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   VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07   

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VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07 (https://dejure.org/2007,14547)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.11.2007 - 9 E 735/07 (https://dejure.org/2007,14547)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. November 2007 - 9 E 735/07 (https://dejure.org/2007,14547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 50 BImSchG, Art 12 Abs 1 EGRL 82/96, § 3 Abs 1 BImSchV 12
    Erteilung einer Baugenehmigung für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben - Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare Anwendung des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.R.d. Prüfung nach § 34 Baugesetzbuch (BauG); Unmittelbare Anwendung von Art. 12 Abs. 1 der Seveso II-Richtlininie auf § 34 BauGB; Beachtung von störfallrechtlichen Gesichtspunkten i.R.d. Gebots der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 2899/96

    Genehmigung für Flüssiggas-Tanklager - Einhaltung eines Sicherheitsabstandes

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Dabei umfassen die Betreiberpflichten aber keine Pflicht zur Vorkehrung gegen sogenannte Restrisiken (Hess. VGH, Urt. 21.02.2001 - 2 UE 2899/96, GewArch 2002, 212 [213], m.w.N.; Bay. VGH, Urt. v. 14.07.2006, BauR 2007, 505 [509],).

    Je nachdem aber, welches Maß an Sicherheit mit technischen Vorkehrungen zu erreichen ist, kann die Störfallverhinderungspflicht (§ 3 Abs. 1) und die Pflicht zur Begrenzung der Störfallauswirkungen (§ 3 Abs. 3) im Einzelfall auch die Verpflichtung des Betreibers zur Einhaltung von Sicherheitsabständen umfassen (Hess VGH, Urt. v. 21.02.2001, 2 UE 2899/96, GewArch 2002, 212 [214]).

    Welche Sicherheitsabstände zwischen Störfallanlagen einerseits und schutzwürdiger Bebauung andererseits zu wahren sind, ist im deutschen Recht nicht normativ festgelegt und muss daher im Einzelfall von der Verwaltung entschieden werden (Hess. VGH, Urt. v. 21.02.2001, 2 UE 2199/96, GewArch 2002, S. 212 [214]).

  • BVerwG, 12.06.1990 - 7 B 72.90

    Fehlerhafte planersetzende Abwägung bei ungültigem Bebauungsplan

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Für eine unmittelbare Anwendung des § 50 BImSchG ist im Rahmen der Prüfung nach § 34 BauGB kein Raum (wie BVerwG, NVwZ 1990, S. 962 und VG Gießen, …

    33 Allerdings hat die Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1990 - 7 B 72.90, in NVwZ 1990, S. 962; ebenso VG Gießen, Beschl. v. 18.06.2002, 1 G 1689/02, in …

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass § 50 BImSchG nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.06.1990 (a.a.O.) unter dem Einfluss der Seveso II-Richtlinie novelliert worden ist.

  • VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 2454/05

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Das Baugrundstück, auf dem derzeit die S. oHG, die Klägerin in dem Verfahren 9 E 2454/05(3), eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Schrott- und Metallrecyclinganlage betreibt und auf dem sich außerdem ein Einzelhandelsgeschäft befindet, liegt im Gewerbegebiet Nordwest der Beklagten an der Z.-Straße in einem Gebiet, für das kein rechtswirksamer Bebauungsplan besteht.

    Nachdem ein von der Beklagten an die Firma S. oHG erteilter Bauvorbescheid für ein großflächiges Gartencenter mit Freiverkaufsflächen von der Beigeladenen mit Drittwiderspruch angegriffen worden war - dies ist Gegenstand des Parallelverfahrens 9 E 2454/05(3) - beantragte die Klägerin am 15.03.2006 die Erteilung einer Baugenehmigung für ein solches Gartencenter auf dem Baugrundstück.

    Die Sache ist gemeinsam mit dem Verfahren betreffend den von der Beklagten erteilten Bauvorbescheid (Az: 9 E 2454/05[3]) verhandelt worden.

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Dies führt nicht nur zu einer Verpflichtung desjenigen, der Beeinträchtigungen verursacht, sondern auch zu einer Duldungspflicht desjenigen, der sich solchen Beeinträchtigungen aussetzt (BVerwG, Urt. v. 22.06.1990, 4 C 6.87, BauR 1990, 689).

    Zieht allerdings eine beabsichtigte Bebauung eine Verschärfung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen für den Betreiber einer Anlage nach sich, wird das Vorhaben in der Regel rücksichtslos sein (Bay.VGH, Urt. v. 14.07.2006 - 1 Bv 03.2179 pp, in BauR 2007, S. 505 [507], m.w.N.; vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87, BRS 50 Nr. 84).

  • VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94

    Überleitung preußischer Fluchtlinienpläne; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es deshalb wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

    Bei einer an eine immissionsträchtige Anlage "heranrückenden" Bebauung kommt es auch darauf an, ob die Anlage aufgrund einer ohnehin schon vorhandenen schutzwürdigen Bebauung bereits jetzt Rücksicht nehmen muss (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Zieht allerdings eine beabsichtigte Bebauung eine Verschärfung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen für den Betreiber einer Anlage nach sich, wird das Vorhaben in der Regel rücksichtslos sein (Bay.VGH, Urt. v. 14.07.2006 - 1 Bv 03.2179 pp, in BauR 2007, S. 505 [507], m.w.N.; vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87, BRS 50 Nr. 84).

    Dabei umfassen die Betreiberpflichten aber keine Pflicht zur Vorkehrung gegen sogenannte Restrisiken (Hess. VGH, Urt. 21.02.2001 - 2 UE 2899/96, GewArch 2002, 212 [213], m.w.N.; Bay. VGH, Urt. v. 14.07.2006, BauR 2007, 505 [509],).

  • VGH Hessen, 24.10.2006 - 12 A 2216/05

    Flugroutenplanung und Störfallanlagen

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Diese Norm räumt dem Betreiber einer Anlage keinen Abwehrspruch gegenüber dem Heranrücken geschützter Gebiete ein (Hess. VGH. Urt. v. 24.10.2006, 12 A 2216/05, UPR 2007, 116 [118]).

    Diese weitgehende Verantwortung des Betreibers einer Störfallanlage für interne und externe Risiken sowie für Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Werksgeländes findet ihre Rechtfertigung in dem Umstand, dass er den wirtschaftlichen Nutzen aus der Verarbeitung gefährlicher Stoffe zieht (Hess. VGH, Urt. v. 24.10.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122).

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird im Grundsatz überschritten, wenn die Störungen oder Belästigungen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse "erheblich" im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG sind (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122).

  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87
    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Von dieser Bereichsbestimmung mit Hilfe einer geometrisch mehr oder weniger idealen Figur können aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 42 Nr. 77 [insoweit nicht abgedruckt]; Hess. VGH, Beschl. v. 25.03.1987 - 4 UE 40/87 -, BRS 47 Nr. 64).

    Diese Prüfung kann - und wird auch häufig - dazu führen, dass an die Stelle einer kreisförmigen Abgrenzung unter Berücksichtigung der die Umgebung prägenden Strukturen, insbesondere der Grundstückszuschnitte, der Bebauung, Wegeerschließung und Oberflächengestalt eine andere Abgrenzung, z. B. in Form von Grundstücksreihen, Straßengevierten und dergleichen, gefunden wird (Hess. VGH, Beschl. v. 25.03.1987, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07
    Städtebauliche Bedeutung kann dabei grundsätzlich jeder nur denkbare Gesichtspunkt erhalten, sobald er die Bodennutzung betrifft oder sich auf diese auswirkt (BVerwG, Urt. v. 25.01.2007 - 4 C 1.06, in DVBl. 2007, S. 637).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB -

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02
  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Hessen, 04.12.2008 - 4 A 882/08

    Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs; Einfügen eines 

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. November 2007 (9 E 735/07(3)) wurde die Stadt C-Stadt verpflichtet, die Baugenehmigung zu erteilen.
  • VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 2454/05

    Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Drittwiderspruchs gegen einen

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 E 735/07(3) geführt.

    Die Sache ist gemeinsam mit dem Verfahren 9 E 735/07(3) verhandelt worden.

  • VG Düsseldorf, 12.10.2015 - 9 L 1357/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.06.1990 - 7 B 72.90 - VG Darmstadt, Urteil vom 27.11.2007 - 9 E 735/07 -, juris.

    vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27.11.2007 - 9 E 735/07 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 25 L 581/11

    Seveso II. Richtlinie Rücksichtnahmegebot Kindergarten heranrückende Bebauung

    Welche Sicherheitsabstände zwischen Störfallanlagen einerseits und schutzwürdiger Bebauung andererseits zu wahren sind, ist im deutschen Recht nicht normativ festgelegt und muss daher im Einzelfall grundsätzlich von der Verwaltung entschieden werden, so auch VG Darmstadt, Urteil vom 27. November 2007 - 9 E 735/07 -.
  • VG München, 17.12.2014 - M 21 K 12.4365

    Bewerberauswahl für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV

    Dies betrifft regelmäßig auch die Wahl eines Testverfahrens (zum Ganzen: VG München v. 21.12.2011, Az. M 21 K 10.4901, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 61 ff. bei juris; speziell für die Auswahlentscheidung im Aufstiegsverfahren: OVG Magdeburg v. 09.04.2008, Az. 1 M 25/08; HessVGH v. 31.07.2008, Az. 1 A 247/08.Z; VG Frankfurt a.M. v. 10.12.2007, Az. 9 E 735/07(V); VG Hannover v. 05.11.2009, Az. 2 A 3613/07; VG Hamburg v. 20.01.2012, Az. 21 K 717/10; VG Karlsruhe v. 28.02.2012, Az. 4 K 1549/10).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2012 - 25 K 9084/10

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Welche Sicherheitsabstände zwischen Störfallanlagen einerseits und schutzwürdiger Bebauung andererseits zu wahren sind, ist im deutschen Recht nicht normativ festgelegt und muss daher im Einzelfall grundsätzlich von der Verwaltung entschieden werden, so auch VG Darmstadt, Urteil vom 27. November 2007 - 9 E 735/07 -.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 25 L 599/11

    Einstweiliger Rechtschutz eines Grundstückseigentümers gegen eine erteilte

    Welche Sicherheitsabstände zwischen Störfallanlagen einerseits und schutzwürdiger Bebauung andererseits zu wahren sind, ist im deutschen Recht nicht normativ festgelegt und muss daher im Einzelfall grundsätzlich von der Verwaltung entschieden werden, so auch VG Darmstadt, Urteil vom 27. November 2007 - 9 E 735/07 -.
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