Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 25.02.2016 - 9 Ds 174/15, 9 Ds - 81 Js 3303/15 - 174/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2421
AG Lüdinghausen, 25.02.2016 - 9 Ds 174/15, 9 Ds - 81 Js 3303/15 - 174/15 (https://dejure.org/2016,2421)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 25.02.2016 - 9 Ds 174/15, 9 Ds - 81 Js 3303/15 - 174/15 (https://dejure.org/2016,2421)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 9 Ds 174/15, 9 Ds - 81 Js 3303/15 - 174/15 (https://dejure.org/2016,2421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschimpfen von Einrichtungen von Religionsgemeinschaften durch Aufkleber an der Heckscheibe des Autos

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Christi Himmelfahrt: Die "Papstsau Franz umbringen" wollen darf man nicht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gotteslästerung durch Aufkleber am Auto

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 166 StGB
    Gotteslästerung: Lehrer fordert "die Papstsau Franz umbringen"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschimpfen von Einrichtungen von Religionsgemeinschaften durch Aufkleber an der Heckscheibe des Autos

  • spiegel.de (Pressemeldung, 25.02.2016)

    Geldstrafe: Ehemaliger Lehrer wegen Gotteslästerung verurteilt

  • welt.de (Pressemeldung, 25.02.2016)

    Autoaufkleber: Ex-Lehrer wegen Gotteslästerung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschimpfen von Einrichtungen von Religionsgemeinschaften mit Aufkleber auf Auto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blasphemie auf der Heckscheibe kann strafbar sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Strafbare Gotteslästerung durch Autoaufkleber?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliche Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung durch Aufkleber am Pkw begründet Strafbarkeit - Strafbarkeit aufgrund Äußerungen von "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!"

  • hpd.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2016)

    Anklage nach § 166 StGB: Gotteslästerung im Münsterland?

Besprechungen u.ä.

  • badische-zeitung.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 27.02.2016)

    Was ein Verfassungsjurist vom Gotteslästerungs-Urteil hält

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97

    Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 25.02.2016 - 9 Ds 174/15
    Auch die Christusverehrung bzw. das Leiden Christi sind Angriffsgegenstand des § 166 Abs. 2 StGB (OLG Nürnberg, NStZ-RR 99, 238).

    Sie kann zum einen durch Rohheit der verwendeten Ausdrücke erfolgen, zum anderen aber auch inhaltlich durch die getroffenen Aussagen selbst (OLG Nürnberg, NStZ-RR 99, 238).

    Dieses Tatbestandsmerkmal liegt vor, wenn das Vertrauen des Betroffenen in die Respektierung der religiösen Überzeugung erschüttert oder beeinträchtigt wird oder aber dass bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird (Schönke-Schröder, StGB, 29. Auflage, § 126, Rz. 7/8, OLG Nürnberg, NStZ-RR 99, 238).

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