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   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87   

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https://dejure.org/1988,296
BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87 (https://dejure.org/1988,296)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 50.87 (https://dejure.org/1988,296)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 50.87 (https://dejure.org/1988,296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 378
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Die Voraussetzungen für die Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe sind einfachgesetzlich nicht weiter gefaßt als durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Die dem Kläger wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen in Berlin (West) bei einer Rückkehr in den Irak möglicherweise drohenden Repressalien rechtfertigen nicht die Anerkennung als Asylberechtigter, weil dem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 (BVerfGE 74, 51) - entgegenstehen, die nach § 31 BVerfGG für die Verwaltungsgerichte bindend sind (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Auch durch § 1 a AsylVfG sollten nicht durch einfaches Gesetz auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einbezogen werden, die im Hinblick auf die geltend gemachten Nachfluchtgründe nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht unter die Vorschrift des Art. 16 Abs. 2 GG fallen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Die dem Kläger wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen in Berlin (West) bei einer Rückkehr in den Irak möglicherweise drohenden Repressalien rechtfertigen nicht die Anerkennung als Asylberechtigter, weil dem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 (BVerfGE 74, 51) - entgegenstehen, die nach § 31 BVerfGG für die Verwaltungsgerichte bindend sind (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Die Beantragung von Asyl ist als selbstgeschaffener Nachfluchtgrund asylrechtlich unerheblich, wenn dem Ausländer damals lediglich strafrechtliche Verfolgung gedroht hat (im Anschluß an Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak ebenfalls Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die o.g. Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Die Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung ist nur dann politisch motiviert, wenn dadurch gezielt die politische Überzeugung oder sonstige asylerhebliche persönliche Merkmale getroffen werden sollen (wie z.B. Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54).

    Wenn die Revision dem entgegenhält, daß die Nichtableistung des Wehrdienstes beim Kläger auf politischen Motiven (keine Beteiligung an der Unterdrückung der Kurden) beruhe, so übersieht sie, daß es für die Asylberechtigung allein darauf ankommt, ob der Staat die Maßnahmen wegen Wehrdienstentziehung zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen einsetzt, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen persönlichen Merkmals getroffen werden sollen (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 54).

  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Der Ausländer muß ihnen vielmehr außerhalb des Anerkennungsverfahrens Geltung verschaffen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 65.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Fehlt es somit bereits an einer im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung, kommt es nicht mehr darauf an, ob - wie das Berufungsgericht zusätzlich meint - schon allein wegen der zehnjährigen politischen Enthaltsamkeit des Klägers (vgl. dazu Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - und Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 C 76.87, UA S. 7, 8) von der Fortführung einer eventuell im Heimatstaat betätigten Überzeugung nicht gesprochen werden kann und ob die Nachfluchtaktivitäten des Klägers auch wegen § 1 a AsylVfG unberücksichtigt bleiben müßten.
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Wenn die Revision dem entgegenhält, daß die Nichtableistung des Wehrdienstes beim Kläger auf politischen Motiven (keine Beteiligung an der Unterdrückung der Kurden) beruhe, so übersieht sie, daß es für die Asylberechtigung allein darauf ankommt, ob der Staat die Maßnahmen wegen Wehrdienstentziehung zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen einsetzt, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen persönlichen Merkmals getroffen werden sollen (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 54).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Fehlt es somit bereits an einer im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung, kommt es nicht mehr darauf an, ob - wie das Berufungsgericht zusätzlich meint - schon allein wegen der zehnjährigen politischen Enthaltsamkeit des Klägers (vgl. dazu Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - und Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 C 76.87, UA S. 7, 8) von der Fortführung einer eventuell im Heimatstaat betätigten Überzeugung nicht gesprochen werden kann und ob die Nachfluchtaktivitäten des Klägers auch wegen § 1 a AsylVfG unberücksichtigt bleiben müßten.
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak ebenfalls Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die o.g. Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Jedenfalls für Personen, die ohne Nachweis einer politischen Verfolgung im Einzelfall Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind, bestehen diese Rechte unabhängig von der Durchführung eines Anerkennungsverfahrens nach dem Asylverfahrensgesetz (vgl. dazu Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Bei der Nichtteilnahme an der Volkszählung handelt es sich ferner, sofern der Kläger von ihr keine Kenntnis hatte, nicht um einen subjektiven, sondern einen objektiven Nachfluchtgrund, denn dieses möglicherweise politische Verfolgung auslösende Ereignis ist dann nicht vom Asylsuchenden erst nach dem Verlassen des Heimatstaates aus eigenem Entschluß (willentlich) geschaffen worden - sogenannter subjektiver Nachfluchtgrund -, sondern die Gefahr der Bestrafung als neue Verfolgungssituation ist ohne eigenes neues Zutun des aus anderen Gründen im Gastland befindlichen Betroffenen durch einen nachträglichen Vorgang bzw. ein Ereignis im Heimatland objektiv entstanden - sogenannter objektiver Nachfluchtgrund - (vgl. BVerfGE 74, 51; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95; und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 ).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

    Die eine politische Verfolgung auslösende Beantragung von Asyl stellt einen subjektiven Nachfluchtgrund dar (Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95).

    Zum allgemeinen Inhalt dieses Grundsatzes, den das Bundesverfassungsgericht nur in der auf die exilpolitische Betätigung zugeschnittenen Unterform näher spezifiziert, im Hinblick auf die anderen subjektiven Nachfluchttatbestände indessen als noch konkretisierungs- und präzisierungsbedürftig bezeichnet hat, hat sich der erkennende Senat wiederholt geäußert (Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - ; Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - ).

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