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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92   

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BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1993,1265)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1993,1265)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1993,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 295
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in diesem Sinne konnte jeder ablegen (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305 ).

    Auch aus dem Bestehen einer anerkannten jüdischen Minderheit in den Vielvölkerstaaten Osteuropas, zu der man sich bei Volkszählunge bekennen konnte, kann keine Vermutung gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum hergeleitet werden (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, daß auch Personen jüdischer Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Gesamtverhalten ablegen konnten und auch bei ihnen hinreichende objektive Bestätigungsmerkmale Beweisanzeichen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sein können (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O. S. 310; Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - BVerwGE 37, 38; Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 66).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Andererseits ist es unschädlich, wenn sie sich danach nicht mehr zum deutschen Volkstum, sondern zu einem anderen Volkstum bekannt haben (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 86, 312 mit weiteren Nachweisen).

    Der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Revision und des Beteiligten auf das Urteil des Senats vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - (a.a.O. S. 325) geht fehl, weil in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall die Nationalität der Eltern das damaligen Klägers in dessen Geburtsurkunde gerade mit "jüdisch" angegeben war.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Sie war volksdeutsch, wenn beide Elternteile im maßgebenden Zeitpunkt infolge eines zuvor abgelegten Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutsche Volkszugehörige waren oder der dem deutschen Volkstum zugehörende Elternteil für die Bekenntnislage in der Familie prägend war, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Volksdeutsche Elternteil die das Kind vorrangig beeinflussende Bezugsperson gewesen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 48.87

    Feststellung verfolgungsbedingter Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen in

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, daß auch Personen jüdischer Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Gesamtverhalten ablegen konnten und auch bei ihnen hinreichende objektive Bestätigungsmerkmale Beweisanzeichen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sein können (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O. S. 310; Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - BVerwGE 37, 38; Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 66).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Sie war volksdeutsch, wenn beide Elternteile im maßgebenden Zeitpunkt infolge eines zuvor abgelegten Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutsche Volkszugehörige waren oder der dem deutschen Volkstum zugehörende Elternteil für die Bekenntnislage in der Familie prägend war, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Volksdeutsche Elternteil die das Kind vorrangig beeinflussende Bezugsperson gewesen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Ebensowenig ist die statistische Wahrscheinlichkeit eines Bekenntnisses zum jüdischen Volkstum aufgrund amtlicher Volkszählungen geeignet, für den Einzelfall einen Beweis gegen die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum zu liefern (BVerfGE 59, 128, ).
  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69

    Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, daß auch Personen jüdischer Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Gesamtverhalten ablegen konnten und auch bei ihnen hinreichende objektive Bestätigungsmerkmale Beweisanzeichen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sein können (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O. S. 310; Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - BVerwGE 37, 38; Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 66).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Schließlich kann ein Bekenntnis mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG genannten objektiven Bestätigungsmerkmalen gefolgert werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Dieser Formulierung läßt sich entgegen der Ansicht des Beteiligten nicht entnehmen, der Verwaltungsgerichtshof habe diese Angabe für zweifelhaft gehalten und damit sein Urteil auf einen nur möglichen Umstand gestützt, hinsichtlich dessen es nicht die erforderliche Überzeugungsgewißheit erlangt habe, was in der Tat einen materiellrechtlichen Fehler darstellen würde (Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
    Im übrigen käme der Eintragung der deutschen Nationalität im Inlandspaß des Vaters des Klägers, sofern man aus ihr keinen unmittelbaren, durch ausdrückliche Erklärung erfolgten Bekenntnissachverhalt herleiten wollte, jedenfalls eine gewichtige Indizwirkung zu und würde im Zusammenhang mit den übrigen vom Verwaltungsgerichtshof festgestellten Umständen im Sinne der Entscheidung vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336) mittelbar hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen.
  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 42.73

    Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkstummäßiges Verhalten

  • BVerwG, 12.12.1963 - VIII B 11.63

    Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit - Anforderungen an den Begriff

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 92.70

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Drohen

  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 51.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

    Ein danach abgelegtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird ihnen gleichwohl zugerechnet; andererseits ist es unschädlich, wenn sie sich nach dem 30. Januar 1933 nicht mehr zum deutschen, sondern zu einem anderen Volkstum bekannt haben (BVerwG, Ue. v. 25.06.1991 - 9 C 22.90 -, NVwZ 1992, 128 = DVBl. 1991, 1083, u. v. 29.06.1993 - 9 C 40.92 - Hess. VGH, Ue. v. 15.03.1991 - 7 UE 1868/85 - u. v. 26.03.1992 - 7 UE 1683/85 -, abgedruckt bei v. Schenckendorff, Vertriebenenrecht und Flüchtlingsrecht, Stand: Oktober 1993, Teil C 40.1.5.3).

    Der aus Zumutbarkeitsgründen vorverlegte Zeitpunkt gilt für alle Juden, gleich wo sie gelebt haben; auch in der früheren Sowjetunion war ihnen ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht etwa bis zum Beginn der inneren allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Juni 1941 zumutbar (BVerwG, U. v. 29.06.1993 - 9 C 40.92 -).

    Da der am 31. Dezember 1917 geborene Kläger zum maßgebenden Zeitpunkt erst 15 Jahre alt und als Vollwaise in einem Kinderheim untergebracht, mithin noch nicht bekenntnisfähig war, ist wegen der insoweit vorliegenden Gleichartigkeit der Sachverhalte von den Grundsätzen auszugehen, die für die Bestimmung der Volkszugehörigkeit von vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen, aber zu diesem Zeitpunkt bekenntnisunfähigen Kindern (sog. Frühgeborenen) entwickelt worden sind (BVerwG, U. v. 29.06.1993 - 9 C 40.92 -).

    Die Volkszugehörigkeit frühgeborener bekenntnisunfähiger Kinder ist allein nach formalen Zurechnungskriterien zu beurteilen; dabei wird einem in der Familie lebenden Kind die in ihr zur maßgebenden Zeit vorhandene volkstumsmäßige Bekenntnislage zugerechnet, die dann volksdeutsch war, wenn entweder beide Elternteile deutsche Volkszugehörige waren oder - bei ethnisch gemischten Ehen - der dem deutschen Volkstum zugehörende Elternteil für die Bekenntnislage in der Familie seinerzeit prägend war, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der volksdeutsche Elternteil die das Kind vorrangig beeinflussende Bezugsperson gewesen ist (vgl. BVerwG, Ue. v. 11.12.1974 - VIII C 97.73 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27, v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., v. 23.02.1988 - 9 C 41.87 -, a.a.O., u. v. 21.06.1988 - 9 C 282.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39 = NJW 1988, 2914, B. v. 20.02.1991 - 9 B 247.90 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 = DÖV 1991, 509, sowie U. v. 05.11.1991 - 9 C 77.90 -, a.a.O., u.v. 29.06.1993 - 9 C 40.92 - Hess. VGH, Ue. v. 11.08.1988 - 4 UE 274/84 - u. v. 23.03.1992 - 7 UE 1005/86 - sowie B. v. 22.05.1992 - 7 UE 2402/85 - u. U. v. 28.01.1994 - 7 UE 618/90 - Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., Abschn. C § 6, Rdnrn. 39 f.; Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG, Rdnr. 28).

    Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im vorgenannten Sinne konnte jeder ablegen; eine jüdische Abstammung schließt ein solches Bekenntnis also nicht etwa von vornherein aus, und auch die Existenz einer anerkannten jüdischen Minderheit in den Vielvölkerstaaten Europas, zu der man sich bei Volkszählungen bekennen konnte, begründet nicht etwa eine Vermutung gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; ebensowenig ist die statistische Wahrscheinlichkeit eines Bekenntnisses zum jüdischen Volkstum aufgrund amtlicher Volkszählungen geeignet, für den Einzelfall einen Beweis gegen die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum zu liefern (BVerwG, U. v. 29.06.1993 - 9 C 40.92 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    c) Auch nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zum Vertriebenen- und Asylrecht entwickelten Grundsätzen des Beweisnotstandes, welche es zulassen, bei einem unverschuldeten Beweisnotstand, in dem sich etwa Bewerber um einen Vertriebenenausweis vielfach befinden, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur vom Antragsteller vorgetragen sind, sofern die zur Entscheidung berufene Stelle dem Vortrag des Antragstellers glaubt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 Nr. 15 zu § 18 BVFG und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), ergibt das Vorbringen der Kläger keine ausreichend verlässlichen Anhaltspunkte für die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 2 A 1033/01

    Deutsche Volkszugehörigkeit wegen der Bekennung zum deutschen Volkstum in seiner

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 C 40/92 -, NVwZ-RR 1994, 295 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 412.3 § 6 BVFG Nr. 71.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 412.3 § 6 BVFG Nr. 62; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 C 40.92 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 412.3 § 6 BVFG Nr. 71 = NVwZ-RR 1994, 295.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 C 40.92 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 412.3 § 6 BVFG Nr. 71 = NVwZ-RR 1994, 295.

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   BVerwG, 10.09.1992 - 9 C 40.92   

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BVerwG, 10.09.1992 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1992,15174)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1992,15174)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 9 C 40.92 (https://dejure.org/1992,15174)
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