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   BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84   

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BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - Notlage - Einreiseverweigerung - Abschiebungsmaßnahme

  • hjil.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 589
  • DVBl 1985, 579
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84
    Denn bei dieser Argumentation wird ein zu weiter (vgl. Urteil BVerwGE 67, 184 [187 f.] [hier: V (549) 450 a]) Politikbegriff zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84
    Das entspricht auch dem Flüchtlingsbegriff in Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz [der Genfer Konvention] Ä GK Ä, der sich nach der Rechtspr. des Senats im wesentlichen mit dem Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG deckt (vgl. zuletzt BVerwGE 68, 171 [172 f.] [hier: V (549) 455 a]).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Die grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfrage sei mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (DVBl 1985, 579) noch nicht abschließend beurteilt.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Das wird, so hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) ausgeführt, regelmäßig anzunehmen sein, wenn die Aussperrung Staatsangehörige betrifft.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem in dieser Sache ergangenen Kammerbeschluß vom 2. Juli 1993 ausgeführt, daß die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) geäußerte Auffassung, die Verweigerung der Wiedereinreise für Staatenlose durch das bisherige Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts diene nicht asylrechtlichen Zielen, wenn der Staat ein Interesse daran habe, Gefahren für die Staatssicherheit durch potentielle Unruhestifter vorzubeugen, könne nicht als abschließende Problemlösung angesehen werden.

    Mit diesem Sinngehalt hat der Senat in dem angeführten Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) den Begriff "potentielle Unruhestifter" verwendet und dabei in erster Linie die Unruhen gemeint, die aus Auseinandersetzungen und Kämpfen bestimmter Gruppen - vor allem Palästinensern - untereinander herrühren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    So zur Ausbürgerung unter Geltung der RL 2004/83/EG BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009, a. a. O., Rn. 17 ff.; grundlegend zu Einreiseverweigerungen und Abschiebungsmaßnahmen des Herkunftsstaates BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 1985 - 9 C 30.85 -, NVwZ 1986, 759, juris, Rn. 12, und vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 -, NVwZ 195, 589, juris, Rn. 11; ferner VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O., Rn. 87 ff.; VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2019 - 28 K 247.17 A -, juris, Rn. 58.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Das wird, so hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) ausgeführt, regelmäßig anzunehmen sein, wenn die Aussperrung Staatsangehörige betrifft.

    Die ihn kennzeichnenden Umstände führen zu dem Schluß, daß hier der im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) so bezeichnete "Regelfall" der Asylerheblichkeit solcher gegen Staatsangehörige gerichteten Maßnahmen nicht vorliegt.

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