Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,493
BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84 (https://dejure.org/1984,493)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1984 - 9 C 23.84 (https://dejure.org/1984,493)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1984 - 9 C 23.84 (https://dejure.org/1984,493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab - Benachrichtigung - Briefzustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZG § 3; ZPO § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1179
  • NVwZ 1985, 412 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.06.1980 - 6 C 2.80
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Auch die nach dem Wortlaut des § 182 ZPO in erster Linie vorgesehene Abgabe der schriftlichen Mitteilung in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise eröffnet mehr und andere Benachrichtigungsformen, als sie nach der Postordnung ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121; Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG B 94.76 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 94).

    So entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Zuleitung der schriftlichen Mitteilung auf den Platz abzustellen ist, an dem der jeweilige Empfänger seine Post regelmäßig vorfindet (Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121) und der Postzusteller so zu verfahren hat, wie er es auch sonst bei den für einen konkreten Empfänger bestimmten Sendungen tut (Beschluß vom 21. Oktober 1976 a.a.O.; BVerwGE 42, 180 [182]).

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Denn die Kenntnisnahme von der Mitteilung liegt zeitlich nach der Ausstellung des Mitteilungszettels und ist für die Ordnungsmäßigkeit der Ersatzzustellung ohne Bedeutung (Urteil vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 41.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit der Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Jedoch muß ein diesbezüglicher Beweisantritt substantiiert sein, d.h. es muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen dargelegt werden (Beschluß vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - ebenso zum behördlichen Eingangsstempel Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 05.05.1973 - VII C 35.72

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Unwirksame Zustellung des Widerspruchsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    So entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Zuleitung der schriftlichen Mitteilung auf den Platz abzustellen ist, an dem der jeweilige Empfänger seine Post regelmäßig vorfindet (Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121) und der Postzusteller so zu verfahren hat, wie er es auch sonst bei den für einen konkreten Empfänger bestimmten Sendungen tut (Beschluß vom 21. Oktober 1976 a.a.O.; BVerwGE 42, 180 [182]).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Die dazu angestellten Erwägungen des Berufungsgerichts stehen vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach ein Asylbewerber dafür Sorge zu tragen hat, daß ihn Benachrichtigungen über sein Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen und eine Verletzung dieser Obliegenheit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO ausschließt (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 8 C 100.81

    Fehlen einer odnungsgemäßen Ladung als Versagung des verfassungsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Diese Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO (Beschluß vom 25. März 1982 - BVerwG 8 C 100.81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20; Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6) den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.
  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Diese Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO (Beschluß vom 25. März 1982 - BVerwG 8 C 100.81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20; Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 6) den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69

    Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Sie steht gleichfalls im Einklang mit Sinn und Zweck des § 182 ZPO, wonach dem Empfänger möglichst bald und zuverlässig Kenntnis von der Niederlegung zu geben ist (Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 29.69 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
    Jedoch muß ein diesbezüglicher Beweisantritt substantiiert sein, d.h. es muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen dargelegt werden (Beschluß vom 29. November 1979 - BVerwG 8 B 41.79 - ebenso zum behördlichen Eingangsstempel Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der

    Hierfür muss der Beweispflichtige zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache darlegen (BVerwG, Urteil vom 13.11.1984 - 9 C 23.84 -, NJW 1985, 1179, Beschluss vom 10.11.1993 - 2 B 153.93 -, juris).

    Auch wenn der Vortrag, der Postzusteller habe schon wiederholt Postzustellungsurkunden falsch ausgefüllt, hierfür geeignet sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1984, a.a.O.), hat die Antragstellerin ein solches Fehlverhalten der Zustellerin hier nicht geltend gemacht.

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.03.1982 - BVerwG 8 C 100.81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20; Urteil vom 13.11.1984 - BVerwG 9 C 23.84 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 10 = NJW 1985, 1179, Urteil vom 25.08.1976 - BVerwG 8 C 33.75 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 22).

    Hier mußten deshalb Umstände dargelegt werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1984 - a.a.O. - vgl. auch Beschluß vom 25.03.1982 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 08.12.1987 - 8 C 70.86

    Vorliegen eines revisionseröffnenden Verfahrensmangels im Falle eines infolge

    Ein schlichtes Bestreiten des Empfangs der Benachrichtigung über die Niederlegung unter Benennung des Postzustellers als Zeugen genügt dem Substantiierungsgebot nicht (vgl. Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 10 S. 5 ; Beschluß vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Notwendig ist vielmehr die Darlegung näherer Umstände, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Urteil vom 13. November 1984, a.a.O. S. 7; Beschluß vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Daß der Kläger nach seinem als richtig unterstellten Vorbringen die Benachrichtigung nicht erhalten und auch nicht rechtzeitig Kenntnis von der Ladung erlangt hat, läßt die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unberührt (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1982, a.a.O. S. 3, und vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6; Urteil vom 13. November 1984, a.a.O. S. 8).

    Da der Kläger diese bei ihm und seinem Vater üblicherweise praktizierte Art der Postzustellung kannte und gleichwohl nicht für deren Änderung sorgte, muß er den durch sein duldendes Verhalten (mit-)erweckten Anschein, beide Briefkästen dienten gleichermaßen als Gemeinschaftsbriefkasten der Familie, also namentlich auch des Klägers, gegen sich gelten lassen und die damit allgemein verbundenen Risiken auch bei einer Ersatzzustellung in Kauf nehmen (vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 94 S. 18 und Urteil vom 13. November 1984, a.a.O. S. 8).

  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Für einen Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO hat die Beklagte keine Umstände behauptet, die ein Fehlverhalten der Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung belegen könnten (vgl. BVerwG NJW 1985, 1179, 1180; BFH NJW 1997, 3264).

    Für die Benachrichtigung des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise gemäß § 182 ZPO ist eine konkrete Betrachtung maßgeblich; entscheidend ist dafür die vom einzelnen Empfänger gehandhabte und jedenfalls hingenommene Übung (BVerwG NJW 1985, 1179; BFH NJW 1988, 1999, 2000).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Insbesondere muss der diesbezügliche Beweisantritt substantiiert in dem Sinne sein, dass nach dem Vorbringen des Beteiligten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache dargelegt wird (Beschlüsse vom 16.05.1986, a.a.O., und vom 13.11.1984, NJW 1985, 1179, 1180).
  • BVerwG, 01.10.1996 - 4 B 181.96

    Verwaltungszustellungsrecht - Wirksamkeit der

    Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. März 1982 - BVerwG 8 C 100.81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20; Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 10 = NJW 1985, 1179; Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 33.75 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 22).

    Hier mußten deshalb Umstände dargelegt werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - a.a.O. - vgl. auch Beschluß vom 25. März 1982 - a.a.O. -).

  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    aa) Ob die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben worden ist, richtet sich nach der bei dem einzelnen Empfänger praktizierten und von diesem akzeptierten oder jedenfalls hingenommenen Übung (BVerwG-Urteil vom 13. November 1984 9 C 23.84, NJW 1985, 1179).

    cc) Weitere Zielsetzung des § 182 ZPO ist es zwar, daß der Zustellungsadressat möglichst bald und zuverlässig Kenntnis von der Niederlegung nehmen und seine Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung darauf einrichten kann (BVerwG-Urteil in NJW 1985, 1179, und Beschluß des BVerfG in BVerfGE 67, 199, 211).

  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 22.92

    Zur Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde und zur Einlegung der Mitteilung bei

    Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1982 - BVerwG 8 C 100.81 - ; vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - ; Urteile vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 - ; vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 33.75 - ).

    Zur Substantiierung des nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässigen Beweisantritts für die Unrichtigkeit des in einer Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsache muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache dargelegt werden (vgl. Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Nach dem Vorbringen des Beweisführers muss ferner jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen (BVerwG, U.v. 13.11.1984 - NJW 1985, 1179/1180).

    Andernfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung z.B. des ausstellenden Amtsträgers als Zeugen entwertet werden (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1984, a.a.O.).

  • BSG, 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B

    Auslösung der amtlichen Sachaufklärungspflicht

    Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde (§ 418 Abs. 1 ZPO) würde weitgehend entwertet, wenn schon schlichtes Bestreiten eine Amtsermittlungspflicht im Rahmen des § 418 Abs. 2 ZPO auslöste (BVerwG NJW 1985, 1179, 1180).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

  • VG München, 25.02.2020 - M 26 K 18.6312

    Prozesskostenhilfe, Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung im Inland

  • VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870

    Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.2700

    Kläger ist (mittlerweile) tschechischer Staatsbürger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 1 M 73.10

    Gewerberecht - Versagung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler wegen

  • LSG Hessen, 01.11.2011 - L 3 U 50/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - konsularische Zustellung im Ausland -

  • VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21

    Schriftform des Widerspruchs: Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail mit

  • LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 64.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zugang des gerichtlichen

  • AG Köln, 04.06.2019 - 74 IN 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Widerspruch gegen Rechtsgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00

    Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung

  • BFH, 29.10.1997 - IV B 164/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 20 A 3523/95
  • VG München, 12.03.2013 - M 1 K 12.5163

    Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag; Anerkennung einer

  • BVerwG, 31.08.1992 - 11 B 28.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 B 241.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • VG München, 11.12.2018 - M 28 K 18.2828

    Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • VG Düsseldorf, 23.06.2008 - 4 K 3393/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Klagefrist, Zustellung,

  • OLG München, 15.03.1994 - 21 W 2883/93

    Urkundenbeweis bei Zustellung durch Niederlegung zur Post und Widerlegung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2005 - L 2 RI 248/00
  • VG München, 08.12.2021 - M 7 K 21.5325

    Wahlanfechtung, Versäumung der Wahlanfechtungsfrist

  • VG München, 03.05.2017 - M 25 S 17.35579

    Anforderungen an die Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens

  • OLG Dresden, 08.07.1998 - 14 W 430/98

    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines bestehenden Verstoßes gegen eine

  • BVerwG, 09.10.1995 - 1 B 41.95

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen nicht

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 B 8.86

    Substantiierter Beweisantritt - Vorbringen des Betroffenen - Wahrscheinlichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht