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   BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14   

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https://dejure.org/2015,15333
BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14 (https://dejure.org/2015,15333)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 9 C 12.14 (https://dejure.org/2015,15333)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 9 C 12.14 (https://dejure.org/2015,15333)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; LwAnpG § 56 Abs. 2, §§ 57, 59 Abs. 2, §§ 60, 63 Abs. 2; FlurbG §§ 12, 13, 18, 26a, 119, 125, 140; VermG § 11b; VwVfG § 16 Abs. 4, § 24; VwGO § 42 Abs. 2
    Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung; Grundstückseigentümer; unbekannter Eigentümer; Flurbereinigungsbehörde; Vertreter; Vertreterbestellung; gesetzlicher Vertreter; Flurbereinigungsgericht; Ermittlungen; Ermittlungsaufwand; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3
    Amtsermittlungsgrundsatz; Anhörung; Bodenordnung; Erbengemeinschaft; Erbfolge; Ermittlungen; Ermittlungsaufwand; Flurbereinigung; Flurbereinigungsbehörde; Flurbereinigungsgericht; Grundbuch; Grundstückseigentümer; Nachlasspfleger; Nichtfeststellbarkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 233 § 2 Abs 3 S 1 BGBEG, § 18 Abs 1 S 1 FlurbG, § 12 FlurbG, § 13 FlurbG, § 125 FlurbG
    Bodenordnungsverfahren; Bestellung eines Vertreters für einen unbekannten Grundstückseigentümer (hier: in einer Erbengemeinschaft); erforderlicher Ermittlungsaufwand; Umfang der Vertretungsmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 233 § 2 Abs 3 S 1 BGBEG, § 18 Abs 1 S 1 FlurbG, § 12 FlurbG, § 13 FlurbG, § 125 FlurbG
    Bodenordnungsverfahren; Bestellung eines Vertreters für einen unbekannten Grundstückseigentümer (hier: in einer Erbengemeinschaft); erforderlicher Ermittlungsaufwand; Umfang der Vertretungsmacht

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den nicht festzustellenden Eigentümer eines Grundstücks

  • rewis.io

    Bodenordnungsverfahren; Bestellung eines Vertreters für einen unbekannten Grundstückseigentümer (hier: in einer Erbengemeinschaft); erforderlicher Ermittlungsaufwand; Umfang der Vertretungsmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den nicht festzustellenden Eigentümer eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Beteiligter; Erben; Ermittlung; Flurbereinigungsgericht; Legitimation; Vertreterbestellung; Vertretungsbedürfnis; Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 683
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Auch aus dem Charakter als Übergangsvorschrift folgt nichts anderes (ebenso BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11 - NJW 2012, 2039 ).
  • VG Berlin, 15.12.2005 - 29 A 108.00
    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Entsprechendes wird nach einhelliger Auffassung auch bei vergleichbaren Regelungen zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters verlangt (BT-Drs. 12/1092 S. 11 zu § 8 VerkPBG, der Vorbild war für Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, s. BT-Drs. 12/2480 S. 91; vgl. ferner Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand Februar 2004, § 11b VermG Rn. 2 und 8 m.w.N. und VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 29 A 108.00 - juris Rn. 28 ; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 16 Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 16 Rn. 12; Dombert, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 16 Rn. 7; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 207 Rn. 4).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Denn nach den übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung, von deren Richtigkeit der Senat auch ohne tatrichterliche Feststellungen ausgehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 21 m.w.N.), ist für das streitige Grundstück ein Eigenbesitzer nicht vorhanden.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Auch bei der Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1960 BGB nimmt das den Pfleger bestellende Gericht, soweit nicht ausnahmsweise durch Landesrecht die Ermittlung der Erben von Amts wegen vorgeschrieben ist (vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg und Bayern Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, Einführung zu Buch 5 Rn. 144), umfangreiche Ermittlungen grundsätzlich nicht selbst vor, sondern überlässt sie dem Nachlasspfleger (Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1960 Rn. 10 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. November 2004 - 20 W 91/04 - OLGR 2005, 442 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1995 - 9 Wx 4/95

    Voraussetzung für Veräußerungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ermittlung des wahren Eigentümers gerade auch zu den Aufgaben des gesetzlich bestellten Vertreters gehört (ebenso Böhringer, NotBZ 2008, 92 ; Bendref, ZOV 1992, 250 und Grabarse, IFLA 2008, 61 ; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - juris Rn. 6 f. sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 9 Wx 4/95 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    a) Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klage zulässig ist; insbesondere ist die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) gegeben, die im Revisionsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung der Vorinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 ).
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ermittlung des wahren Eigentümers gerade auch zu den Aufgaben des gesetzlich bestellten Vertreters gehört (ebenso Böhringer, NotBZ 2008, 92 ; Bendref, ZOV 1992, 250 und Grabarse, IFLA 2008, 61 ; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - juris Rn. 6 f. sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 9 Wx 4/95 - juris Rn. 7).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
    Entsprechendes wird nach einhelliger Auffassung auch bei vergleichbaren Regelungen zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters verlangt (BT-Drs. 12/1092 S. 11 zu § 8 VerkPBG, der Vorbild war für Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, s. BT-Drs. 12/2480 S. 91; vgl. ferner Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand Februar 2004, § 11b VermG Rn. 2 und 8 m.w.N. und VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 29 A 108.00 - juris Rn. 28 ; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 16 Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 16 Rn. 12; Dombert, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 16 Rn. 7; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 207 Rn. 4).
  • BGH, 09.11.2016 - 5 StR 313/15

    Freisprüche wegen Untreuevorwürfen gegen Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt

    (b) Pflichtwidrig waren die Genehmigungsentscheidungen aber deshalb, weil die nach den anzulegenden rechtlichen Maßstäben (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 12/14, juris Rn. 18 ff.) defizitären (Fall 2.5) bzw. gänzlich unterbliebenen (Fälle 2.1, 2.2 und 2.3) Eigentümer- bzw. Erbenermittlungen durch den Angeklagten M. keine tragfähige Grundlage für die nachfolgend getroffenen Genehmigungsentscheidungen bildeten und in diesen Fällen gesetzliche Vertreter bestellt und Genehmigungserklärungen für die von diesen vorgenommenen Grundstücksveräußerungen erteilt wurden, obwohl die Eigentümer nicht unbekannt im Sinne von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB waren.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    2.1 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist im Revisionsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung der Vorinstanz von Amts wegen zu prüfen (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 und vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - juris, stRspr).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 2.16

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen;

    Die Klagebefugnis der Klägerin, die als Sachurteilsvoraussetzung auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BVerwG, Urteile vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 - Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 5 Rn. 10 und vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - Buchholz 424.02 § 57 LwAnpG Nr. 2 Rn. 12), ergibt sich aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    2.1 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist im Revisionsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung der Vorinstanz von Amts wegen zu prüfen (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 und vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - juris, stRspr).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 C 12.16

    Abwesenheitspflegschaft; Anwaltskanzlei; Bodenordnungsverfahren;

    An die Stelle der Teilnehmergemeinschaft wiederum ist nach Maßgabe seiner Satzung der hier beklagte Verband getreten (§ 26a Abs. 1 Satz 2 FlurbG, vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - Buchholz 424.02 § 57 LwAnpG Nr. 2 Rn. 12).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Verband der Teilnehmergemeinschaften, dem nach brandenburgischem Landesrecht eine Doppelfunktion zukommt, im Falle eines Antrages auf Vertreterbestellung nach Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB im eigenen Wirkungskreis handelt und daher insoweit gemäß § 42 Abs. 2 VwGO auch klagebefugt sein kann (Urteil vom 5. Mai 2015, a.a.O.).

    Denn im Unterschied zu Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB, der den Antrag auf Vertreterbestellung an ein berechtigtes Interesse und damit an eine Rechtsbeziehung zum Grundstückseigentümer knüpft (Urteil vom 5. Mai 2015, a.a.O. Rn. 27), ist für die Antragstellung nach § 119 Abs. 1 FlurbG im Ausgangspunkt eine Behörde zuständig, der Kläger dabei mithin im übertragenen Wirkungskreis tätig.

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Erbengemeinschaft: Kündigung eines Pachtvertrages über ein zum Nachlass

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 2015 - 9 C 12/14 - gilt im Übrigen Folgendes: "Handelt es sich bei dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer um eine Erbengemeinschaft, ist der Eigentümer schon dann nicht i.S.d. Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz1 EGBGB festgestellt, wenn nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft unbekannt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - 70 A 13.12

    Vertreter nach § 119 FlurbG; Abwesenheitspflegschaft; angemessene Vergütung;

    bb) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - (juris Rz. 12) entschieden, dass der Antrag auf Bestellung eines Vertreters nach Art. …
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Der Gesetzgeber wollte wegen der besonderen Verhältnisse in der Nachwendezeit eine vereinfachende Sonderregelung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters schaffen; das in § 119 Abs. 2 FlurbG für die Vertreterbestellung vorgesehene Betreuungsgericht sollte aus Kapazitätsgründen entlastet werden (BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - BVerwG 9 C 12.14 -, juris, RdNr. 22).
  • OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten

    Die Ausführungen, mit denen das Gericht im Anschluss an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris) begründet hat, dass der Gesetzgeber eine vereinfachende Sonderregung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in den neuen Bundesländern habe schaffen wollen, weswegen keine zu hohen Anforderungen an die Nichtfeststellbarkeit des Eigentümers eines Grundstücks gestellt, zeitraubende Nachforschungen vermieden und der Umfang der gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken sei, werden vom Kläger nicht substantiiert infrage gestellt; sie entsprechen überdies den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 -, juris Rn. 16 - 19).

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, "welche Recherchebemühungen durch die Beklagte zu erfolgen haben, damit letztlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB erfüllt sind und ein Eigentümer nicht festgestellt" werden kann, ist - soweit sie verallgemeinerungsfähig ist - inzwischen höchstrichterlich in dem vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Sinn geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 a. a. O. und die obigen Ausführungen unter 1.c) erster Absatz).

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast;

    Der notwendige Ermittlungsaufwand hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (s. auch BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 - Buchholz 424.02 § 57 LwAnpG Nr. 2 Rn. 19 f.; Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 24 Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 16.02.2021 - 1 K 3441/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 1 A 2741/20

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Trunkenheitsfahrt als

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 22.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 21.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der

  • VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16

    Unmittelbare Ausführung eines Gebäudeabrisses; Bestellung eines gesetzlichen

  • VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17
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