Rechtsprechung
AG Bremen, 30.08.2012 - 9 C 173/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Betriebs-Berater
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Telekommunikationsunternehmen bei nicht erfolgter Portierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kündigung des Telekommunikationsvertrags möglich, wenn vereinbarte Übernahme einer Rufnummer scheitert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Telefonanbieter gewechselt - Klappt die vereinbarte Mitnahme der Rufnummer nicht, darf der Kunde den neuen Vertrag kündigen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Telekommunikationsunternehmen bei nicht erfolgter Portierung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gescheiterte Rufnummern-Portierung ermöglicht außerordentliche Kündigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen gescheiterter Rufnummermitnahme
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen gescheiterter Rufnummermitnahme
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Provider-Wechsel: Fehlt die zugesagte Rufnummernmitnahme, kann der Kunde raus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zurückbehaltungsrecht und außerordentliches Kündigungsrecht wegen gescheiterter Rufnummermitnahme - Fehlende Rufnummerbeibehaltung stellt erhebliche Pflichtverletzung des Telekommunikationsanbieters dar
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.03.2012 - 9 C 173/12
- AG Bremen, 30.08.2012 - 9 C 173/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1523
- K&R 2012, 774
Wird zitiert von ...
- AG Bremen, 18.02.2019 - 9 C 187/18
Zahlungs- und des Schadensersatzanspruchs eines Mobilfunkanbieters bei fristloser …
Aus grundsätzlichen Erwägungen (vgl. AG Bremen NJW-RR 2012, 1523) und wegen erheblicher Zuvielforderung (…vgl. Palandt, 77. A., § 286, Rn. 20) schuldet der Beklagte der Klägerin auch nicht die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.
Rechtsprechung
AG Bremen, 30.03.2012 - 9 C 173/12 |
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wenn die Rufnummer nicht übertragen werden kann
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.03.2012 - 9 C 173/12
- AG Bremen, 30.08.2012 - 9 C 173/12