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   BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82   

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https://dejure.org/1984,2249
BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82 (https://dejure.org/1984,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1984 - 9 C 284.82 (https://dejure.org/1984,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 9 C 284.82 (https://dejure.org/1984,2249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im Heimatland - Anforderungen an den Asylantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82
    Zum Wegfall des Rechtschutzinteresses für eine Klage auf Aufhebung einer Ausreiseaufforderung, wenn die festgesetzte Ausreisefrist angelaufen ist, ohne daß sie der Ausländer zu befolgen brauchte (Vergleiche BVerwG, 29.04.1983, 1 C 3/83, Buchholz 402.241 AsylBeschlG 2 Nr. 2).

    Letzteres ist der Fall, wenn dem Ausländer nachträglich eine über die Ausreisefrist hinausreichende Duldung zu dem Zweck erteilt worden ist, ihm für die Dauer des Aslyrechtsstreits einen gesicherten Aufenthalt zu ermöglichen (vgl.Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylbeschlG Nr. 2).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82
    Das Verwaltungsgericht ist demgegenüber - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, daß sich wegen Versagung staatlichen Schutzes die Zurechnung von Übergriffen nichtstaatlicher Stellen als mittelbare staatliche Verfolgung nur dann rechtfertigt, wenn der Staat zur Verhinderung solcher Übergriffe nicht willens oder auf gewisse Dauer grundsätzlich außerstande ist (vgl. BVerwGE 67, 317).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82
    Das läßt jedoch die Obliegenheit des Asylsuchenden unberührt, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren deren Entscheidungserheblichkeit darzulegen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmteUrteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 -).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Dazu gehören bei der Rüge unzureichender Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Ausführungen auch dazu, welches mutmaßliche Ergebnis die vermisste Beweisaufnahme im Einzelnen gehabt und inwiefern dieses Ergebnis - nach der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz - zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1 und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Eine wirksame Aufklärungsrüge setzt zudem voraus, daß die Entscheidungserheblichkeit der gerügten Mängel für das Berufungsurteil dargelegt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 Nr. 1; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 79-82.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 25).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ergänzend hat der Senat in dieser und einer weiteren Entscheidung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1) allerdings darauf hingewiesen, daß hiervon die Obliegenheit unberührt bleibt, im Verfahren die Entscheidungserheblichkeit vorgelegter fremdsprachlicher Dokumente in schlüssiger Form darzulegen.
  • BVerwG, 08.03.1993 - 9 C 41.92

    Ausreisefrist - Bestandteil einer Verfügung - Aufschiebende Wirkung des

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts - Aufhebung des der Anfechtungsklage stattgebenden Urteils erster Instanz - wäre im übrigen auch dann - jedenfalls im Ergebnis - richtig, wenn man davon ausginge, daß der durch die Klageerhebung bewirkte Suspensiveffekt zur Erledigung des Bescheids vom 6. Juni 1989 insgesamt geführt hat, sei es nach Maßgabe der Überlegungen im Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - (a.a.O.), sei es in Anwendung der Erwägungen in den Urteilen vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - (Buchholz 402.241 2. AsylBschlG Nr. 2) und vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - (a.a.O.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94

    Gewährung von Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Geltendmachung von

    Durch Zeitablauf erledigt hat sich lediglich die Fristbestimmung, die der Kläger infolge der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht befolgen mußte; dies hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Ablaufs einer nach altem Recht bestimmten Ausreisefrist wegen aufschiebender Wirkung der Klage bereits entschieden (vgl. Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - unter Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1, rwid Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Allerdings gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist keine Rechtswirkungen mehr aus, wenn die Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist verbunden sein muß und diese abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (z.B. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 560).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 8 A 5652/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1996 - 9 B 418/95 -, InfAuslR 1996, 229 = NJW 1996, 1553; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 284.82 -, Buchholz 402.25, § 27 AsylVfG Nr. 1.
  • BVerwG, 07.12.1989 - 3 C 52.86

    Beantragung einer Härtefallbescheinigung - Nichtzulassung der Revision

    Eine wirksame Aufklärungsrüge setzt zudem voraus, daß die Entscheidungserheblichkeit der gerügten Mängel für das Berufungsgericht dargelegt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 Nr. 1; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 79-82.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 25).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 388.94

    Antrag auf Asyl durch libanesische Staatsangehörige - Gefahr einer politischen

    Durch Zeitablauf erledigt hat sich lediglich die Fristbestimmung, welche die Kläger infolge der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht befolgen mußten; dies hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Ablaufs einer nach altem Recht bestimmten Ausreisefrist wegen aufschiebender Wirkung der Klage bereits entschieden (vgl. Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - unter Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1 und Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 137.92

    Vorliegen der Voraussetzung eines Abschiebungsschutzes - Freiwillige Erfüllung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Ansicht zunächst für mit einer Ausreisefrist verbundene Abschiebungsandrohungen entwickelt (Urteile vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66, vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93) und später auf Maßnahmen ausgedehnt, die wie im vorliegenden Fall aus Ausreiseaufforderung, Abschiebungsandrohung und Fristsetzung bestehen (Urteile vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2 und vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 10597.83

    Antrag auf Asyl - Glaubhaftmachung der Gefahr einer politischen Verfolgung -

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

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