Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,88
BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97 (https://dejure.org/1998,88)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 (https://dejure.org/1998,88)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 9 C 53.97 (https://dejure.org/1998,88)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,88) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylanerkennung - Unrichtige Angaben - Verpflichtungsurteil - Streitgegenstand - Rechtskraft - Widerruf - Rücknahme - Behördlicher Bescheid - Aufrechterhaltung - Umdeutung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 2; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 121; AsylVfG § 77 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1
    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Wehrdienstentziehung, Asylberechtigte, Erstantrag, Falschangaben, Mehrfachantragstellung, Asylanerkennung, Rücknahme, Verpflichtungsurteil, Rechtskraft, Streitgegenstand, Bindungswirkung, Änderung der Sach- und Rechtslage, Amnestie, Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 73 Abs. 1, 2; VwGO § 113 Abs. 1 § 121
    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige Angaben, Verpflichtungsurteil, Streitgegenstand, Rechtskraft, Widerruf, Rücknahme, Aufrechterhaltung eines behördlichen Bescheids aus anderen Gründen, Umdeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 30
  • NVwZ 1999, 302
  • DVBl 1999, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (273)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Denn Zweck des § 121 VwGO ist es zu verhindern, daß die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (stRspr; vgl. BVerwGE 70, 156 (158) [BVerwG 21.09.1984 - 8 C 137/81] und 96, 24 (25 ff.)).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Da der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in dem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil vorverfolgt ausgereist ist, wird das Berufungsgericht bei seiner Prüfung anhand des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu beurteilen haben, ob sich weitere Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen lassen (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Schließlich ist auch die Möglichkeit einer Umdeutung des streitigen Bescheids vom Gericht in Betracht zu ziehen (vgl. z.B. BVerwGE 80, 96).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Die Rechtskraft des Urteils vom 18. Januar 1993 hindert die Behörde nämlich nicht an der Aufhebung des Anerkennungsbescheids wegen späterer Änderungen der für das Urteil maßgeblichen Sach- und Rechtslage (zu dieser "zeitlichen Grenze der Rechtskraft" vgl. BVerwGE 91, 256 (258) [BVerwG 08.12.1992 - 1 C 12/92] m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gericht die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen nur dann verwehrt, wenn dies zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führen würde oder der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung unzumutbar beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30 ff.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Denn mit der Regelung des § 121 VwGO soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1998 BVerwG 9 C 53.97 BVerwGE 108, 30 ).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Die Stellung als Asylberechtigter wie auch die als politischer Flüchtling nach § 51 Abs. 1 AuslG ist nämlich - wie die Pflicht zum Widerruf nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zeigt - nicht mit einer besonderen Bestandskraft oder einem erhöhten Vertrauensschutz ausgestattet (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. August 1988 - BVerwG 9 B 263.88 - Buchholz 402.25 § 16 AsylVfG Nr. 1; zu Besonderheiten bei rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30), sondern grundsätzlich stets von der Entwicklung der Verhältnisse im Verfolgerland abhängig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht