Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10303
VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16 (https://dejure.org/2016,10303)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 9 E 448/16 (https://dejure.org/2016,10303)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 (https://dejure.org/2016,10303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 BImSchG, § 47 BImSchG, § 172 VwGO, 39. BImSchV § 27
    Immissionsschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KONKRETISIERUNG EINES BESCHEIDUNGSURTEILS; LUFTREINHALTEPLAN; VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen - Vollstreckungsanträge der Deutschen Umwelthilfe e. V. abgelehnt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 952
  • DÖV 2016, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
    Nach Zulassung der Sprungrevision im Urteil vom 16. August 2012 wies das Bundesverwaltungsgericht die von dem Vollstreckungsschuldner erhobene Revision mit Urteil vom 5. September 2013 (BVerwG - 7 C 21.12 -) als unbegründet zurück.

    Die Unbestimmtheit dieses im Wesentlichen den Gesetzeswortlaut des § 47 Abs. 1 BImSchG und der §§ 27 Abs. 2, 3 und 3 der 39. BImSchV wiedergebenden Tenors führt aber nur deshalb nicht zu seiner mangelnden Vollstreckbarkeit, da die Entscheidung verbindliche Vorgaben machen kann, die im Vollstreckungsverfahren zu beachten sind, und andererseits der Vollstreckungsschuldner unter Wahrung des planerischen Gestaltungsspielraums für die Behörde nicht zu einer sofortigen, sondern nur zur schnellstmöglichen Zielerreichung verpflichtet worden ist (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21/12 -, juris, Rn. 56).

  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 13 S 07.487
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
    Zwar ist in § 172 Satz 1 VwGO ausdrücklich die "Behörde" als Vollstreckungsschuldner benannt worden, damit soll aber lediglich jegliche Stelle der öffentlichen Verwaltung bezeichnet werden, die konkret zur Vornahme der titulierten Handlung verpflichtet ist, ohne dass damit die Behörde auch zum Vollstreckungsschuldner gemacht werden soll, der vielmehr nur der Rechtsträger der Behörde sein kann, die gehandelt hat bzw. handeln soll (Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 4. Aufl., § 172 Rn. 17; vgl. auch BayVGH, Beschluss v. 27.08.2007 - 13 S 07.487 -, juris Rn. 6).
  • VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12

    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
    Auf die von der Vollstreckungsgläubigerin erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 16. August 2012 (Az.: 4 K 165/12.WI) den Vollstreckungsschuldner, "den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO 2 in Höhe von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Stadtgebiet Darmstadt einhält".
  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 11 C 06.868
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16
    Denn damit, dass § 172 VwGO das Gericht des ersten Rechtszuges zum Vollstreckungsorgan erklärt, wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in derartigen Vollstreckungsverfahren nicht selten ein "Weiterdenken" der Erwägungen notwendig wird, die der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde lagen, um feststellen zu können, was der frühere Beklagte schuldet und ob er seiner Verpflichtung nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 1.07.20017 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Wie ein Vergleich mit dem nahezu identischen Parallelfall verdeutliche, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 11. Mai 2016 (9 E 448/16 - juris) befunden habe, reichten sie nicht aus, um die Vollstreckungsfähigkeit des hier inmitten stehenden Urteils bejahen zu können.

    Dies entspricht nicht nur der - soweit ersichtlich - übereinstimmenden Auffassung der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich bisher mit der Vollstreckung von gleich oder ähnlich tenorierten, die Verpflichtung zum Erlass oder zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen aussprechenden Urteilen zu befassen hatten (VG Stuttgart, B.v. 14.8.2009 - 13 K 511/09 - juris Rn. 32; VG Wiesbaden, B.v. 11.1.2016 - 4 N 1727/15.WI - juris Rn. 28; VG Hamburg, B.v. 18.7.2016 - 9 V 1062/16 - juris Rn. 5; VG Sigmaringen, B.v. 24.11.2016 - 1 K 5134/15 - BA S. 11 f.; im Ergebnis ebenso, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren, HessVGH, B.v. 11.5.2016 - 9 E 448/16 - juris Rn. 17 f., 25 f., 29 und 35; B.v. 11.5.2016 - 9 E 450/16 - juris Rn. 17, 25 f., 29 und 34); ein Rückgriff auf die - allerdings nur entsprechend anwendbare - Vorschrift des § 172 VwGO ist auch von der Sache her geboten.

    Aus den knappen Ausführungen in der Randnummer 56 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2013 (a.a.O.) kann entgegen der Auffassung, die in den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2016 (9 E 448/16 - juris; 9 E 450/16 - juris) zum Ausdruck gelangt, indes nicht hergeleitet werden, gerichtliche Entscheidungen, die die öffentliche Gewalt zum Erlass oder zur Fortschreibung eines Luftreinhalteplans verpflichten, seien nur dann - und auch das nur insoweit - vollstreckbar, als sie zumindest in den Entscheidungsgründen eine oder mehrere Maßnahme(n) benennen, die dieser Plan zwingend zu enthalten hat.

  • VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 3 M 123/18

    Luftreinhalteplan Düsseldorf: Dieselfahrverbot kann nicht im

    Denn hierdurch würden die Grenzen einer zulässigen konkretisierenden "Fortschreibung" des Vollstreckungstitels überschritten, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 -, juris Ls. 2 und 3 sowie Rn. 26 ff. und - 9 E 450/16 -, juris Ls. sowie Rn. 26 ff.; hierzu abl.

    Dies gilt schon deshalb, weil es sich hierbei nicht um die bloße Angabe einer (festen kurzen) Zeitspanne, sondern um einen unbestimmten und auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff handelt, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 30 zur Ersetzung durch den unbestimmten Rechtsbegriff "in kurzer Zeit", der neben der tatsächlichen Möglichkeit die rechtliche Möglichkeit beinhaltet, die ihrerseits maßgeblich von Verhältnismäßigkeitserwägungen abhängt.

  • VG München, 21.06.2016 - M 1 V 15.5203

    Luftreinhaltung in München: Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen ergreifen

    Vollstreckungsschuldner ist der Beklagte des Erkenntnisverfahrens, also der Rechtsträger der Behörde (HessVGH, B. v. 11.5.2016 - 9 E 448/16 - juris Rn. 17; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 172 Rn. 17; vgl. auch BayVGH, B. v. 26.2.2013 - 11 C 13.32 - juris; anders noch BayVGH, B. v. 26.5.1989 - 5 C 89.01007 - NVwZ-RR 1989, 669).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 11 A 1.23

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen das Unterlassen eines

    Denn damit, dass § 172 VwGO - ebenso § 887 Abs. 1, 888 Abs. 1 Satz 1 und 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO - das Gericht des ersten Rechtszuges zum Vollstreckungsorgan erklärt, wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in derartigen Vollstreckungsverfahren nicht selten ein "Weiterdenken" der Erwägungen notwendig wird, die der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde lagen, um feststellen zu können, was der frühere Beklagte schuldet und ob er seiner Verpflichtung nachgekommen ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 - juris, Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 - juris, Rn. 31 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 10 S 421/18

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Verpflichtung zur Vornahme einer

    Weiter entspricht es einer gut begründeten Auffassung, dass § 172 VwGO auch für die Vollstreckung einer Verpflichtung zur Vornahme einer schlicht-hoheitlichen Amtshandlung gilt, jedenfalls soweit der Staat für sich eine spezifisch hoheitliche Regelungsbefugnis in Anspruch nimmt (zum Ganzen vgl. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 172 Rn. 1; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 172 Rn. 2 ff.; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 172 Rn. 41; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 172 Rn. 16, 18; speziell zur Vollstreckung bei Luftreinhalteplänen vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 - NVwZ 2017, 894; HessVGH, Beschlüsse vom 11.05.2016 - 9 E 448/16 - ZUR 2016, 432 und - 9 E 450/16 - juris; Schenk, jM 2018, 202); soweit der Senat in einer solchen Konstellation § 888 ZPO i. V. m. § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Rechtsgrundlage für die Vollstreckung angesehen hat (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 28.02.2013 - 10 S 81/13 - VBlBW 2013, 310), wird hieran nicht festgehalten.

    Zwar trifft es zu, dass vom Vollstreckungsschuldner, der nur materiell rechtmäßige Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufnehmen darf, in materieller Hinsicht keine rechtlich oder tatsächlich unmöglichen Maßnahmen gefordert werden dürfen (vgl. nur HessVGH, Beschlüsse vom 11.05.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 a. a. O.; Jarass a. a. O.; Schenk a. a. O.).

  • VGH Hessen, 10.12.2019 - 9 A 2691/18

    Frankfurt am Main muss Fahrverbotszonen prüfen

    Der Vollstreckbarkeit ist in diesen Fällen dadurch Rechnung zu tragen, dass in den Entscheidungsgründen hinsichtlich der in Betracht zu ziehenden Maßnahmen verbindliche und im Vollstreckungsverfahren zu beachtende konkretisierende Vorgaben gemacht werden (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21.12 -, juris Rn. 55 f.; vgl. zur Vollstreckbarkeit solcher Entscheidungen Hess. VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris).
  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    Über die genannten Verpflichtungen aus Verpflichtungs- und Bescheidungsurteilen, Vollzugsfolgenbeseitigungsurteilen und einstweiligen Anordnungen hinaus ist § 172 VwGO entsprechend anwendbar bei der Erzwingung des Erlasses bzw. der Fortschreibung eines Luftreinhalteplans (VG Stuttgart, Beschl. v. 14.8.2009, 13 K 511/09, juris Rn. 32, nicht beanstandet von VGH Mannheim, Beschl. vom 15.7.2010, 10 S 2400/09, juris; konkludent VGH Kassel, Beschlüsse vom 11.5.2016, 9 E 448/16, juris Rn. 18, und 9 E 450/16, juris Rn. 17; VG München, Beschl. v. 21.6.2016, M 1 V 15.5203, juris Rn. 17 f.), obgleich dieser kein Verwaltungsakt ist, sondern seiner Rechtsnatur nach einer Verwaltungsvorschrift ähnelt (BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012, 3 B 78/11, NVwZ 2012, 1175, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, 7 C 9/06, BVerwGE 128, 278, juris Rn. 27), und sein Erlass im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, 7 C 21/12, BVerwGE 147, 312, juris Rn. 18).

    Insoweit schließt sich das Beschwerdegericht der Ansicht in Rechtsprechung und Literatur an, nach der § 172 VwGO entsprechend anwendbar ist bei der Erzwingung der Vornahme einer schlicht-hoheitlichen Handlung, für die die Behörde eine spezifisch hoheitliche Handlungsbefugnis mit einem Entscheidungsspielraum hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2006, 5 OB 194/06, NVwZ-RR 2007, 139, juris Rn. 11; i. E. so auch VGH Kassel, Beschl. v. 11.5.2016, 9 E 448/16, ZUR 2016, 432, juris Rn. 18; Beschl. v. 11.5.2016, 9 E 448/16, juris Rn. 17, 26; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 172 Rn. 1; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 172 Rn. 29 ff., 41; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Feb. 2016, § 172 Rn. 18; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 172 Rn. 4; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 172 Rn. 5).

  • VG Stuttgart, 19.12.2017 - 13 K 14557/17

    Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Durchsetzung eines

    § 172 VwGO ist deshalb auch entsprechend anwendbar auf die Erzwingung des Erlasses bzw. der Fortschreibung eines Luftreinhalteplans (so bereits VG Stuttgart, Beschl. v. 14.08.2009 - 13 K 511/09 -: VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - VGH Kassel, Beschlüsse v. 11.05.2016 - 9 E 448/16 - und - 9 E 450/16 - VG München, Beschl. v. 21.06.2016, - M 1 V 15.5203 - BayVGH, Beschl. v. 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, Rn 66 ff m.w.N., alle in juris), weil ein solcher Luftreinhalteplan nach seiner Rechtsnatur einer Verwaltungsvorschrift ähnelt und sein Erlass und seine Fortschreibung deshalb im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.07.2012 - 3 B 78/11 - Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21/12 - VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2017 - 13 K 5412/15 - alle in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 O 11/22

    Vollstreckung aus einem zum Informationszugang verpflichtenden Urteil

    Vollstreckungsschuldner kann vielmehr nur der Rechtsträger der Behörde sein, die gehandelt hat bzw. handeln soll (VGH Kassel, Beschl. v. 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 17; Heckmann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 172 Rn. 17).

    Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass es sich in diesen Fällen regelmäßig nicht vermeiden lässt, das von der öffentlichen Verwaltung Geschuldete nur in allgemein gehaltener Weise zu umschreiben, so dass - über eine Auslegung hinaus - eine Präzisierung im Sinne eines "Weiterdenkens" geboten und im Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO ausnahmsweise zulässig erscheint (dazu VGH Kassel, Beschl. v. 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 26 und VGH München, Beschl. v. 12.07.2007 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 31 f.).

  • VG Berlin, 10.02.2020 - 34 M 456.19

    Verwaltungsgericht droht Bundesregierung mit Zwangsgeld wegen unterlassener

    Der Anwendungsbereich des § 172 VwGO ist vielmehr auch dann eröffnet, wenn es das Ziel der Vollstreckung ist, dass die Behörde - wie hier - bei der Ausstellung der erforderlichen Reisedokumente und der Verbringung der Antragsteller nach Deutschland, schlicht hoheitliche Handlungen vorzunehmen hat, für die sie eine spezifisch hoheitliche Regelungs- und/oder Handlungsbefugnis in Anspruch nehmen muss, so dass die Ersetzung ihrer Handlung durch einen staatlichen Vollstreckungsakt ausscheidet, weil dieser die Zuständigkeitsordnung oder anzuerkennende Entscheidungsspielräume der Verwaltung verletzen würde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2006 - 5 OB 194/06 -, juris Rn. 11; konkludent VGH Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 18; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 1 So 63/16 -, juris Rn. 25; VG des Saarlandes, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 2 N 466/09 -, juris Rn. 3; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 37. EL Juli 2019, § 172 Nr. 18; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 4 S 118/03 -, NVwZ-RR 2004, 459; OVG Berlin, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 L 25/99 -, NVwZ-RR 2001, 99).
  • VG Hamburg, 18.07.2016 - 9 V 1062/16

    Vollstreckungsanordnung in Bezug auf die Fortschreibung des Luftreinhalteplans

  • OVG Bremen, 24.11.2023 - 2 S 62/23
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20

    Androhung; Gegenstandswert; Hauptsache; Interesse; Streitwert; Titel;

  • OLG Hamburg, 01.08.2022 - 5 Ws 44/22

    Strafvollzug in Hamburg: Zwangsgeld gegen eine Vollzugsbehörde bei Nichterfüllung

  • VG Würzburg, 07.09.2016 - W 3 V 16.31201

    Vollstreckung einer asylrechtlichen Untätigkeitsklage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht