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   BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90   

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BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90 (https://dejure.org/1992,319)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1992 - 9 C 143.90 (https://dejure.org/1992,319)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1992 - 9 C 143.90 (https://dejure.org/1992,319)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 127
  • NJW 1992, 3117 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 893
  • DVBl 1992, 1544
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung/Flucht/Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 (60) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 (344); BVerwGE 77, 258 (260) [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und 85, 139 (140)).

    Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen - objektiven oder subjektiven - Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht.

    Ob dieser subjektive Nachfluchtgrund asylrelevant ist, richtet sich deshalb nach der die Verwaltungsgerichte gemäß § 31 BVerfGG bindenden (vgl. BVerwGE 77, 258) "allgemeinen - nicht notwendig abschließenden - Leitlinie" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51 (66) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]), die im Hinblick auf die verschiedenen Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände näher zu präzisieren ist, weil eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits selbst ausdrücklich darauf hingewiesen, daß subjektive Nachfluchtgründe nicht notwendig "von vornherein und ausnahmslos von der Asylerheblichkeit auszuschließen" sind (BVerfGE 74, 51 (65) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).

    Ihre Anerkennung als Asylgrund im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG "kann aber ... nur für Ausnahmefälle in Frage kommen, an die - im Hinblick auf Schutzbereich und Inhalt der Asylrechtsgarantie - ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist" (BVerfGE 74, 51 (65, 66) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).

    Das ist dann der Fall, wenn die zur grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe aufgestellten Rechtssätze ihrem Grundgedanken nach auf den gegebenen Sachverhalt nicht passen und bei wertender Betrachtung die asylrechtliche Erheblichkeit des geltend gemachten subjektiven Nachfluchtgrundes "nach dem Sinn und Zweck der Asylverbürgung, wie sie dem Normierungswillen des Verfassungsgebers entspricht, gefordert ist" (BVerfGE 74, 51 (64) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; BVerwGE 81, 41 (46) [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 22/88]).

    Die Zurückhaltung bei der Anerkennung subjektiver Nachfluchtgründe ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie von der Erwägung getragen, daß sich ein Ausländer oder Staatenloser bei Fehlen des Kausalzusammenhanges Verfolgung/Flucht/Asyl nicht durch eine "risikolose Verfolgungsprovokation vom gesicherten Ort aus" ein grundrechtlich verbürgtes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland praktisch selbst erzwingen können soll (BVerfGE 74, 51 (64) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).

    Unter diesen Umständen stehen Sinn und Zweck der Asylverbürgung nicht entgegen, den vom Kläger geltend gemachten subjektiven Nachfluchtgrund als asylrechtlich erheblich einzustufen: In der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist stets der Schutz der Menschenwürde und ihre Unverletzlichkeit sowie die humanitäre Intention betont, die der Asylrechtsgewährung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 54, 341 (360); 74, 51 (64),BVerwGE 67, 184 (187) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 69/86]; 87, 187) [BVerwG 30.11.1990 - 7 C 4/90].

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Mit dem Schutz der Menschenwürde und der persönlichen Freiheit wird zum Ausdruck gebracht, "daß kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in ... jedem Menschen von Geburt an anhaftenden Merkmalen liegen" (BVerfGE 76, 143 (157, 158); BVerwGE 67, 184 (187) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Eingriffe in die Menschenwürde und die persönliche Freiheit sind dann asylrelevant, wenn sie "ein solches Gewicht haben, daß sie in den elementaren Bereich der sittlichen Person eingreifen, in dem für ein menschenwürdiges Dasein die Selbstbestimmung möglich bleiben muß, sollen nicht die metaphysischen Grundlagen menschlicher Existenz zerstört werden" (BVerfGE 76, 143 (158); BVerwGE 74, 31 (40) [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der "erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst" zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 (157, 166 f.); 80, 315 (335); BVerwGE 85, 139 (142) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Unter diesen Umständen stehen Sinn und Zweck der Asylverbürgung nicht entgegen, den vom Kläger geltend gemachten subjektiven Nachfluchtgrund als asylrechtlich erheblich einzustufen: In der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist stets der Schutz der Menschenwürde und ihre Unverletzlichkeit sowie die humanitäre Intention betont, die der Asylrechtsgewährung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 54, 341 (360); 74, 51 (64),BVerwGE 67, 184 (187) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 69/86]; 87, 187) [BVerwG 30.11.1990 - 7 C 4/90].

    Mit dem Schutz der Menschenwürde und der persönlichen Freiheit wird zum Ausdruck gebracht, "daß kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in ... jedem Menschen von Geburt an anhaftenden Merkmalen liegen" (BVerfGE 76, 143 (157, 158); BVerwGE 67, 184 (187) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der "erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst" zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 (157, 166 f.); 80, 315 (335); BVerwGE 85, 139 (142) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).

    Mit dem Kriterium der "erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme" und der Verfolgung "wegen" eines Asylmerkmals, also "gerade in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale", wird nur hervorgehoben, daß es auf die in der Maßnahme objektiv erkennbar werdende Anknüpfung ankommt, nicht aber auf die in der Person des Verfolgenden vorhandenen subjektiven Motive (BVerwGE 85, 139 (142) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Ob ein von der Religion vermuteter "Abfall vom Glauben" tatsächlich vorliegt, ist asylrechtlich unerheblich, sofern und solange die Verfolgung unabhängig von der konkreten Überzeugung stattfindet (vgl. BVerwGE 75, 99).

    Sofern dies festgestellt würde, könnte in der Verfolgung wegen der Heirat und Kindererziehung ein asylrelevanter Zugriff auch auf die (vermutete) politische Überzeugung liegen (BVerwGE 75, 99).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung/Flucht/Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 (60) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 (344); BVerwGE 77, 258 (260) [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und 85, 139 (140)).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der "erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst" zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 (157, 166 f.); 80, 315 (335); BVerwGE 85, 139 (142) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung/Flucht/Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 (60) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 (344); BVerwGE 77, 258 (260) [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und 85, 139 (140)).

    Ob dieser subjektive Nachfluchtgrund asylrelevant ist, richtet sich deshalb nach der die Verwaltungsgerichte gemäß § 31 BVerfGG bindenden (vgl. BVerwGE 77, 258) "allgemeinen - nicht notwendig abschließenden - Leitlinie" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51 (66) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]), die im Hinblick auf die verschiedenen Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände näher zu präzisieren ist, weil eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1992 - 9 B 189.91

    Entfallen des in einem anderen Land gewährten Schutzes vor politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Asylbewerber in dem Drittstaat längere Zeit aufgehalten hat (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1992 - BVerwG 9 B 189.91 - m. w. N.).

    Diese zu § 2 AsylVfG a. F. ergangene Rechtsprechung ist auch für die Auslegung des § 2 AsylVfG n. F. maßgebend (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    In allen diesen Fällen hat der Senat als Ersatz für eine fehlende Vorverfolgung eine Anknüpfung an einen früheren "Verfolgungskeim" gefordert und diesen in einer "latenten Gefährdungslage" als Erscheinungsform einer Zwangslage im Heimatstaat gesehen (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90
    Das zeigen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 - und vom 15. Mai 1991 - 2 BvR 1716/90, nach denen es bei einer exilpolitischen Betätigung dann nicht auf die Fortführung einer bereits im Heimatstaat betätigten festen politischen Überzeugung ankommt, wenn der Ausländer nie in seinem Heimatstaat gelebt hat oder für die Innehabung einer festen politischen Überzeugung zu jung war.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerfG, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90

    Asylanspruch bei Flucht aus Drittstaat

  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Zwar trifft es zu, dass § 27 AsylVfG in Fällen einer - dort im Einzelnen definierten - anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung in einem sonstigen Drittstaat nur die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG, nicht aber den Abschiebungsschutz für Flüchtlinge nach § 60 Abs. 1 AufenthG ausschließt (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 27 AsylVfG Urteil vom 6. April 1992 - BVerwG 9 C 143.90 - BVerwGE 90, 127 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Einem Asylanspruch steht die anderweitige Verfolgungssicherheit allerdings dann entgegen, wenn der Asylbewerber auf den Verfolgungsschutz freiwillig verzichtet, etwa durch eine nicht erzwungene Ausreise aus dem Gebiet des ihm Schutz gewährenden Staates (so bereits Urteil vom 6. April 1992 - BVerwG 9 C 143.90 - BVerwGE 90, 127 m.w.N. zu § 2 AsylVfG 1982).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der (asylrelevante) Zugriff auf die vermutete politische Überzeugung ausreichend für den Nachweis der politischen Verfolgungsmotivation und eine daraus resultierende Verfolgungsgefahr ist (BVerwG, Urteil vom 6. April 1992 - 9 C 143.90 - BVerwGE 90, 127 ).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Das genügt - ohne die hier fehlende Feststellung eines Nachfluchtgeschehens (vgl. zuletzt Urteil vom 6. April 1992 - BVerwG 9 C 143.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 153) - nicht, um einen Asylanspruch der Klägerin nach Art. 16 a Abs. 1 GG zu bejahen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11

    Verfolgung von Tibetern in China

    aa) Die Regelung des § 27 AsylVfG ist von vornherein nicht einschlägig, weil diese in Fällen einer anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung in einem sonstigen Drittstaat nur die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG, nicht aber den Abschiebungsschutz für Flüchtlinge nach § 60 Abs. 1 AufenthG ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.2005 - 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 = NVwZ 2005, 1087; Ott in GK AsylVfG, § 27 Rn. 16; zur Vorgängervorschrift: BVerwG, Urteil vom 06.04.1992 - 9 C 143.90 - BVerwGE 90, 127 = NVwZ 1992, 893 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 348/03

    Zur Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG im Folgeverfahren.

    Der Bezug des § 28 Abs. 2 AsylVfG zu dessen Absatz 1 (vgl. oben 4.2.1) macht allerdings deutlich, dass nach dem Gesetz subjektive Nachfluchtgründe in der Regel ausgeschlossen sein sollen (Ausnahme: BVerwGE 90, 127) u.zw.

    Bei Verhaltensweisen, die bei wertender Betrachtung typischerweise nicht von dem Zweck erfasst werden, der die Unerheblichkeit des Nachfluchtverhaltens begründet (vgl. BVerwGE 90, 127/131), kommt auch bei subjektiven Nachfluchtgründen eine Anerkennung stets in Betracht .

  • VGH Hessen, 02.05.2006 - 11 UZ 795/06

    Abschiebungsverbot; Iran; verweigerte Heiratsgenehmigung

    Die der Klägerin gegenüber ausgesprochene Versagung der staatlichen Anerkennung einer Heirat stellt, ebenso wie die Verhängung eines ausdrücklichen Eheschließungsverbotes oder die Sanktionierung einer im Ausland geschlossenen Ehe, eine staatliche Maßnahme dar, die über eine bloße Diskriminierung hinaus wegen der Schwere der hiermit einhergehenden Beeinträchtigung elementarer Menschenrechte die Schwelle des Verfolgungseingriffs überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1992 - BVerwG 9 C 143.90 -, BVerwGE 90, 127 [132,133]).

    Zielt aber der beeinträchtigende Eingriff nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. April 1992, a.a.O., Seite 133) ungeachtet einer mit dieser Maßnahme verbundenen faktischen Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung nicht auf eines der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten unveräußerlichen persönlichen Eigenschaften und Merkmale ab, sondern erfolgt diese Maßnahme aus anderen Gründen, kommt die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach der vorgenannten aufenthaltsrechtlichen Bestimmung nicht in Betracht.

  • VG Darmstadt, 14.01.2003 - 7 E 30119/98

    Gefährdungslage von in die Türkei zurückkehrenden Kurden und

    54 Bei selbst geschaffenen Nachfluchttatbeständen kann eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG, 26.11.1986, BVerfGE 74, 51; BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90 -, EZAR 206 Nr. 7).

    58 Einem Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen eines Abschiebeverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG steht weder entgegen, dass es an der Kausalität zwischen Verfolgung und Flucht fehlt (BVerwG, Urt. v. 06.04.1992 - 9 C 143.90 -, BVerwGE 90, 127 [129]), noch wirkt es sich aus, wenn ein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund mangels Kontinuität asylrechtlich unbeachtlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 [60, 64] zur Vorgängervorschrift § 14 Abs. 1 AuslG 1965).

  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 310/03

    Abschiebungsschutz für einen evangelischen Christen des Hmong-Volkes (Vietnam)

    Bei Verhaltensweisen, die bei wertender Betrachtung typischerweise nicht von dem Zweck erfasst werden, der die Unerheblichkeit des Nachfluchtverhaltens begründet (Wahl des Ehepartners mit anschließender christlicher Erziehung, BVerwGE 90, 127/131), kommt mithin auch bei subjektiven Nachfluchtgründen eine Anerkennung fraglos in Betracht (Marx, Kommentar zum AsylverfahrensG, § 28 Rdn. 44).

    Davon kann bei einer wertenden Betrachtung der gesamten Umstände nicht ausgegangen werden (BVerwGE 90, 127/131).

  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 75/03

    Asylbegehren und Flüchtlingsanerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen.

    Daher ist die Unterscheidung im Flüchtlingsrecht - anders als im Asylrecht - ein Fremdkörper: "Die Anerkennung von objektiven wie subjektiven Nachfluchtgründen wird daher folgerichtig zum Mindestbestand des Schutzes nach der GK u. gleichzeitig auch des subsidiären Schutzstatus gezählt..." - Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, GG 3, Rdn. 139 - 4.2.3 Der Bezug des § 28 Abs. 2 AsylVfG zu dessen Absatz 1 (vgl. oben 4.2.1) macht allerdings deutlich, dass nach dem Gesetz subjektive Nachfluchtgründe in der Regel ausgeschlossen sein sollen (Ausnahme: BVerwGE 90, 127) u.zw.

    Bei Verhaltensweisen, die bei wertender Betrachtung typischerweise nicht von dem Zweck erfasst werden, der die Unerheblichkeit des Nachfluchtverhaltens begründet (etwa bei Wahl des Ehepartners mit anschließender christlicher Erziehung, BVerwGE 90, 127/131), kommt auch bei subjektiven Nachfluchtgründen eine Anerkennung stets in Betracht.

  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 13 UE 426/95

    Keine Bindungswirkung der einen Asylanspruch nach GG Art 16a Abs 1 abweisenden

  • VGH Hessen, 19.01.1995 - 10 UE 212/94

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach sec

  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 347/03

    Vietnam, Folgeantrag, Anhörung, Verfahrensmangel, Anerkennungsrichtlinie,

  • BVerwG, 30.05.2018 - 1 B 13.18

    Zur Frage, wann eine Verknüpfung von (möglicher) Verfolgungshandlung mit dem

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen

  • VG Kassel, 26.03.2012 - 4 K 782/10

    Turkmenistan, Frauen, Zwangsehe, Zwang, häusliche Gewalt, familiäre Gewalt,

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 21 ZB 16.50029

    Freiwilliger Verzicht auf von Bulgarien gewährten Flüchtlingsschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2022 - 3 L 198/21

    Sachaufklärungspflichtverletzung als Verfahrensmangel im

  • VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18

    Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 280/03

    Flüchtlingsanerkennung und Glaubwürdigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98

    Irak: Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung und illegaler Ausreise bejaht;

  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 311/03

    Abschiebungsverbot; Asylbewerber; Buddhismus; Ergebnisorientierung;

  • VG Hamburg, 20.06.2008 - 19 A 254/07

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Konversion, Apostasie, Christen,

  • VG Arnsberg, 07.07.2003 - 9 K 2239/02

    Anspruch eines kamerunischen Staatsangehörigen christlicher

  • VGH Bayern, 08.03.2001 - 15 B 97.32060

    Irak, Christen (katholische), Religiös motivierte Verfolgung, Abschiebungsschutz,

  • VG Düsseldorf, 26.09.2012 - 23 K 3686/10

    Homosexualität Verfolgung Strafbarkeit gleichgeschlechtliche Orientierung

  • VG Hamburg, 24.04.2008 - 10 A 291/07

    Verfolgungsgefahr eines vom Islam zum Christentum Konvertierten bezogen auf Iran

  • VG Düsseldorf, 13.12.2001 - 23 K 714/97

    Anerkennung als Asylberechtigter für einen Staatsangehörigen der Demokratischen

  • BVerwG, 04.02.1998 - 9 B 24.98

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • VG Göttingen, 06.02.2023 - 3 A 81/22

    Anerkannten-Folgeantrag; Anhörung; Drittstaatenbescheid; Erlöschen; Malta;

  • VG Düsseldorf, 14.01.2002 - 23 K 1971/98

    Anerkennung von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - A 14 S 238/94

    Zur asylrechtlichen Situation albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo

  • VG Düsseldorf, 19.10.2009 - 23 K 2473/07

    Klagefrist Kamerun journalistische Tätigkeit Journalist La Voix du Paysan SAILD

  • VG Hamburg, 18.03.2008 - 10 A 152/07

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Feststellung von

  • VG Minden, 14.11.2006 - 10 K 283/06
  • VG Lüneburg, 14.12.2005 - 1 A 66/03

    Vietnam, Anerkennungsrichtlinie, objektive Nachfluchtgründe, Folgeantrag,

  • VG Minden, 19.10.2004 - 10 K 4869/03

    Togo, UFC, Mitglieder, Familienangehörige, Sicherheitskräfte, Regimegegner,

  • VG Minden, 05.07.2004 - 10 K 2722/01

    Abschiebungsschutz für einen togoischen Staatsangehörigen; Übergriffe von

  • VG Düsseldorf, 03.04.2003 - 23 K 8871/97

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

  • VG Düsseldorf, 17.05.2001 - 23 K 8230/96

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik

  • VG Düsseldorf, 19.03.2001 - 23 K 8218/96

    Ausgestaltung des Asylanspruchs eines Staatsangehörigen der Demokratischen

  • VG Düsseldorf, 23.11.2000 - 23 K 8196/96

    Voraussetzungen des Anspruchs von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik

  • VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 23 K 1038/97

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen

  • OVG Niedersachsen, 13.10.1999 - 2 L 6856/96

    Bestrafung nach Art. 8 des Antiterrorgesetzes;; Aktivitäten, exilpolitische;

  • VG Halle, 01.06.2022 - 6 A 47/20

    Asylrecht (Syrien)

  • VG Freiburg, 29.06.1994 - A 1 K 11795/93

    Asylanerkennung für zairische Staatsangehörige; Verfolgungslage für Zeugen

  • VG Dresden, 27.04.2018 - 11 K 3142/17
  • VG Düsseldorf, 01.03.2001 - 23 K 6525/96

    Ausgestaltung der asylverfahrensrechtlichen Klagefrist;

  • VG Freiburg, 20.07.1998 - A 7 K 12643/95

    Algerien, Frauen, Diskriminierung, Kosmetikerin, Bekleidungsvorschriften,

  • VG Ansbach, 25.11.1992 - AN 12 K 91.30600

    Aufenthaltsgestattung wegen politischer Verfolgung im Heimatland; Politische

  • VG München, 14.02.2023 - M 17 K 19.32611

    Erfolglose Klage gegen asylrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung

  • VG Düsseldorf, 18.08.2006 - 21 K 3768/04

    Flüchtlingsanerkennung, Libanon, geschlechtsspezifische Verfolgung,

  • VG Koblenz, 19.05.1998 - 5 K 3150/97

    Togo, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische

  • VG Osnabrück, 27.08.2020 - 2 A 115/18
  • VG Wiesbaden, 31.05.2006 - 5 E 1964/04

    Äthiopien, Oromo, OLF, Oromo Liberation Front, Union of Oromo Students in

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