Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3337
BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3337)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1989 - 9 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3337)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 9 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Exilpolitische Tätigkeit - Fortführung einer früheren Tätigkeit - Ausländer - Politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) sei die exilpolitische Betätigung eines Asylbewerbers nur dann geeignet, zur Anerkennung als Asylberechtigter zu führen, wenn sich die exilpolitischen Aktivitäten als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten feste Überzeugung darstellten.

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) wiederholt entschieden, die asylrechtliche Beachtlichkeit einer exilpolitiscnen Tätigkeit hänge davon ab, daß der Kläger bereits im Heimatland eine solche Aktivität nach außen erkennbar entfaltet habe, die der in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Tätigkeit inhaltlich entspreche, so daß die Tätigkeit in Deutschland als Fortsetzung der im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung angesehen werden könne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75; Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89).

  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 65.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) wiederholt entschieden, die asylrechtliche Beachtlichkeit einer exilpolitiscnen Tätigkeit hänge davon ab, daß der Kläger bereits im Heimatland eine solche Aktivität nach außen erkennbar entfaltet habe, die der in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Tätigkeit inhaltlich entspreche, so daß die Tätigkeit in Deutschland als Fortsetzung der im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung angesehen werden könne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75; Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89).
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
    Bei dieser Betrachtungsweise kommt es nicht auf einen wegen der Tätigkeit in der Heimat bereits entstandenen mehr oder weniger großen Gefährdunpsgrad, sondern allein darauf an, daß sich die exilpolitische Tätigkeit des Asylbewerbers als "notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgetanen Lebenshaltung" erweist (BVerfGE 4, 51 [BVerfG 15.09.1954 - 1 BvL 1/54]).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) wiederholt entschieden, die asylrechtliche Beachtlichkeit einer exilpolitiscnen Tätigkeit hänge davon ab, daß der Kläger bereits im Heimatland eine solche Aktivität nach außen erkennbar entfaltet habe, die der in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Tätigkeit inhaltlich entspreche, so daß die Tätigkeit in Deutschland als Fortsetzung der im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung angesehen werden könne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75; Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) wiederholt entschieden, die asylrechtliche Beachtlichkeit einer exilpolitiscnen Tätigkeit hänge davon ab, daß der Kläger bereits im Heimatland eine solche Aktivität nach außen erkennbar entfaltet habe, die der in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Tätigkeit inhaltlich entspreche, so daß die Tätigkeit in Deutschland als Fortsetzung der im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung angesehen werden könne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75; Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Es ist nicht erforderlich, daß die Betätigung der politischen Überzeugung den Behörden des Heimatstaats bekannt wird oder sogar dadurch die Gefahr politischer Verfolgung begründet wird (vgl. BVerfG - Kammer -, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 -, InfAuslR 1990, 197; BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -).
  • VGH Hessen, 05.11.1990 - 12 UE 1124/89

    Zur Frage der politischen Gruppenverfolgung der Jeziden in der Türkei

    Im Hinblick darauf, daß der Kläger bereits wegen seiner jezidischen Religionszugehörigkeit als Asylberechtigter anzuerkennen ist, bietet auch der vorliegende Fall keine Veranlassung für eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung, die andernfalls allerdings deswegen erforderlich wäre, weil fraglich erscheint, ob allein die Aussage des Klägers, daß er "schon in seiner Jugend die berechtigten Forderungen des kurdischen Volkes nach Gleichberechtigung und nach Anerkennung einer eigenständigen Kultur unterstützt habe", einen ausreichenden Anknüpfungspunkt im Sinne der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten "im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung" darzustellen vermöchte (vgl. BVerfG-Kammer, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -, 17.01.1989 - 9 C 62.87 -, EZAR 201 Nr. 19 = InfAuslR 1989, 163 -, 09.02.1988 -9 C 276.86 -, 09.02.1988 - 9 C 283.86 -).
  • BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89

    Fortführung einer früheren politischen Betätigung im Heimatstaat

    Von einem solchen unrichtigen Ansatz (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - InfAuslR 1990, 127 m.w.N.) ist der Verwaltungsgerichtshof nicht ausgegangen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - 19 A 1360/20

    Nigeria: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; keine Klärungsbedürftigkeit der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 9 C 6.88 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120, juris, Rn. 15, und vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323, juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 25 A 361/98.A -, AuAS 1999, 66, juris, Rn. 33.
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Dabei kann für die erkennbare Betätigung einer solchen Überzeugung nicht verlangt werden, daß sie den Behörden des Heimatstaats bekannt geworden ist oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen haben muß, die selbst schon eine Gefahr politischer Verfolgung begründeten (vgl. BVerfG (Kammer), 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89 -, InfAuslR 1990, 197; BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Das danach zur Überzeugung des Senats feststehende Verhalten des Klägers zu 1) in der Türkei, mag es auch nur in geringem Umfang als aktives Eintreten für die kurdische Sache qualifiziert werden können, was angesichts der vom Kläger zu 1) unmittelbar nach seiner Rückkehr und in der Folgezeit gemachten Erfahrungen verständlich erscheint, reicht aus, um den von der Rechtsprechung geforderten Fortführungszusammenhang zu den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers zu 1) nach seiner Wiedereinreise zu begründen; weitergehender Tätigkeiten bedurfte es insoweit unter den gegebenen Umständen nämlich nicht (vgl. BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 22.02.1991 - 2 BvR 1525/90 -, InfAuslR 1991, 177; BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -, Buchholz 402.25 Nr. 120 zu § 1 AsylVfG = InfAuslR 1990, 127, u. 04.12.1990 - 9 C 93.90 -, DVBl. 1991, 542).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89

    Anspruch eines Äthiopiers auf Asyl nach Republikflucht wegen politisch

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht zu den Anforderungen an die Erkennbarkeit einer bereits im Heimatland betätigten politischen Überzeugung als Voraussetzung für den subjektiven Nachfluchtgrund der exilpolitischen Betätigung - ebenso wie der Senat (Urteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - a.a.O.) - ausgesprochen, dies setze nicht voraus, daß die Vorfluchtaktivitäten den Behörden des Heimatstaates bekanntgeworden sein oder gar schon eine Verfolgungsgefahr begründet haben müßten.
  • BVerwG, 25.09.1990 - 9 B 115.90

    Anspruch auf rechtliches Gehör und schriftliches Verfahren

    Auch mit dem Hinweis der Beschwerde auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - (Buchholz a.a.O. Nr. 120), wonach Voraussetzung für die asylrechtliche Erheblichkeit des selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestandes "exilpolitische Betätigung" eine Kontinuität der politischen Überzeugung ist, ist weder eine klärungsbedürftige Rechtsfrage noch eine Divergenz des angefochtenen Urteils von dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - (a.a.O.) dargetan.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 280/03

    Flüchtlingsanerkennung und Glaubwürdigkeit

    Insbesondere muss das Engagement nicht bereits den Charakter und Ausprägungsgrad von Vorfluchtgründen haben und damit schon Anlass zu Verfolgungsmaßnahmen gegeben haben (BVerfG, InfAuslR 1989, 31; InfAuslR 1990, 127).
  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 311/03

    Abschiebungsverbot; Asylbewerber; Buddhismus; Ergebnisorientierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - 19 A 531/22
  • BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 255.90

    Abweichung eines zweitinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Urteils von einer

  • VG Düsseldorf, 28.05.2004 - 20 K 5557/03

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • VG Düsseldorf, 22.03.2000 - 20 K 6336/96

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • VG Lüneburg, 14.12.2005 - 1 A 66/03

    Vietnam, Anerkennungsrichtlinie, objektive Nachfluchtgründe, Folgeantrag,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht