Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Asylanspruch und Anspruch auf Abschiebungsschutz - Bedrohung eines Ausländers von politischer, staatlicher oder quasistaatlicher, Verfolgung - Bestehen einer handlungsfähigen Staatsgewalt oder Reststaatsgewalt in Afghanistan - Bestimmung eines Machtgebildes als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrecht - Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei nicht verläßlicher Prognose über die Entwicklungen in einem Bürgerkriegsgebiet; Ausländerrecht - Abschiebungsschutz bei Bedrohung durch (quasi-) staatliche Verfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.10.1996 - 13 UE 96.962
- VGH Bayern, 08.10.1996 - 13 UE 962/96
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96
Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Ein Asylanspruch nach Art. 16 a GG und ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bestehen nur, wenn der Ausländer von politischer, d.h. staatlicher oder quasistaatlicher Verfolgung bedroht ist (vgl. das gleichzeitig ergangene, den Beteiligten bekannte Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 34.96 m.w.N.).Seine großenteils mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, welches Gegenstand der Revision in dem gleichzeitig entschiedenen Verfahren BVerwG 9 C 34.96 ist, übereinstimmenden rechtlichen Ausführungen und Schlußfolgerungen dazu, Afghanistan seien trotz des Fehlens einer gesamtstaatlichen Gewalt "weitgehend autonome Teilbereiche entstanden, in denen regional begrenzt staatliche bzw. staatsähnliche Macht ausgeübt wird" (UA S. 17), die zu politischer Verfolgung im Sinne des Asylrechts fähig ist, stehen jedoch mit Bundesrecht nicht in vollem Umfang in Einklang.
Gegen eine solche Sicht des Berufungsgerichts sprechen allerdings seine weiteren Feststellungen, aus denen sich - wie im Verfahren BVerwG 9 C 34.96 - ergibt, daß es eine von allen Mudjaheddin-Gruppen gebildete oder anerkannte Regierung, die als Rechtsnachfolgerin des gestürzten kommunistischen Regimes betrachtet werden könnte, nicht gegeben hat (vgl. näher das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Sein hierbei zugrunde gelegter Maßstab ist indessen zu wenig streng (vgl. das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Entgegen der weiter, im Anschluß an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof geäußerten Auffassung des Berufungsgerichts können die Anforderungen an die Stabilität und Dauerhaftigkeit einer sich unter Bürgerkriegsverhältnissen bildenden staatsähnlichen Gewalt nicht dadurch herabgesetzt werden, daß auf die allgemeinen völkerrechtlichen Kriterien für den Untergang von Staaten oder lediglich auf die Schutzbedürftigkeit der vom Bürgerkrieg betroffenen Personen abgestellt wird (vgl. hierzu näher das Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -).
Damit ist die Durchsetzung des für eine staatsähnliche Organisation unverzichtbaren territorialen Gewaltmonopols in Frage gestellt (vgl. im einzelnen das Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 34.96).
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96
Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Insoweit stimmt das Berufungsurteil nicht mit den bundesrechtlichen Anforderungen an staatsähnliche Organisationen überein, wie sie der Senat zuletzt in den Urteilen vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - (BVerwGE 101, 328) und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - (InfAuslR 1997, 379) näher bestimmt und umschrieben hat. Dabei sind die Effektivität und die Stabilität regionaler Herrschaftsorganisationen in einem noch andauernden Bürgerkrieg besonders vorsichtig zu bewerten (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91
Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Angesichts der Gesetzesänderung ist nicht zu entscheiden, ob die Rechtsprechung zum Anspruch auf Familienasyl bei gleichzeitiger behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung nach § 7 a Abs. 3 AsylVfG a.F. (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - BVerwGE 89, 315 [BVerwG 21.01.1992 - 9 C 66/91]) auf eine Fallgestaltung wie die vorliegende nach § 26 Abs. 1 AsylVfG a.F. zu übertragen war. - BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95
Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Insoweit stimmt das Berufungsurteil nicht mit den bundesrechtlichen Anforderungen an staatsähnliche Organisationen überein, wie sie der Senat zuletzt in den Urteilen vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - (BVerwGE 101, 328) und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 15.96 - (InfAuslR 1997, 379) näher bestimmt und umschrieben hat. - BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97
Derartige allgemeine Unsicherheiten bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts machen eine Prognose weder unmöglich noch entbehrlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90); nichts anderes gilt, wenn sich - wie das Berufungsgericht a.a.O. mitteilt - die Prognosen anderer Tatsachengerichte zu Afghanistan binnen kurzer Zeit als unzutreffend erweisen.
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00
Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?
Das entpricht zwar im Ansatz den vorstehenden Grundsätzen (vgl. auch das erste Revisionsurteil vom 4. November 1997 a.a.O. BVerwGE 105, 306, 309 f. und zu früheren Entscheidungen des Berufungsgerichts Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. BVerwGE 104, 254, 257 ff.).Anders als der Senat im Revisionsverfahren hat es dabei aktuelle Tatsachen zugrunde zu legen (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG); im Übrigen sind für die tatrichterliche Prognose die allgemeinen Anforderungen des Überzeugungsgrundsatzes zu beachten (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 11.97 - InfAuslR 1998, 242; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200, 208 ff.).
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00
Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche …
Anders als der Senat im Revisionsverfahren hat es dabei aktuelle Tatsachen zugrunde zu legen (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG); im Übrigen sind für die tatrichterliche Prognose die allgemeinen Anforderungen des Überzeugungsgrundsatzes zu beachten (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 11.97 - InfAuslR 1998, 242; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200, 208 ff.). - OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17
Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …
Allgemeine Unsicherheiten bei Feststellung und Würdigung eines Sachverhalts müssten zu einer tendenziell zurückhaltenden Beurteilung der politischen Verfolgungsgefahr im gerichtlichen Verfahren führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.1997 - 9 C 11.97 - = InfAuslR 1998, 242 = juris).
- BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 655.98
Voraussetzung einer staatlichen oder staatsähnlichen Herrschaftsorganisation für …
ob nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 4. November 1997 BVerwG 9 C 34.96 BVerwGE 105, 306 und BVerwG 9 C 11.97 InfAuslR 1998, 245) die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer rechtserheblichen "staatsähnlichen Herrschaftsorganisation" nur noch dann als erfüllt angesehen werden können, wenn eine einzige Herrschaftsorganisation unangefochten durch gegnerische Kräfte in jedem Winkel im gesamten Gebiet des Herkunftsstaates des Asylsuchenden effektiv und dauerhaft Herrschaftsgewalt ausübt oder ob nach wie vor die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Anwendung findet, derzufolge es ausreicht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Annahme einer "staatsähnlichen Herrschaftsorganisation" im jeweiligen "Kernterritorium" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 BVerwG 9 C 15.96 BVerwGE 104, 254 = NVwZ 1997, 1131) eines Bürgerkriegsgegners oder in den "Kernterritorien" von mehreren der beteiligten Bürgerkriegsgegner bestehen.Nichts anderes ergibt sich aus den Afghanistan betreffenden - Urteilen vom 4. November 1997 BVerwG 9 C 34.96 BVerwGE 105, 306, vom 4. November 1997 BVerwG 9 C 11.97 InfAuslR 1998, 242 und vom 19. Mai 1998 BVerwG 9 C 5.98 AuAS 1998, 224.
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - A 16 S 1881/97
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche Gewalt bzw quasistaatliche …
Die entstandenen Machtgebilde müssen sich als voraussichtlich dauerhaft und als Vorläufer neuer oder erneuerter staatlicher Strukturen darstellen, also Züge eines "werdenden" Staates tragen (wie BVerwG, Urteile vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 und 9 C 11.97).Eine solche Konstellation war etwa in Somalia gegeben (Untergang der Regierung Siad Barre, unvorhersehbare Nachfolgekämpfe verschiedener Clans untereinander, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.1997 - 9 C 15.96 -) und liegt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 - und - 9 C 11.97 -) und des Senats (dazu unten) auch in Afghanistan vor (Untergang der Regierung Nadjibullah, unverändert anhaltende Nachfolgekämpfe konkurrierender Organisationen).
Solche Unsicherheiten zwingen im Zweifelsfall eher zu einer negativen, weil nicht zuverlässig möglichen positiven Einschätzung über die Erfüllung der Anforderung an die Staatsähnlichkeit neuer Machtstrukturen in einem Bürgerkriegsgebiet (so zutreffend BVerwG, Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 11.97 -).
- BVerwG, 02.05.2017 - 1 B 74.17
Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach …
Dies unterstreicht auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 4. November 1997 - 9 C 11.97 - InfAuslR 1998, 242und vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 ), nach der es vertretbar sei zu erwarten, dass nach Einreisealternativen zu staatlich kontrollierten Grenzübergängen und Flughäfen zumindest gefragt wird. - BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche …
Dies unterstreicht auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 4. November 1997 - 9 C 11.97 - InfAuslR 1998, 242 [handlungsfähige [Rest-]Staatsgewalt in Afghanistan] und vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 [Erreichbarkeit einer inländischen Fluchtalternative]), nach der es vertretbar sei zu erwarten, dass nach Einreisealternativen zu staatlich kontrollierten Grenzübergängen und Flughäfen zumindest gefragt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - 20 A 3010/97 Ebenso BVerwG, Urteile vom 4. November 1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, 280 und - 9 C 11.97 -, InfAuslR 1998, 242.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 9 C 5.98 -, amtlicher Umdruck S. 11 ff. unter Fortsetzung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 6. August 1996 - 9 C 172.95 -, a.a.O. sowie vom 4. November 1997 - 9 C 34.96 -, a.a.O. und - 9 C 11.97 -, a.a.O. Die Macht der Taliban ist - auch in Würdigung der gegenwärtigen Lage - nach außen wie nach innen wesentlich gefährdet: Es spricht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Taliban in absehbarer Zukunft auch den restlichen Teil des Nordens, und damit ganz Afghanistan, erobern werden.
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96
Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter …
Der Senat hat darin - in Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 - und - 9 C 11.97) dargelegt, daß die für die Quasi-Staatlichkeit erforderliche Effektivität und Stabilität der Gebietsherrschaft regionaler Organisationen bei andauernden Bürgerkriegen besonders vorsichtig zu bewerten und zu verlangen ist, daß die entstandenen Machtgebilde sich als voraussichtlich dauerhaft und als Vorläufer neuer oder erneuter staatlicher Strukturen darstellen, also Züge eines "werdenden" Staates tragen müssen.Das Bundesverwaltungsgericht hält an dieser Beschränkung auf ein - analog der Verfolgung nach Art. 16a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG - quasi-staatliches Verfolgungssubjekt auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - zu Art. 3 EMRK und der in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken ausdrücklich fest (vgl. Urteile vom 15.4.1997 - 9 C 38.96 - und vom 2.9.1997 - 9 C 40.96 - ebenso wie Urteile vom 4.11.1997 - 9 C 34.96 - und - 9 C 11.97).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - 20 A 3408/97 Ebenso BVerwG, Urteile vom 4. November 1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, 280 und - 9 C 11.97 -, InfAuslR 1998, 242.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 9 C 5.98 -, amtlicher Umdruck S. 11 ff. unter Fortsetzung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 6. August 1996 - 9 C 172.95 -, a.a.O. sowie vom 4. November 1997 - 9 C 34.96 -, a.a.O. und - 9 C 11.97 -, a.a.O. Die Macht der Taliban ist - auch in Würdigung der gegenwärtigen Lage - nach außen wie nach innen wesentlich gefährdet: Es spricht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Taliban in absehbarer Zukunft auch den restlichen Teil des Nordens, und damit ganz Afghanistan, erobern werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 20 A 2307/97
Afghanistan, DVPA, PSDP, Mitglieder, Folter, Haft, Freilassung, Bestechung, …
- BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 71.17
Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 20 A 3007/97
- VG Freiburg, 11.07.2019 - A 14 K 503/18
Asyl Irak; Verfolgungsprognose hinsichtlich Yeziden aus Sindjar
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
Türkei, Abschiebungshindernis, Krankheit, medizinische Versorgung, …
- VG Freiburg, 24.11.2020 - A 3 K 1267/17
Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak; Abschiebungsschutz aufgrund schwieriger …
- VG Freiburg, 02.02.2021 - A 14 K 2484/18
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - A 6 S 608/99
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Gebietsgewalt
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1998 - A 6 S 3430/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt oder quasi-staatliche …
- VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97
Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als …
- VG Freiburg, 15.03.2021 - A 14 K 4030/18
- VG Freiburg, 23.12.2020 - A 14 K 10416/17
Verfolgung von Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Kakai durch Angehörige …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1999 - A 6 S 514/99
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt bzw quasi-staatliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1998 - 11 A 10694/97
Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische …
- VG Freiburg, 18.05.2021 - A 14 K 4936/19
Irak: Flüchtlingseigenschaft bei Tochter konfessionell gemischter Eheleute; …
- VG Freiburg, 18.05.2021 - A 14 4948/18
Irak: § 3 Abs. 1 AsylG (schiitische Mutter und Tochter aus Bagdad); Anerkennung …
- VG Karlsruhe, 29.04.1998 - A 10 K 14467/94
Anspruch afghanischer Staatsangehöriger auf Asyl; Vollständige Ausfüllung eines …
- BVerwG, 01.04.1998 - 9 B 338.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 04.03.1997 - 9 B 77.97
Rechtsmittel
- VG Osnabrück, 31.03.2021 - 1 A 273/19
Afghanistan: Widerruf des Abschiebungsverbotes statthaft, Anfechtungsklage …
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1998 - A 6 S 2056/97
Umdeutung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Grundsatzrüge in eine …
- VG Freiburg, 18.05.2021 - A 14 K 3413/20
Anerkennung als Flüchtling (hier: Irak); Verfolgung von Journalisten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2000 - 19 B 1222/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines ausreisepflichtigen …
- VG Freiburg, 09.07.2020 - A 14 K 6475/17
Verfolgung von Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Yesiden durch Angehörige …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1998 - A 6 S 1278/98
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche bzw quasistaatliche Gewalt
- VG Freiburg, 02.02.2021 - A 14 K 3028/18
- VG Freiburg, 29.12.2020 - A 14 K 1933/18
- VGH Bayern, 11.05.1998 - 6 ZB 98.31898
Afghanistan, Bürgerkrieg, Gebietsgewalt, Taliban, Quasi-staatliche Verfolgung, …
- VGH Bayern, 11.05.1998 - 6 Z B 98.31898
Afghanistan, Quasi-staatliche Verfolgung, Gebietsgewalt, Taliban, Politische …
- VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
Afghanistan, Taliban, Frauen
- VG Würzburg, 15.05.1998 - W 7 K 96.31368
Afghanistan, Gebietsgewalt, Einreise, Drittstaatenregelung, Abschiebungsschutz, …
- VG Würzburg, 23.03.1998 - W 7 K 97.31264
Afghanistan, Tadschiken, DVPA, Familienangehörige, Haft, Einreise, …