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   BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86   

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BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86 (https://dejure.org/1987,88)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1987 - 9 C 147.86 (https://dejure.org/1987,88)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 9 C 147.86 (https://dejure.org/1987,88)
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Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Zur Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe (im Anschluß an BVerfGE 74, 51 und das Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228).

    Gleichwohl kann der Kläger nicht als Asylberechtigter anerkannt werden, weil dem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) entgegenstehen, die nach § 31 BVerfGG für die Verwaltungsgerichte bindend sind (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Zur Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe (im Anschluß an BVerfGE 74, 51 und das Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228).

    Gleichwohl kann der Kläger nicht als Asylberechtigter anerkannt werden, weil dem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) entgegenstehen, die nach § 31 BVerfGG für die Verwaltungsgerichte bindend sind (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228).

  • BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Die Folgerungen, die das Berufungsgericht hieraus zu ziehen gedachte, brauchte es ihm vorab nicht mitzuteilen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - sowie Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1985 - A 13 S 177/84

    Folgen der gezielten Herausforderung politisch motivierter Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Das Berufungsgericht hatte hierauf bereits in seinem Urteil vom 11. April 1985 - A 13 S 177/84 - abgehoben.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Eine gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung ist jedoch nur dann gegeben, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Der erkennende Senat geht weiterhin, ohne das angegriffene Urteil in dieser Hinsicht einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, davon aus, daß dem Kläger wegen dieser exilpolitischen Betätigung auf der Grundlage des Art. 140 des türkischen Strafgesetzbuchs eine repressive Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht und diese von einer politischen Motivation im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) mitbestimmt wird.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache des Asylsuchenden, von sich aus einen in sich stimmigen, widerspruchsfreien Sachverhalt zu schildern (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Die Revision übersieht, daß ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht schon dann vorliegt, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden Schluß gezogen hat; erforderlich ist vielmehr, daß es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann daher nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
    Eine gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung ist jedoch nur dann gegeben, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Es muss sich vielmehr um aus Gründen der Logik schlechthin unmögliche Schlüsse handeln (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - juris Rn. 23 m.w.N. ).

    Ein solcher Verstoß liegt nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht - nach Meinung der Beschwerde - im Rahmen der Tatsachenwürdigung unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (Urteil vom 20. Oktober 1987 a.a.O. juris Rn. 16; Beschluss vom 3. Januar 2012 - BVerwG 2 B 72.11 - juris Rn. 8).

    In Bezug auf die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör folgt dies bereits daraus, dass das Tatsachengericht nicht jedes - aus seiner rechtlichen Sicht auch nebensächliches - Vorbringen ausdrücklich in seiner Entscheidungsbegründung abhandeln muss (Urteil vom 20. Oktober 1987 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - juris Rn. 23 m.w.N. ).
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   BVerwG, 07.10.1987 - 9 C 147.86   

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BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 9 C 147.86 (https://dejure.org/1987,13012)
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  • Wolters Kluwer

    Vergütung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

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  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Revisionsverfahren

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