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   BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82   

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https://dejure.org/1984,2282
BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82 (https://dejure.org/1984,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1984 - 9 C 558.82 (https://dejure.org/1984,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 (https://dejure.org/1984,2282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Demgegenüber war das Berufungsgericht nicht gehalten, die Einschätzung der zu erwartenden Verkehrsmenge durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen (wegen der rechtlichen Anforderungen dazu vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBaub Nr. 179 und Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 558.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens muss wenigstens in Umrissen den Inhalt und das Ziel der vom Sachverständigen zu beantwortenden Frage hervortreten lassen, um dem Tatsachengericht überhaupt Überlegungen zu ermöglichen, ob Punkte vorliegen, die der Klärung durch ein Gutachten bedürfen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164 S. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch - wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO ergibt - durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass die Tatsachengerichte nicht in Ermittlungen einzutreten brauchen, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1984 - 9 C 558.82 - juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und

    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch - wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO ergibt - durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass die Tatsachengerichte nicht in Ermittlungen einzutreten brauchen, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 - juris, Rz. 9 und vom 23. November 1982 - 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 ).

    Ein Tatsachengericht hat im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nur dann Anlass zu weiterer Sachverhaltsermittlung, wenn der betroffene Beteiligte für die Entscheidung erhebliche Tatsachen vorträgt, wenn er also in schlüssiger Form einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, aus dem sich - dieser als wahr unterstellt - die von ihm behauptete Rechtsfolge ergibt (BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 S. 44).Die Aufklärungspflicht schließt nicht ein, zugunsten eines Verfahrensbeteiligten "in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgendein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluß sein könne" (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 88.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129 S. 32).Ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens kann nur unter diesen Voraussetzungen eine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung auslösen, wenn er wenigstens in Umrissen, Inhalt und Ziel der vom Gutachter zu beantwortenden Fragen hervortreten lässt (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - a. a. O. - juris Rz. 10).

  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu

    Bei einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist es nämlich ausreichend, wenn der Antrag in Umrissen Inhalt und Ziel der vom Gutachter zu beantwortenden Fragen hervortreten läßt (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 558.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Angesichts des klägerischen Vertrags, daß Jeziden beim Militärdienst mißhandelt werden, daß sein Bruder dort häufig geschlagen worden ist, und angesichts der Beweisanträge des Klägers zur Vernehmung eines Zeugen und zur Einholung konkret benannter Gutachten zu konkreten Beweisthemen (vgl. hierzu Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 558.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164), sowie angesichts der Tatsache, daß das Verwaltungsgericht von Drangsalierungen beim Militärdienst ausgegangen ist, und vor allem, daß zu diesem Thema bisher keine konkreten Feststellungen getroffen worden sind, mußte sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in dieser Richtung aufdrängen.
  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Im Rahmen der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten FGO sind diese Vorschriften dahin auszulegen, dass eine summarische Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte ausreicht, aber auch erforderlich ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 54, unter 2.b bb der Gründe; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688, II.4. der Gründe, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Oktober 1984 9 C 558/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1987, 147; Gräber/Koch, a.a.O., § 82 Rz. 33).
  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

    Zwar ist nach § 82 FGO i.V.m. § 403 der Zivilprozeßordnung bei der Beantragung eines Sachverständigengutachtens eine lediglich summarische Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte ausreichend (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1984 9 C 558/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 147).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14

    Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der

    - 9 C 558.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164, juris, sowie Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212, juris, und vom 28. Juni 1985.
  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 4792/11

    Schnellrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

    vgl. zur Unzulässigkeit derartiger Beweisanträge BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 164.
  • VG Düsseldorf, 31.05.2016 - 28 K 204/15

    Rechtmäßige Einziehung von Papageien nach erfolgter Artenschutzkontrolle;

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2005 - 11 B 4.05

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung für Spätaussiedler; Durchgängiges

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 8 ZB 20.3120

    Höhe einer wasserrechtlichen Entschädigung - Anstieg des Grundwasserstandes

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 9 LA 164/19

    Verwertung eines vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführten

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 5056/11

    Schnelllrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

  • BFH, 23.08.2001 - IV B 102/00

    Mitunternehmer - KG - Geschäftsführungsvertrag - Prokura - Verrechnungskosten -

  • OVG Sachsen, 19.08.2019 - 4 A 205/19

    Venezuela; Lebensgrundlage; Erkenntnisquellen; Gutachten; Beweisantrag

  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17

    Verlust der Besoldung; Disziplinarurteil; materielle Rechtskraft

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18

    (Keine) Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Wahl einer Versicherung mit

  • VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

  • BVerwG, 11.05.1987 - 9 B 111.87

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung in Bangladesh

  • BVerwG, 08.08.1985 - 1 B 43.85

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 2 A 1189/18

    Ausschluss freiwillige Feuerwehr; Äußerungen auf Facebook; Meinungsfreiheit

  • OVG Sachsen, 26.10.2020 - 2 A 1168/19

    Anerkennung von Verdienstzeiten; Ruhegehaltsfähigkeit; funktioneller Zusammenhang

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