Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 82 Js 64/08 - 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; Absehen; Anrechnung der vorläufigen Entziehung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 1 und Abs. 6 StVG
Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; Absehen; Anrechnung der vorläufigen Entziehung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung einer Trunkenheitsfahrt als einheitliche Tat im materiell-rechtlichen Sinne bei kurzfristiger Unterbrechung der Fahrt an einer Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen; Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes nach einer Trunkenheitsfahrt
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Trunkenheitsfahrt - Fahrverbot und Anrechnung Fahrerlaubnisentziehung
- blutalkohol , S. 302
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot infolge Anrechnung der Zeit der vorläufigen Entziehung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Fahrverbot nach längerer vorläufiger Führerscheinentziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot infolge Anrechnung der Zeit der vorläufigen Entziehung
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 373
- NZV 2008, 419
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Lüdinghausen, 22.05.2007 - 16 Cs 70/07
Trunkenheitsfahrt - Auswirkungen einer kurzen Fahrtunterbrechung
Auszug aus AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 35/08
Die Fahrtunterbrechung an der Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen mit dem Ziel anschließender Weiterfahrt stellte keine Unterbrechung des Dauerdeliktes "Trunkenheitsfahrt" dar (hierzu bereits: AG M NZV 2007, 485 = VRR 2007, 357 = BA 2008, 79). - VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07
Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer
Auszug aus AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 35/08
Die Fahrtunterbrechung an der Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen mit dem Ziel anschließender Weiterfahrt stellte keine Unterbrechung des Dauerdeliktes "Trunkenheitsfahrt" dar (hierzu bereits: AG M NZV 2007, 485 = VRR 2007, 357 = BA 2008, 79).