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   BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89   

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BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89 (https://dejure.org/1989,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 9 C 26.89 (https://dejure.org/1989,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 (https://dejure.org/1989,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVertriebG § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet - Versterben des deutschen Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 23
  • NJW 1990, 1127
  • NVwZ 1990, 566 (Ls.)
  • DVBl 1990, 485
  • DÖV 1990, 527
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89
    Gleichzeitig ist damit auch die nach ständ. Rechtspr. des BVerwG für die Anwendung des § 1 Abs. 3 BVFG erforderliche weitere Voraussetzung entfallen, daß der nichtdeutsche Ehegatte dem volksdeutschen Ehegatten wegen der zwischen ihnen bestehenden Ehe aus dem Vertreibungsgebiet gefolgt sein muß (vgl. hierzu BVerwGE 51, 244).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89
    Allein schon aus diesem Grunde scheidet ein Statuserwerb des Kl. nach § 1 Abs. 3 BVFG aus (vgl. Urteil vom 13.2. 1974 Ä 8 C 29.73 Ä, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 25; Beschluß vom 24.3. 1987 Ä 9 B 284.86 Ä).
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89
    Allein schon aus diesem Grunde scheidet ein Statuserwerb des Kl. nach § 1 Abs. 3 BVFG aus (vgl. Urteil vom 13.2. 1974 Ä 8 C 29.73 Ä, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 25; Beschluß vom 24.3. 1987 Ä 9 B 284.86 Ä).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Die Beklagte ist zur Verfolgung städtebaulicher Zielsetzungen nicht allein auf die Mittel der Bauleitplanung beschränkt, sondern kann sich hierbei auch eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bedienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 -BVerwGE 84, 23).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23).

    Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der Statuserwerb durch den nichtdeutschen Ehegatten auf der Grundlage dieser Bestimmung von einem nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängt und die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraussetzt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 , vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    Die Beantwortung der von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, ob eine Änderung der behördlichen Verwaltungspraxis als Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW anzusehen ist, ergibt sich ohne weiteres daraus, daß eine Verwaltungspraxis und ihr zugrunde liegende, gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften gesetzliche Bestimmungen weder erweitern noch einschränken können (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23; Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278) und deshalb ihre Änderung auch keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW zu begründen vermag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13

    Ordnungsverfügung gegen die Lagerung von Autoreifen (Wechselreifen) in einer

    - 9 C 26.89 -, BVerwGE 84, 23.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dieser muß - was widerleglich vermutet wird - den Wohnsitz wegen der genannten mittelbaren Folgen der Vertreibung verloren haben, also deshalb, weil er sich im Konflikt zwischen Ehe und einem Verbleiben im Vertreibungsgebiet für seine Ehe entschieden hat (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 6.89 - BVerwGE 82, 177 [BVerwG 27.06.1989 - 9 C 6/89]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89]).

    Es muß sich in diesem Sinne um eine gemeinsame Vertreibung gehandelt haben (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - a.a.O. S. 28; Urteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 6.89 - a.a.O. S. 184).

    Auch nach Art. 116 Abs. 1 GG, dem durch die Regelung des § 1 Abs. 3 BVFG Rechnung getragen werden sollte, war der Gesetzgeber nicht gehalten, nichtdeutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BVFG nicht erfüllen, in den Regelungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes einzubeziehen (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89]).

  • BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01

    Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur

    Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Statuserwerb nach dieser Vorschrift ein Vertreibungsschicksal des Ehegatten des nicht deutschen Volkszugehörigen voraus (vgl. Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 ) und ist damit in dessen Person vom Vorliegen eines nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus abhängig (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 ).

  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 KR R

    KVdR - Pflichtversicherung - Vertriebener - Spätaussiedler - Tod vor der

    Vielmehr liegt eine Aussiedlung nach dem Wortsinn des Gesetzes nur vor, wenn das Vertreibungsgebiet verlassen wird; ohne Aufgabe des Wohnsitzes und faktische Grenzüberschreitung kann die Vertriebeneneigenschaft nicht begründet werden (so bereits Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25, vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 und vom 8. November 1994 - 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75; vgl eingehend Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Komm z BVFG, B 1 § 1 Anm 9h mwN).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des für das Vertriebenenrecht zuständigen BVerwG, wonach ein Statuserwerb als Vertriebener nach § 1 Abs. 3 BVFG durch den nichtdeutschen Ehegatten nicht in Betracht kommt, wenn der deutsche Ehegatte im Vertreibungs- bzw Aussiedlungsgebiet vor der Ausreise des nichtdeutschen Ehegatten verstirbt; dies gilt selbst dann, wenn der deutsche Ehegatte zu einem Zeitpunkt verstorben ist, zu dem dem nichtdeutschen Ehegatten wegen fortgeschrittener gemeinschaftlicher Ausreisebemühungen ein Verbleiben im Vertreibungsgebiet nicht mehr zumutbar war (BVerwG Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23, 25).

  • VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 221.23

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder

    Rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende allgemeine Verwaltungspraxis führen bereits weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltungsbehörde (st. Rspr., vgl. statt vieler BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26/89 - NJW 1990, 1127 [1129]).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines

    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).

    Demgegenüber bewirken - fehlerhafte - rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende Verwaltungspraxis weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers eine rechtliche Bindung der Verwaltungsbehörde und hindern dementsprechend auch die Einziehung eines zu Unrecht erteilten Vertriebenenausweises nicht bereits von vornherein (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - a.a.O.; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende allgemeine Verwaltungspraxis bewirken, wenn sie fehlerhaft sind, auch im Vertriebenenrecht keine rechtliche Bindung der Verwaltungsbehörde in dem Sinne, daß sie von vornherein an einer Einziehung des Vertriebenenausweises gehindert wäre (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89] ).
  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90

    Nachentrichtung freiwilliger Beiträge Vertriebener

  • BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21

    Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer

  • VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19

    Hinreichend konkreter Gefahrenverdacht als Voraussetzung der Gewährung der Zulage

  • LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97

    Streit über die Berechtigung des Klägers (aus Deutschland Vertriebener/ Musiker/

  • BVerwG, 26.03.1993 - 9 B 333.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 242.92

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens eines

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1990 - 6 S 317/90

    Rechtsschutzinteresse liegt vor, wenn ein Ehegatte, dem ein Vertriebenenausweis

  • VG Potsdam, 11.07.2018 - 7 K 6456/17

    Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

  • OVG Hamburg, 17.09.1996 - Bf VI VII 71/95
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    Erforderlichkeit von Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten

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