR 505/78 - BVerfGE 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78] [116 f.]; Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 - S. 18 ff. des Beschlußabdrucks).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Für die vorliegende Entscheidung bedarf es dabei keiner abschließenden Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein im Revisionsverfahren in der Tat unterlaufener Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör dem Revisionsgericht die prozessuale Möglichkeit eröffnet, unter ausnahmsweiser Durchbrechung der mit dem Erlaß des Revisionsurteils gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 318 ZPO eintretenden Bindungswirkung die Grundrechtsverletzung durch eine neue Sachentscheidung selbst zu beseitigen (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 - BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; Beschluß vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 475/78 - BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [258 ff.]).
  • BVerwG, 30.01.1980 - 7 B 1.80

    Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwangs bei einem Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Das aber wäre unvereinbar nicht nur mit dem Wortlaut des § 137 Abs. 4 ZPO, sondern ebenso auch mit dem Zweck des Anwaltsprozesses, der mit dem Anwaltszwang sowohl dem allgemeinen Interesse an einer geordneten Rechtspflege als auch dem individuellen Rechtsschutzinteresse der rechtsunkundigen Partei dienen soll (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 51).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
    Erhält dieser - was in der vorliegenden Sache vom Kläger nicht in Frage gestellt wird - vor dem Revisionsgericht hinreichend Gelegenheit, durch seine Ausführungen auf den Verfahrensverlauf und die Willensbildung des Revisionsgerichts Einfluß zu nehmen, so ist den Anforderungen des rechtlichen Gehörs für den Beteiligten in aller Regel Genüge getan (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 27. September 1978 - 1 BvR 570/77 - BVerfGE 49, 212 [215]; Beschluß vom 16. April 1980 - 1 BvR 505/78 - BVerfGE 54, 100 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78] [116 f.]; Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 - S. 18 ff. des Beschlußabdrucks).
  • OLG Hamm, 22.11.2019 - 9 U 93/19

    Sachaufklärung, Parteianhörung, Streithilfe

    Insoweit unterscheidet der vorliegende Fall auch von der Fallkonstellation, die der vom Landgericht zitierten, im Übrigen auch nur § 137 Abs. 4 ZPO betreffenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde lag (BVerwG, NJW 1984, 625).Soweit das OLG Frankfurt und das OLG München auch in einer Fallkonstellation wie der Vorliegenden eine Anhörung des mitverklagten, jedoch nicht unmittelbar, sondern nur über die KFZ-Versicherung als Streithelferin anwaltlich vertretenen Fahrers/Halters nach § 141 Abs. 1 ZPO als unzulässig erachtet haben (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 140, dort Rn. 7 bei juris; OLG München, Urteil v. 14.03.2014 - 10 U 4774/13, zitiert nach juris, dort Rn. 8 ff.), folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1983- 9 C 1007.81 -, juris Rn. 4; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 L 90/06 -, juris Rn. 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1983- 9 C 1007.81 -, juris Rn. 4; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 L 90/06 -, juris Rn. 30.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2017 - 5 LA 193/16

    Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Eines ausdrücklichen rechtlichen Hinweises, dass an der in der Hinweisverfügung vom 27. Juli 2015 vorgenommenen Würdigung nicht mehr festgehalten werde, bedurfte es bei Berücksichtigung des Verfahrensablaufs nicht, zumal das Gebot des rechtlichen Gehörs jedenfalls grundsätzlich weder ein Rechtsgespräch (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27.7.1971- 2 BvR 443/70 -, juris Rn 13; BVerwG, Beschluss vom 3.8.1983 - BVerwG 9 C 1007.81 -, juris Rn 5) noch einen Hinweis auf die Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 -, juris Rn 15) erfordert.
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13

    Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall

    a) Die persönliche Anhörung einer anwaltlich nicht vertretenen Partei gemäß §§ 137 IV, 141 ZPO ist im Anwaltsprozess auch dann unzulässig, wenn der (anwaltlich vertretene) Streithelfer der Partei im Termin anwesend ist (BVerwG NJW 1984, 625; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 140 ; Senat, Urteil vom 18.10.2013 - 10 U 553; Beschl. V. 27.01.2014 - 10 W 2375/13).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

    Mit der ordnungsgemäßen Ladung des früheren Prozessbevollmächtigten des Klägers aber wurde dessen Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Grundsatz ausreichend gewahrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.8.1983 - 9 C 1007/81 -, NJW 1984, 625), da dem Kläger die Möglichkeit verschafft worden war, zumindest durch den Prozessbevollmächtigten den Termin wahrzunehmen.
  • BVerwG, 16.01.2019 - 4 BN 20.18

    Billigung einer Mindestgröße für Konzentrationsflächen als weiches Tabukriterium

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1983 - 9 C 1007.81 - (Buchholz 303 § 137 ZPO Nr. 1 = juris Rn. 4 a.E.) steht dem nicht entgegen.
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Gemäß § 202 SGG i.V.m. § 318 ZPO, die eine abschließende gesetzliche Abwägung zwischen den Anforderungen der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse an der Korrektur inhaltlich unrichtiger End- und Zwischenurteile enthalten, ist der Senat jedoch "an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen Endurteil (hier: vom 29. Januar 1991) enthalten ist, gebunden" (so für alle der materiellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen ua Bundesfinanzhof E 128, 32, 33 mwN; Bundesarbeitsgericht AP Nr. 1 zu § 238 ZPO; Nr. 7 zu § 519b ZPO; Nr. 1 zu § 567 ZPO, jeweils mit zustimmenden Anmerkungen von Grunsky; Schneider, in: Zöller, ZPO, 16. Aufl 1990, § 567 RdNr 21; Thomas/ Putzo, aaO, Vorbemerkung zu § 567 Anm III 2; Albers, aaO, Übersicht § 567 Anm 1 C a; Schellhammer, Zivilprozeß, 4. Aufl 1989, RdNr 1023; Baumgärtel, MDR 1968, 970, 972; ders, JZ 1958, 68f; für Urteile offengelassen vom Bundesverwaltungsgericht in: NJW 1984, 625, 626; ohne Begründung aA Kopp, VwGO, 8. Aufl 1989, Vorbemerkung § 124 RdNr 10).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Die im Beschluß des Senats vom 3. August 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 - (DÖV 1984, 67) offengelassene Frage, ob das Revisionsgericht befugt ist, einen in der Revisionsinstanz unterlaufenen Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Erlaß einer neuen Sachentscheidung zu beseitigen, ist demnach jedenfalls für Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts nach § 33 AsylVfG zu bejahen.
  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

    Die Befugnis zu jederzeitigen unmittelbaren Parteiausführungen ist von Art. 103 Abs. 1 GG nicht mit umfasst (BVerwG NJW 1984, 625/626; BVerfGE 31, 364/370).
  • LG Münster, 18.04.2019 - 14 O 361/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 1 A 208/17

    Anspruch eines Beamten auf nachträgliche Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 5 LA 176/13

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1

  • BVerwG, 18.10.1994 - 7 B 134.94

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs, wenn das Vorbringen eines

  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 10 CE 99.3428

    Versagung einer Betretenserlaubnis für das Bundesgebiet zur Teilnahme an einer

  • BVerwG, 19.10.1984 - 7 B 180.84

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81   

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BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,4742)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,4742)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 9 C 1007.81 (https://dejure.org/1983,4742)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Schuldhafte Versäumung einer Widerspruchsfrist

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81
    Der Senat hat aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und aus allgemeinen Auslegungsgrundsätzen in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die Regelung nicht nur offensichtlich unbegründete, sondern alle aussichtslosen Klagen erfassen will, weil andernfalls das mit der Neuregelung verfolgte Ziel verfehlt würde (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).

    Ein Asylbewerber muß insbesondere dafür Sorge tragen, daß ihn Benachrichtigungen seiner Bevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.; vgl. jetzt auch § 17 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 [BGBl. I S. 946]).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83; BVerwGE 50, 248 [254]).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83; BVerwGE 50, 248 [254]).
  • BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 10133.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    In ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Asylbewerber dafür Sorge tragen muß, daß ihn Benachrichtigungen seines Bevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren schnell und zuverlässig erreichen, (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 - DokBer A 1983, 359).
  • BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11415.82

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anzeigepflicht

    Dies hat der Kläger schuldhaft unterlassen; die - nicht substantiiert vorgetragene - Beauftragung von Landsleuten mit einer entsprechenden Benachrichtigung seines Prozeßbevollmächtigte kann den Kläger nicht exkulpieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 -).
  • BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 144.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    In ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Asylbewerber dafür Sorge tragen muß, daß ihn Benachrichtigungen seines Bevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen (vgl. Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 - DokBer A 1983, 359).
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