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   OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01   

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https://dejure.org/2001,13115
OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.11.2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. November 2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Numerus-clausus-Verfahren; Überprüfung der Zulassungszahlfestsetzung in Kapazitätsverordnung; Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität ; Zustand der erschöpfenden Kapazitätsnutzung

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; ZulassungszahlenVO vom 21. März 2001 SH § 1 a); ; ZulassungszahlenVO vom 21. März 2001 SH § 1 aa)

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 N 28/00

    Pharmazie, Wintersemester 2000/2001, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01
    Es besteht keine Rechtspflicht der Antragsgegnerin, solche zusätzlich festgestellten Studienplätze bereits zum Wintersemester zu besetzen (std. Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • BVerwG, 22.12.1989 - 7 B 82.89

    Kapazitätserschöpfungsgebot bei der Studienplatzvergabe - Ermittlung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01
    ...Bereits im Vorjahr ist ausführlich dargelegt worden, dass der diese Rechtsansicht maßgeblich begründende Umstand ist, dass das Kapazitätserschöpfungsgebot (Art. 12 Abs. 1 GG) einer das ganze Studienjahr erfassenden Berechnung der Aufnahmekapazität nicht entgegensteht (so auch ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 7 B 82/89 -,NVwZ-RR 1990, 349).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 12/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 6/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 8/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 7/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 11/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 5/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 9/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 4/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 3/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • VG Schleswig, 27.11.2006 - 9 C 71/06
  • VG Schleswig, 05.11.2002 - 9 C 16/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Medieninformatik, Wintersemester

  • VG Schleswig, 11.10.2002 - 9 C 46/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Sozialwesen, Wintersemester 2002/2003,

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