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   BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96   

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BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96 (https://dejure.org/1997,2223)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 9 C 4.96 (https://dejure.org/1997,2223)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 (https://dejure.org/1997,2223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Rücknahme eines Aufnahmebescheids - Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Kostentragungspflicht bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 26 § 27; GG Art. 116 Abs. 1
    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG , Aufnahmeverfahren nach dem BVFG durch Erteilung eines Aufnahmebescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96
    Die Beklagte war berechtigt, dies bei der im Rahmen des Verteilungsverfahrens anzustellenden, lediglich vorläufigen, auf die Verwertung der Angaben des Verteilungsbewerbers und sonstiger präsenter Erkenntnismittel beschränkten Prüfung der Vertriebeneneigenschaft (Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVfG Nr. 55) zu berücksichtigen, von der Erteilung eines Registrierscheins abzusehen und den Kläger damit zur abschließenden Prüfung seiner Vertriebeneneigenschaft - einschließlich der Klärung der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schwierigen Frage, ob die Mutter des Klägers den Umsiedlerstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG a.F. erworben hat und sich der Kläger hierauf nach § 7 BVFG a.F. berufen kann - auf das von der dazu berufenen Behörde durchzuführende Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises zu verweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 19 A 199/01

    Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises für einen polnischen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - , und vom 25. April 1988 - 9 B 30.88 -, Buchholz 421.3, § 6 BVFG, Nr. 55, S. 21 (22).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O.

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1996 - 9 C 4.96 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96

    Zum Aufnahmeakt im Sinne des GG Art 116 Abs 1 hinsichtlich der Abkömmlinge eines

    Aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.1997 - 9 C 4.96 - ergebe sich nichts anderes.

    Weiterhin ist geklärt, daß nach Einführung des Aufnahmeverfahrens im Sinne der §§ 26f. BVFG (Art. 1 des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990, BGBl. I S. 1247) die Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG durch die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26f. BVFG erfolgt, wobei dahinstehen kann, ob dies der einzige Weg ist, um Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG finden zu können (BVerwG, Beschluß vom 29.4.1997 - 9 C 4.96 -, EZAR 270 Nr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00

    Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1216 f.).

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1996 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Ein vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26ff BVFG (idF des Aussiedleraufnahmegesetzes) erteilter Aufnahmebescheid ist Aufnahmeakt im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 29.4.1997 - 9 C 4/96).

    Zwar kann er sich auf einen Aufnahmeakt im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG berufen; denn seine Einreise in das Bundesgebiet erfolgte aufgrund eines Aufnahmebescheids nach § 26 BVFG (i.d.F. von Art. 1 Nr. 5 des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990, BGBl. I S. 1247), der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29.4.1997 - 9 C 4.96 -, EZAR 270 Nr. 8) und des Senats (Urteil vom 11.3.1998 - 13 S 1855/96) Aufnahmeakt im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1216 f.).

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1996 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -.

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.1224

    Statusdeutscher; Aufnahme; Abkömmling; Vertriebener; Aussiedler; Spätaussiedler

    Diese Bedeutung kam der Registrierung jedenfalls nach Einführung des Aufnahmeverfahrens i.S. der §§ 26 ff. BVFG nicht mehr zu (BVerwG, B.v. 29.4.1997 - 9 C 4.96, EZAR 270 Nr. 8).
  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

    4 1.2 In der auch insoweit vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch allerdings ausgeführt, dass die mit der Erteilung eines Registrierscheins dokumentierte Einbeziehung in das Verteilungsverfahren dadurch, dass der Aussiedler oder Spätaussiedler dem von der [Bundesrepublik Deutschland] bestimmten aufnehmenden Land zugewiesen wird, [] in der Vergangenheit in der Praxis vielfach als Aufnahme im Sinn des Art. 116 angesehen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 BVerwG 9 C 4.96 EzAR 270 Nr. 8), wobei diese Bedeutung der Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Einführung des Aufnahmeverfahrens i.S. der §§ 26 ff. BVFG jedoch nicht mehr zukomme.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 9 B 597.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei der anderweitigen Eingliederung

    Sie bezieht sich dabei auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1997 - BVerwG 9 C 4.96 -, in dem ausgeführt ist, daß nach Einführung des Aufnahmeverfahrens im Sinne der §§ 26 f. BVFG n.F. die Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG durch Erteilung eines Aufnahmebescheids erfolge, wobei offenbleiben könne, ob dies der einzige Weg sei, um Aufnahme im Sinne des Art. 116 GG zu finden; demgegenüber erschöpfe sich der Anspruch auf Einbeziehung in das Verteilungsverfahren darin, dem Aussiedler bzw. Spätaussiedler die Möglichkeit zu eröffnen, die nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften vorgesehene Erstversorgung in Anspruch nehmen zu können.

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht die angegriffene Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht von dem Beschluß vom 29. April 1997 - BVerwG 9 C 4.96 - ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Im seinem Beschluss vom 29.4.1997 hat es das Bundesverwaltungsgericht (- 9 C 4.96 -, EzAR 270 Nr. 8) offen gelassen, ob die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26 f. BVFG nach Einführung des Aufnahmeverfahrens mit dem Aussiedleraufnahmegesetz vom 28. Juni 1990 der einzige Weg ist, um Aufnahme im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG finden zu können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Unabhängig davon war zwar Herr ... Vertriebener und ist zwar Frau ... ... Vertriebene im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BVFG 90), auch sind die Antragsteller zu 1), 3) und 4) deren Abkömmlinge sowie im Besitz eines Aufnahmebescheides im Sinne von § 26 BVFG in der Fassung des am 01. Januar 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (BVFG 93) nach Deutschland gekommen und haben schon dadurch hier Aufnahme im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG gefunden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - EZAR 72 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 12 A 823/10

    Anforderungen an den Erwerb der Vertriebeneneigenschaft eines Elternteils über §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - 2 B 1181/00

    Erfüllen der Voraussetzungen als Spätaussiedler

  • BVerwG, 24.11.1997 - 9 B 618.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2001 - 14 A 682/97

    Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses aufgrund des Erhalts einer Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 12 B 1638/10

    Erteilung eines Registrierscheins bzgl. Spätaussiedlereigenschaft für den

  • OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00

    Anwendbarkeit der Regelungen des Ausländergesetzes bei Einreise mit einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 12 B 1636/10

    Maßgeblichkeit der Spätaussiedlereigenschaft für die Bewilligung von Hilfen nach

  • VG München, 28.06.1999 - M 25 K 97.807

    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler ; Frist zur

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