Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 07.10.2004 - 9 Ca 988/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05
Kündigungsfrist und Klagefrist
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 7. Oktober 2004 - 9 Ca 988/04 - abgeändert:. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04
Klageerhebungsfrist bei zu kurz berechneter Kündigungsfrist
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 07.10.2004 - 9 Ca 988/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht wies die Klage mit Urteil vom 02.09.2004 - 9 Ca 988/04 - ab.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 07.10.2004 (9 Ca 988/04) abzuändern und.
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 27.05.2003 - 9 Ca 988/04 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - 8 Ta 154/04
Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Unkenntnis …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 27.05.2003 9 Ca 988/04 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, vom 27.05.2004 9 Ca 988/04 abzuändern und die Kündigungsschutzklage zuzulassen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2004 - 8 Ta 154/04
Nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklage
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 27.05.2003 9 Ca 988/04 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, vom 27.05.2004 9 Ca 988/04 abzuändern und die Kündigungsschutzklage zuzulassen.
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 27.05.2004 - 9 Ca 988/04 |
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