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   BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83   

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BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 (https://dejure.org/1984,57)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1984 - 9 C 141.83 (https://dejure.org/1984,57)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 9 C 141.83 (https://dejure.org/1984,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - Hinweispflicht - Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 36
  • DVBl 1984, 1005
 
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Wird zitiert von ... (707)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Bei den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, muß der Asylsuchende auf Grund seiner Mitwirkungspflicht eine Schilderung geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen (ebenso Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 -).

    Bei den in die eigene Sphäre des Asylsuchenden fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, muß der Asylsuchende eine Schilderung geben, die geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Das hätte allerdings in Betracht kommen können, wenn der Kläger oder seine Prozeßbevollmächtigten, deren Wissensstand im Rahmen der Hinweispflicht zu berücksichtigen ist (Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62]), erkennbar eine Gruppenverfolgung der Christen im Tur-Abdin als selbstverständlich angenommen und im Hinblick hierauf ihren Vortrag bewußt beschränkt hätten.
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Sie müssen ihn vielmehr aufgrund ihres besseren Überblicks bei der Rechtsverfolgung durch die in § 86 Abs. 3 VwGO zur Pflicht gemachten Hinweise behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Dabei ist - für den einen wie für den anderen Fall - davon auszugehen, daß die Beweiswürdigung vom Revisionsgericht jedenfalls nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüft werden kann, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Bei der nunmehr mit der Revision zu diesem Punkt gegebenen Darstellung des Klägers handelt es sich vielmehr um neues tatsächliches Vorbringen, das in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung mehr finden kann (Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG 5 C 2.75 - BVerwGE 50, 64 ; Urteil vom 3. Juli 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 [BVerwG 03.06.1977 - IV C 37/75]).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Bei der nunmehr mit der Revision zu diesem Punkt gegebenen Darstellung des Klägers handelt es sich vielmehr um neues tatsächliches Vorbringen, das in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung mehr finden kann (Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG 5 C 2.75 - BVerwGE 50, 64 ; Urteil vom 3. Juli 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 [BVerwG 03.06.1977 - IV C 37/75]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Was andererseits die Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung der Vorinstanz angeht, auf der diese Feststellung beruht, so kann dahingestellt bleiben, ob die Beweiswürdigung stets dem sachlichen Recht zugehört und deshalb der Prüfung des Revisionsgerichts in einer Verfahrensrevision entzogen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8) oder ob Fehler der Beweiswürdigung als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - und Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 14.73 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 62 und 72).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Sie müssen ihn vielmehr aufgrund ihres besseren Überblicks bei der Rechtsverfolgung durch die in § 86 Abs. 3 VwGO zur Pflicht gemachten Hinweise behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Nach § 86 Abs. 1 VwGO besteht eine umfassende Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, von Amts wegen jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts bis hin zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
    Soweit der Kläger die fehlende Beteiligung eines Dolmetschers seiner Muttersprache arabisch in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht rügt, scheidet eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG schon deshalb aus, weil der Kläger diesen Umstand nicht bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt (zum Verlust des Rügerechts nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6), vielmehr ausdrücklich erklärt hatte, türkisch lesen und schreiben zu können.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Sie ist nur zu beanstanden, wenn sie gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - a.a.O) oder - im Falle mangelnder Entscheidungserheblichkeit für die Vorinstanz - im Wege der Gegenrüge mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen erschüttert wird (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 ; Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - NVwZ 1999, 991).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, ist sie revisionsgerichtlich zu beanstanden (Urteil vom 8. Mai 1984, - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Diese unter Berücksichtigung von Erfahrungstatsachen erfolgte Würdigung läßt sich als Teil der tatsächlichen Feststellungen im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsgerichtlich nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht allgemein verbindliche Beweiswürdigungsgrundsätze, d.h. gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, verletzt hat (BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
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