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   AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13   

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https://dejure.org/2013,38234
AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13 (https://dejure.org/2013,38234)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14.06.2013 - 9 C 327/13 (https://dejure.org/2013,38234)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 9 C 327/13 (https://dejure.org/2013,38234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Hundehaltung in einer Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hundehaltung in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haustiere im Mietrecht: Zulässigkeit der Hundehaltung in Mietwohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Hundehaltung in der Mietwohnung hinzunehmen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter kann Hundehaltung in der Mietwohnung hinzunehmen haben

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 901
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots mit

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13
    Für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt sei kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar, so dass eine Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 unwirksam ist (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 25.09.2012, Az.: VIII ZR 329/11; BGH, WUM 2013, 152).

    Im Rahmen der im vorliegenden Fall allein notwendigen mietrechtlichen Betrachtung ist die Frage der artgerechten Haltung des Hundes unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2013, Az.: VIII ZR 329/11).

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13
    Entgegen der der Entscheidung des BGH vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 - zugrunde liegende Klausel, handelt es sich vorliegend nicht um ein Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt in Bezug auf die Hundehaltung.
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13
    Für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt sei kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar, so dass eine Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 unwirksam ist (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 25.09.2012, Az.: VIII ZR 329/11; BGH, WUM 2013, 152).
  • AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15

    Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?

    Die Regelung verstößt gegen das mietvertragliche Leitbild gem. §§ 535 Abs. 1, 538, 541 BGB, indem sie die zustimmungsfreie Katzen- und Hundehaltung auf ein einzelnes Großtier beschränkt und die weitere Großtierhaltung von der jederzeit widerruflichen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ohne eine Einzelabwägung zu ermöglichen (vgl. z.B. AG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 222 C 205/12) oder auf berechtigte Vermieterinteressen abzustellen, wie etwa Beeinträchtigungen der Mietsache oder Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11, Rn. 5; Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 18; AG Waiblingen, Urteil vom 14. Juni - - 9 C 327/13, Rn. 39; AG Wiesbaden, Urteil vom 19. März - - 91 C 3026/12; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005).
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