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   BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86   

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BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 (https://dejure.org/1987,60)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1987 - 9 C 184.86 (https://dejure.org/1987,60)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 (https://dejure.org/1987,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung und Flucht - Subjektive Nachfluchtgründe - Politische Verfolgung - Staatsschutzvorschriften - Bestrafung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG §§ 1, 1 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 258
  • NVwZ 1987, 895
  • DVBl 1987, 1115
  • DÖV 1987, 969
 
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Wird zitiert von ... (449)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Nur in dem letztgenannten Fall liegt eine politische Verfolgung i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vor (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21; Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (a.a.O. S. 199) dargelegt, daß für die Beurteilung der Frage, ob Staatsschutzvorschriften eines Staates bereits als solche oder doch jedenfalls in ihrer praktischen Anwendung von einer politischen Verfolgungsmotivation getragen sind, die in dem Staat herrschenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse an Hand der in diesem Urteil beispielhaft aufgezeigten Kriterien zu würdigen sind.

    Dabei hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, daß das "Innehaben" einer politischen Überzeugung nicht im Sinne der Beschränkung auf den Bereich des forum internum verstanden werden darf, sondern ein Mindestmaß an Äußerungs- und Betätigungsmöglichkeiten umfassen muß (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - a.a.O. S. 201).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Die in den Leitsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - enthaltene Rechtsauffassung ist gemäß § 31 BVerfGG für die Verwaltungsgerichte bindend.

    Die Asylanerkennung bei Nachfluchtgründen ist nur begrenzt möglich: Bindung an die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (BVerfGE 74, 51) zur notwendigen Ursächlichkeit zwischen Verfolgung und Flucht (Aufgabe der früheren BVerwG-Rechtspr. zu den sogen. subjektiven Nachfluchtgründen).

    Allerdings setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (InfAuslR 1987, 56 = DVBl. 1987, 130 = JZ 1987, 191) von seinem Tatbestand her weiterhin grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus.

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. subjektiven Nachfluchtgründen (vgl. zuletzt BVerwGE 75, 99) ist insoweit überholt.

    Damit ist die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen (vgl Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82; vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 341.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 50; vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 9 C 28.85 - BVerwGE 75, 99) insoweit überholt, als sie diesen Maßstäben nicht entspricht.

  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Die politische Überzeugung wird jedoch dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit den Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. dazu BVerfGE 7, 198; Beschluß vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 ; Herzog in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, RdNr. 59 zu Art. 5).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Denn auch für den vorliegenden Zusammenhang gilt, was der Senat wiederholt grundsätzlich hervorgehoben hat: Nicht jede nach der Rechtsordnung anderer Staaten zulässige Beeinträchtigung von Rechten, die dem einzelnen hier durch das Grundgesetz gewährleistet sind, stellt schon eine asylerhebliche politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 22 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Die politische Überzeugung wird jedoch dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit den Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. dazu BVerfGE 7, 198; Beschluß vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 ; Herzog in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, RdNr. 59 zu Art. 5).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 3.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Auslegung - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Denn auch für den vorliegenden Zusammenhang gilt, was der Senat wiederholt grundsätzlich hervorgehoben hat: Nicht jede nach der Rechtsordnung anderer Staaten zulässige Beeinträchtigung von Rechten, die dem einzelnen hier durch das Grundgesetz gewährleistet sind, stellt schon eine asylerhebliche politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 22 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Sie gehören daher zu den tragenden Gründen der Entscheidung vom 26. November 1986, die nach § 31 BVerfGG über den Einzelfall hinaus Bindungswirkung insoweit entfalten, als sie von den Gerichten und Behörden in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377, 392; 40, 88, 93).
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Sie gehören daher zu den tragenden Gründen der Entscheidung vom 26. November 1986, die nach § 31 BVerfGG über den Einzelfall hinaus Bindungswirkung insoweit entfalten, als sie von den Gerichten und Behörden in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377, 392; 40, 88, 93).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
    Damit ist die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen (vgl Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82; vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 341.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 50; vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 9 C 28.85 - BVerwGE 75, 99) insoweit überholt, als sie diesen Maßstäben nicht entspricht.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 341.85

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Mißbräuchliche

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auch das Bundesverwaltungsgericht vertrete die Auffassung, dass in die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts nur aufgenommen werde, was mit bindender Wirkung ausgestattet werden solle (Verweis auf BVerwGE 73, 263 ; 77, 258).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Die politische Überzeugung wird in erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts oder in anderer Weise auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine mit der Staatsraison nicht übereinstimmende politische Meinung nach außen bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Ausschlaggebend ist, ob die Behörde nach dem objektiven Sinngehalt ihrer Entscheidung Rechte des Antragstellers in der in § 35 VwVfG vorausgesetzten Weise "regelt", d.h. begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte verbindlich ablehnt (BVerwGE 69, 374 [BVerwG 19.07.1984 - 3 C 12/83]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]).
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