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   BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89   

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https://dejure.org/1989,151
BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste Duldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 10 Abs. 1, § 19 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3104 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 673
  • DVBl 1990, 490
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Bei dieser Prüfung hat das Verwaltungsgericht alle einschlägigen Rechtsvorschriften und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 mit weiteren Nachweisen).

    Die daher allein im Rahmen der gerichtlichen Prüfungspflicht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Betracht zu ziehende Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen und Tatsachen ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Ein solcher Anschlußaufenthalt, für den die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts maßgeblich sind (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243), steht in keinem Zusammenhang mit dem Betreiben des Asylverfahrens; eine am Ende dieses Anschlußaufenthalts stehende Ausreise des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausreise, die wegen der Beendigung des Asylverfahrens veranlaßt ist.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Als "Soll-Vorschrift" verpflichtet § 13 Abs. 2 Satz 1 AuslG die Behörde in dem vom Gesetz vorausgesetzten Regelfall jedoch, so zu verfahren, wie im Gesetz bestimmt, und gestattet ihr nur in Situationen, in denen dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist, nach ihrem Ermessen von der Androhung abzusehen (Urteil vom 17. August 1978 - BVerwG 5 C 33.77 - BVerwGE 56, 220 [BVerwG 17.08.1978 - 5 C 33/77]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Demgegenüber besteht die Umdeutung in einem verändernden Eingriff in den Verfügungssatz des Verwaltungsaktes (Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]; vgl. auch Weyreuther, Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten, DÖV 1985, 126).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Der Beklagte hat sich, und zwar durch Prozeßerklärungen seines Landeseinwohneramtes als der zuständigen Widerspruchsbehörde, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung als unbegründet beantragt, so daß aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren entbehrlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23

    Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 E 772/15 -, juris Rn. 7 f.
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Andere als im angefochtenen Bescheid genannte Normen und Tatsachen sind nur dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h., wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989, 9 C 28/89, NVwZ 1990, 673, juris Rn. 12; grundlegend schon BVerwG, Urt. v. 27.1.1982, 8 C 12/81, BVerwGE 64, 356, juris Rn. 12; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.6.2010, 4 B 57/10, juris Rn. 13; BSG, Urt. v. 24.2.2011, B 14 AS 45/09 R, FamRZ 2011, 1055, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 25.4.2002, B 11 AL 69/01 R, juris Rn. 16 ff.; Decker, in Posser/ Wolff, VwGO 2008, § 113 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 2816/12

    Kosten der Entfernung unbefugt aufgestellter Altkleidercontainer

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673 = juris, Rn. 12, m. w. N.
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