Rechtsprechung
ArbG Dresden, 29.11.2010 - 9 Ca 1360/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 29.11.2010 - 9 Ca 1360/10
- LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
Fristlose Kündigung - Täuschung über verschuldeten Unfall mit dem Dienstfahrzeug
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29. November 2010 - 9 Ca 1360/10 - wird.10 Das Arbeitsgericht Dresden hat mit Urteil vom 29. November 2010 - 9 Ca 1360/10 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 20. April 2010 nicht aufgelöst wurde und die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum 31. Dezember 2010 verurteilt.
15 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29. November 2010 - 9 Ca 1360/10 - wird abgeändert.
20 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden - 9 Ca 1360/10 - wird zurückgewiesen.
21 2. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29. November 2010 - 9 Ca 1360/10 - abgeändert.